Parlamentskorrespondenz Nr. 53 vom 29.01.2014

Europawahlordnung: Nationalrat senkt Vorzugsstimmen-Hürde auf 5 %

Neuregelung gilt bereits bei kommenden EU-Wahlen am 25. Mai

Wien (PK) – Rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament hat der Nationalrat heute noch einige Bestimmungen der Europawahlordnung geändert. Mehrheitlich stimmten die Abgeordneten für eine Senkung der Vorzugsstimmen-Hürde und Erleichterungen bei der Briefwahl. Die Opposition ist allerdings gespalten, nur das Team Stronach und die NEOS votierten neben den Koalitionsparteien für das Gesetz. Angenommen wurde auch ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien, wodurch Formalfehler beseitigt und die in der Europawahlordnung angeführte Anzahl der Regionalwahlkreise richtig gestellt wurde.

Laut Gesetzesbeschluss werden KandidatInnen künftig bereits dann vorgereiht, wenn sie 5 % der auf ihre Partei entfallenden Stimmen als Vorzugsstimmen erhalten. Derzeit ist die Hürde mit 7 % festgelegt. Neu ist außerdem, dass Wahlkarten am Wahlsonntag in jedem beliebigen Wahllokal bzw. in jeder beliebigen Bezirkswahlbehörde abgegeben werden können. Die Überbringung muss nicht persönlich, sondern kann auch durch eine andere Person erfolgen.

SPÖ und ÖVP sehen in der Gesetzesnovelle einen weiteren wichtigen Schritt zur Personalisierung des Wahlrechts. So sprach Abgeordneter Peter Wittmann (S) von einer guten Errungenschaft und Dienstleistung für die BürgerInnen, die ihr Wahlrecht ausüben wollen. Besonders positiv sei auch, dass so das vorläufige Vorzugsstimmenergebnis bereits wenige Tage nach dem Wahltag bekannt gegeben werden könne. Sein Fraktionskollege Josef Cap (S) sah in den Änderungen der Europawahlordnung einen Weg in die richtige Richtung. Man müsse aber noch etwas dafür tun, damit die Möglichkeit der Vorzugsstimmenabgabe vermehrter angenommen wird.

"Unser gemeinsames Haus Europa ist noch nicht fertig", mahnte Abgeordneter Nikolaus Berlakovich (V) und argumentierte die Notwendigkeit einer Änderung der Europawahlordnung etwa mit der wachsenden Bedeutung des EU-Parlaments. Es handle sich um eine Attraktivierung der Vorzugsstimmenabgabe. Die Europäische Union sei ein Friedensprojekt, hielt Berlakovich fest und nutzte wie seine Fraktionskollegin Michaela Steinacker (V) vor diesem Hintergrund die Gelegenheit, einen Aufruf zur Wahlbeteiligung bei den Europawahlen am 25. Mai zu starten.  

FPÖ und Grüne machten für ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs unterschiedliche Gründe geltend. So begrüßte FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan zwar die neue Vorzugsstimmenregelung, er sprach sich mit Hinweis auf die generelle Skepsis seiner Partei gegen die Briefwahl jedoch dagegen aus, diese weiter zu erleichtern. Die Briefwahl entspreche nicht den Grundsätzen des Wahlrechts, meinte Stefan und äußerte seine Bedenken, ob damit Prinzipien wie die freie, persönliche und unbeeinflusste Stimmenabgabe vereinbar sind. Stefan schlug im Namen der FPÖ vor, die Briefwahl als solche auf ein Minimum zurückzufahren und andere Wege für eine größtmögliche Wahlbeteiligung zu finden.

Grünen-Abgeordnete Daniela Musiol wünscht sich bei der Neuregelung der Vorzugsstimmen mehr als eine Senkung der Hürde. Diese sei eine Themenverfehlung und zu kurzsichtig. Die Kernfrage sei, welche Auswirkungen Vorzugsstimmensysteme für die Zusammensetzung der Parlamente in Bezug auf Frauen haben, meinte sie und gab zu bedenken, dass geltende Systeme dazu führen, dass der Anteil an Frauen im Parlament sinke. Diskussionen über Demokratie und Wahlrechtsordnung müssen stets dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen, gab die Mandatarin zu bedenken. (Schluss) keg/gs