Parlamentskorrespondenz Nr. 915 vom 27.12.2013

Vorlagen: Finanzen

Grüne: Steuerbegünstigung für Denkmalschützer und eine zeitgemäße Definition für Kunst im Steuerrecht

Grüne wollen private Denkmalschützer steuerlich begünstigen

Wien (PK) - Der Denkmalschutz in Österreich braucht die Initiative von Privatpersonen, die Zeit, Arbeit und Geld in die Wiederherstellung und Erhaltung historischer Bauten investieren. Ohne solche Initiativen wäre die Architekturlandschaft Österreichs ärmer, schreiben die Abgeordneten Wolfgang Zinggl und Bruno Rossmann (beide G) in der Begründung eines Entschließungsantrages zur steuerlichen Begünstigung von Investitionen in den Denkmalschutz (109/A(E)). Private Zuwendungen für den Denkmalschutz sollen - wie Spenden auch – steuerlich abgesetzt werden können, lautet der konkrete Vorschlag der Grünen.

Grüne für zeitgemäße Definition künstlerischer Arbeit im Steuerrecht

Die Finanzbehörden müssen künstlerische und gewerbliche Tätigkeiten aus steuerrechtlichen Gründen voneinander unterscheiden. Bei der Definition von Kunst würden die Realitäten und Praktiken zeitgenössischen Kunstschaffens aber nicht ausreichend reflektiert, kritisieren die Abgeordneten Wolfgang Zinggl und Werner Kogler (G). Die BeamtInnen orientierten sich meist an der Gewerbeordnung und versagen eher reproduzierenden Tätigkeiten oder solchen, die nicht nur nach thematischen, sondern nach inhaltlichen Vorgaben ausgeführt werden, die Anerkennung als Kunst. Kriterien wie "geniale Geistesschöpfung" und der "Kult des Originals" würden immer noch als Definitionskriterien verwendet, lautet der Vorwurf der Antragsteller. Zinggl und Kogler verlangen daher, bei der Definition von Kunst die Beurteilungen der Kommissionen des Künstler-Sozialversicherungsfonds zu berücksichtigen und Schulungen über zeitgenössische Kunst und deren Produktion im Lehrplan der Bundesfinanzakademie zu verankern (110/A(E)). (Schluss) fru