Vorlagen: Wirtschaft
FPÖ-Anträge zur Modernisierung der Gewerbeordnung
Am Beispiel Nageldesigner und Reinigungsgewerbe: FPÖ fordert Modernisierung der Gewerbeordnung
Wien (PK) – Die österreichische Gewerbeordnung enthalte sämtlichen "Entfesselungsbestrebungen" zum Trotz immer noch eine Vielzahl von Anachronismen und unverständlichen Einschränkungen beim Zugang zu unternehmerischer Tätigkeit, klagt FPÖ-Mandatar Bernhard Themessl. So sei es beispielsweise Nageldesignern nur erlaubt, Fingernägel zu modellieren und zu lackieren, während sie für die entsprechenden Tätigkeiten an Fußnägeln eine Zusatzausbildung benötigen. Das Betätigungsfeld des freien Reinigungsgewerbes wiederum werde von der Gewerbeordnung als Reinigung von Privathäusern, Wohnungen, Stiegenhäusern und Fensterreinigung "nach Art der Hausfrau/des Hausmannes" festgelegt, Büro- oder Kanzleireinigung falle hingegen in das reglementierte Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung. Themessl leitet aus diesen beiden Beispielen einen dringenden Modernisierungsbedarf der Gewerbeordnung ab und fordert in zwei Entschließungsanträgen (368/A(E), 388/A(E)) eine Beseitigung dieser seiner Meinung nach nicht mehr nachvollziehbaren Tätigkeitsbeschränkungen.
FPÖ für Streichung von benachteiligenden Kündigungsgründen aus der Gewerbeordnung
"Absurditäten" ortet Abgeordneter Bernhard Themessl (F) bei den seit dem Jahr 1859 nahezu unveränderten Entlassungstatbeständen der Gewerbeordnung. So könne nach den Bestimmungen des Gesetzes ein Arbeiter entlassen werden, wenn er Hilfsarbeiter oder Hausgenossen zum Ungehorsam, zur Auflehnung gegen den Gewerbeinhaber, zu unordentlichem Lebenswandel oder zu unsittlichen oder gesetzwidrigen Handlungen zu verleiten sucht. Weitere Kündigungsgründe seien etwa unvorsichtiger Umgang mit Feuer und Licht oder eine abschreckende Krankheit. Themessl drängt nun in einem Entschließungsantrag (374/A(E)) auf Beseitigung von benachteiligenden und diskriminierenden Entlassungstatbeständen aus der Gewerbeordnung. (Schluss) hof
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- 374/A(E) - Dringlichkeit der Beseitigung von in der Gewerbeordnung normierten Entlassungstatbeständen aus dem Jahr 1859
- 368/A(E) - Dringlichkeit von Maßnahmen zur Modernisierung der Gewerbeordnung - Beispiel Nageldesigner
- 388/A(E) - Dringlichkeit von Maßnahmen zur Modernisierung der Gewerbeordnung - Beispiel Reinigungsgewerbe