Parlamentskorrespondenz Nr. 325 vom 11.04.2014

Vorlagen: Inneres

Regierung schlägt Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes vor

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz vorgelegt (99 d.B.). Mit der Gesetzesnovelle sollen unter anderem die Bestimmungen über DNA-Untersuchungen adaptiert und die Wegweisebefugnisse der Polizei bei Sportgroßveranstaltungen ausgeweitet werden. Außerdem wird der Schutz kritischer Infrastrukturen explizit als sicherheitspolizeiliche Aufgabe definiert. Mehr Polizeibefugnisse soll es auch im Zusammenhang mit der Herstellung und Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen geben, hier sollen künftig die gleichen Regelungen zur Gefahrenabwehr gelten wie im Suchtmittelbereich.

Bei Sportgroßveranstaltungen kann die Polizei derzeit nur dann vorbeugend tätig werden, etwa durch Wegweisungen oder Meldeauflagen, wenn sie gewalttätige Ausschreitungen durch auffällig gewordene Fans erwartet. In Hinkunft sollen diese besonderen Befugnisse auch bei drohenden Verstößen gegen das Verbotsgesetz bzw. gegen den Verhetzungsparagraphen im Strafgesetzbuch gelten. Damit will die Regierung rassistische Parolen und rassistisches Verhalten bei Sportveranstaltungen eindämmen. Einschlägig verurteilten Fans droht außerdem ein Sportstättenbetretungsverbot: wie bei Gewaltdelikten erhält die Polizei die Ermächtigung, Daten an den ÖFB bzw. die Fußball-Bundesliga zur Prüfung einer solchen Maßnahme zu übermitteln.

Bei DNA-Untersuchungen soll es laut Gesetzentwurf zu Einschränkungen kommen. Anlass ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, der die derzeitigen Befugnisse der Polizei als zu weitreichend beurteilt hat. Künftig darf die DNA einer tatverdächtigen Person im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung nur dann ermittelt werden, wenn diese in Verdacht steht, vorsätzlich eine Straftat mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe begangen zu haben.

Als ausdrücklich zu schützende kritische Infrastrukturen werden im Sicherheitspolizeigesetz unter anderem die Energie- und Wasserversorgung, der öffentliche Verkehr, Krankenhäuser und zentrale IT-Systeme genannt. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner plant in diesem Bereich die Personalressourcen zu erweitern, wie in den finanziellen Erläuterungen festgehalten wird. Derzeit sind die Sicherheitsbehörden lediglich mit dem vorbeugenden Schutz verfassungsmäßiger Einrichtungen betraut, die Regierung will sich mit einer neuen Sicherheitsstrategie nun aber besser gegen Cyber-Kriminalität und andere Bedrohungsszenarien wappnen. (Schluss) gs