Parlamentskorrespondenz Nr. 407 vom 09.05.2014

Politik geht gegen Rassismus auf Sportplätzen vor

Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz passiert Innenausschuss

Wien (PK) – Wer auf Sportplätzen rassistische Parolen grölt, muss künftig mit härteren Konsequenzen rechnen. Der Innenausschuss des Nationalrats stimmte heute mit breiter Mehrheit einer entsprechenden Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes zu. Demnach kann die Polizei auffällig gewordene Fans künftig bei Sportgroßveranstaltungen wegweisen. Bei einschlägigen Verurteilungen droht außerdem ein Sportstättenbetretungsverbot. Mehr Befugnisse erhält die Polizei darüber hinaus im Kampf gegen die Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen, DNA-Untersuchungen werden durch die Gesetzesnovelle hingegen eingeschränkt.

Beschlossen wurde der Gesetzentwurf (99 d.B.) mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Team Stronach. Grüne und NEOS äußerten vor allem Bedenken, was den allgemeinen Umgang mit erkennungsdienstlich ermittelten Daten betrifft. Sie konnten sich mit einem Antrag auf Vertagung zur Klärung aus ihrer Sicht offener Datenschutzfragen aber nicht durchsetzen.

Derzeit kann die Polizei bei Sportgroßveranstaltungen nur dann vorbeugend tätig werden, etwa durch Wegweisungen oder Meldeauflagen, wenn sie gewalttätige Ausschreitungen durch auffällig gewordene Fans erwartet. In Hinkunft sollen diese besonderen Befugnisse auch bei drohenden Verstößen gegen das Verbotsgesetz bzw. gegen den Verhetzungsparagraphen im Strafgesetzbuch gelten. Damit will die Politik Rassismus bei Sportveranstaltungen eindämmen. Im Falle einer Verurteilung droht außerdem ein Sportstättenbetretungsverbot: wie bei Gewaltdelikten erhält die Polizei die Ermächtigung, Daten an den ÖFB bzw. die Fußball-Bundesliga zur Prüfung einer solchen Maßnahme zu übermitteln.

Bei DNA-Untersuchungen wird es künftig zu Einschränkungen kommen. Anlass ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der die derzeitigen Befugnisse der Polizei als zu weitreichend beurteilt hat. Künftig darf die DNA einer tatverdächtigen Person im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung nur dann ermittelt werden, wenn diese in Verdacht steht, vorsätzlich eine Straftat mit einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe begangen zu haben.

Im Sinne der neuen Sicherheitsstrategie der Regierung werden mit der Gesetzesnovelle darüber hinaus die sicherheitspolizeilichen Aufgaben auf den Schutz kritischer Infrastrukturen ausgedehnt. Damit möchte man sich besser gegen Cyber-Kriminalität und andere Bedrohungsszenarien wappnen. Als ausdrücklich zu schützende kritische Infrastrukturen werden im Gesetz unter anderem die Energie- und Wasserversorgung, der öffentliche Verkehr, Krankenhäuser und zentrale IT-Systeme genannt.

Zur Eindämmung der Herstellung und Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen gelten in diesem Bereich künftig die gleichen Regelungen zur Gefahrenabwehr wie im Suchtmittelbereich.

Grüne und NEOS sehen offene Fragen beim Datenschutz

In Form einer ebenfalls mit S-V-F-T-Mehrheit angenommenen Ausschussfeststellung begründen die Abgeordneten, warum die Frage der Löschung von erkennungsdienstlich ermittelten Daten nach der Aufhebung der bisher geltenden Bestimmungen durch den VfGH im Sicherheitspolizeigesetz nicht neu geregelt wird. Es gelte ohnehin die allgemeine Löschungsregelung des Datenschutzgesetzes, wird darin festgehalten. Inwieweit ein Betroffener das Recht auf Löschung seiner Daten hat bzw. das Interesse des Staates an der weiteren Datenspeicherung überwiegt, sei im Einzelfall zu beurteilen.

Grüne und NEOS bezweifeln allerdings, dass die allgemeine Löschungsregelung des Datenschutzgesetzes ausreichend ist. Es brauche eine spezielle Regelung im Sicherheitspolizeigesetz, bekräftigten Nikolaus Alm (N) und Albert Steinhauser (G) bei den Ausschussberatungen. Steinhauser verwies in diesem Zusammenhang auch auf Bedenken des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts und regte in Anlehnung daran eine amtswegige Überprüfung und Löschung der ermittelten Daten nach fünf Jahren an.

Dem hielt ein Vertreter des Innenministeriums entgegen, dass die Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz zur Löschung von Daten von Amts wegen vom Verfassungsgerichtshof nicht aufgehoben worden seien und damit weiter zur Anwendung kommen. Der VfGH habe lediglich die Bestimmungen über die Löschung von Daten auf Antrag als nicht verfassungskonform bewertet, weil diese seiner Ansicht nach die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in unzulässiger Weise eingeschränkt haben. Mit der nunmehrigen Regelung werde sowohl den Bedenken des VfGH, als auch der vom Verfassungsdienst geforderten Einzelfallprüfung Rechnung getragen, betonte der Experte. Es gebe darüber hinaus auch ein Informationsblatt zur Frage der Löschungsmöglichkeit.

Sportgroßveranstaltungen: Präventive Maßnahmen wirken

Begrüßt wurde von Alm die Ausweitung der Polizeibefugnisse bei Sportgroßveranstaltungen. Er teilte damit die Meinung der Abgeordneten Michaela Steinacker (V), Wolfgang Gerstl (V) und Rudolf Plessl (S). Es sei wichtig, dass der Sportplatz nicht von bestimmten Personengruppen missbraucht werde, betonte Gerstl. Steinacker hob die Bedeutung von Fairness im Sport hervor.

Die bereits jetzt geltenden Bestimmungen haben sich laut Innenministerin Johanna Mikl-Leitner bewährt. Aufgrund der präventiven Maßnahmen wie Wegweisungen und Sportstättenbetretungsverbote sei es gelungen, die Zahl der Anzeigen wegen gewalttätiger Handlungen massiv zu reduzieren. Zur Frage der Definition einer Sportgroßveranstaltung gebe es einen Erlass des Innenministeriums, teilte Mikl-Leitner den FPÖ-Abgeordneten Walter Rosenkranz und Dagmar Belakowitsch-Jenewein mit.

Was den neuen Aufgabenbereich der Polizei in Bezug auf den Schutz kritischer Infrastrukturen betrifft, versicherte Mikl-Leitner Abgeordnetem Christoph Hagen (T), dass es keine Doppelgleisigkeiten zum Bundesheer geben werde. Für sie ist der Schutz kritischer Infrastrukturen eine gesamtstaatliche Aufgabe. Umfasst sind ihrer Darstellung nach rund 135 nationale und 125 regionale Einrichtungen.

Zum Thema DNA-Analyse hielt Mikl-Leitner fest, die Ermittlung von DNA-Daten bei Delikten, die mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, sei international geübte Praxis. Abgeordneter Albert Steinhauser hatte zuvor Bedenken geäußert, ob mit der Neuregelung dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs entsprochen wird. Für ihn ist nicht ausgeschlossen, dass DNA-Ermittlungen auch in Zukunft bei Bagatelldelikten durchgeführt werden.

Mikl-Leitner über anhaltenden Trend zum Zivildienst erfreut

Einstimmig nahm der Innenausschuss einen Bericht von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner über die Entwicklung des Zivildienstes in den Jahren 2011-2013 zur Kenntnis. Die Zahl der Zivildiener stieg im vergangenen Jahr erstmals auf mehr als 14.000, exakt wurden 14.256 Zivildiener an Krankenanstalten, Pflegeheime, Rettungsorganisationen und andere Zivildiensteinrichtungen zugewiesen. Mehr als 40 % der wehrdiensttauglichen Österreicher entscheiden sich mittlerweile für den Wehrersatzdienst.

Bei Kontrollen beanstandet wurden unter anderem Verstöße gegen Dienstzeit- und Verpflegungsvorschriften sowie die Übertragung unzulässiger Tätigkeiten an Zivildiener. Demgegenüber klagen Zivildiensteinrichtungen immer wieder über unpünktliche Zivildiener und zweifelhafte Krankmeldungen.

Abgeordneter Werner Amon (V) wertete es als positiv, dass es gelungen sei, den Rucksack von Zivildienstwerbern weitgehend abzubauen. Eine Zeitlang habe es ausgeschaut, als ob dies eine unlösbare Aufgabe sei, meinte er. Laut Amon wurden zwischen 2010 und 2013 rund 8 % mehr Zivildiener zugewiesen, ohne dass das Budget erhöht werden musste.

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (G) drängte darauf, den Zivildienst analog zum Wehrdienst auf sechs Monate zu verkürzen. Sie machte zudem geltend, dass der österreichische Wohlfahrtsstaat in einem großen Ausmaß vom Zivildienst abhänge. Würden sich weniger junge Männer für den Zivildienst entscheiden, hätte Österreich ein Problem, sagte sie. Viel zu gering dotiert ist nach Ansicht von Windbüchler-Souschill der Auslandsdienst, sie will diesen außerdem für Frauen öffnen.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) stellte sich klar hinter den Zivildienst, hielt Abgeordneter Windbüchler-Souschill allerdings entgegen, dass weniger der Zivildienst, sondern vor allem die vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Sozialsystems leisten würden. Dass der Zivildienst neun Monate dauert, sei aufgrund der langen Einarbeitungszeit auch eine Forderung der Trägerorganisationen, unterstrich er.

Kritisch zum Zivildienst äußerten sich die Abgeordneten Christoph Hagen (T) und Nikolaus Alm (N). Er erkenne die Leistungen der Zivildiener an, sagte Hagen, das Team Stronach lehne grundsätzlich aber jegliche Art von Zwangsdienst und damit auch die Wehrpflicht und den Wehrersatzdienst ab. Alm wertete die Arbeitsverpflichtung für Zivildiener als menschenrechtswidrig, betonte aber, dass er das Ergebnis der Volksbefragung im letzten Jahr respektiere. Nach Meinung von Alm wird man nun nicht um die Debatte herumkommen, den Zivildienst im Sinne der Gleichstellung auch auf Frauen auszudehnen.

Seitens der SPÖ wies Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig auf die enorme Bedeutung der Zivildiener hin, mahnte aber ein, auch an Alternativen zu denken.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zeigte sich über die "Erfolgsgeschichte" Zivildienst erfreut. Dieser habe sich zu einer tragenden Säule im Gesundheits- und Sozialbereich entwickelt. Viele Zivildiener blieben später ehrenamtlich tätig. Mikl-Leitner verwies zudem darauf, dass 90 % der Zivildiener mit dem Zivildienst zufrieden seien.

Zu den Fragen der Abgeordneten merkte Mikl-Leitner an, es gebe derzeit so gut wie keine Wartezeit beim Zivildienst, außer wenn man einer ganz bestimmten Einrichtung in der Nähe seines Wohnorts zugeteilt werden wolle. Dass der Zivildienst neun Monate dauert, ist für sie gerechtfertigt. Der Verfassungsgerichtshof fordere, dass die Belastungen beim Wehrdienst und beim Zivildienst in Summe gleich sein müssten, dem werde Rechnung getragen. Auch eine Erhöhung des Zivildienstgeldes ist ihrer Auskunft nach nicht geplant.

Ein Auslandsdienst nach dem Zivildienstgesetz sei für Frauen zwar nicht möglich, erklärte Mikl-Leitner, diesen stehe aber ein Auslandsdienst nach dem Freiwilligengesetz offen. Die Ausgaben des Innenministeriums für den Auslandsdienst bezifferte sie auf 720.000 € im Jahr 2013.

Wie viele der in den Jahren 2011 bis 2013 eingeleiteten 4.350 Stafverfahren auf Zivildiener und wie viele auf Zivildienstorganisationen fallen, konnte Mikl-Leitner nicht beantworten. Das Innenministerium verfüge über keine diesbezüglichen Daten, von den Ländern würde keine entsprechende Aufschlüsselung übermittelt, erklärte sie. Die Bewertungsbögen für Zivildiener würden zur Qualitätssicherung genutzt: Werden Zivildiensteinrichtungen von Zivildienern gehäuft negativ beurteilt, würden Gespräche mit den Verantwortlichen geführt.

Staatsbürgerschaftsrecht: Ausschuss einigt sich auf Hearing im Oktober

Diskussionsthema im Ausschuss war auch das Staatsbürgerschaftsrecht. Den Abgeordneten lagen dazu fünf Oppositionsanträge und eine dem Ausschuss zugewiesene Bürgerinitiative vor. Die Beratungen wurden nach einer kurzen Debatte einstimmig mit der Begründung vertagt, dass am 8. Oktober ein Expertenhearing zu diesem Themenkomplex abgehalten werden soll.

Die Grünen fordern unter anderem, im Staatsbürgerschaftsgesetz das Geburtslandprinzip zu verankern und Kindern, die in Österreich geboren wurden, automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft zuzuerkennen, wenn zumindest ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassen ist (15/A). Zudem wollen sie die Einbürgerung von Kindern mit ausländischer Mutter und österreichischem Vater sowie von seit langem in Österreich lebenden AusländerInnen durch die Beseitigung von ihrer Meinung nach ungerechtfertigten Hürden erleichtern (236/A[E]), 234/A[E]). Die NEOS sprechen sich dafür aus, die geltenden restriktiven Bestimmungen in Bezug auf Doppelstaatsbürgerschaften zu lockern (275/A, 277/A[E]). Für die Verankerung des Geburtslandprinzips im Staatsbürgerschaftsgesetz und für die Duldung von Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften treten auch UnterzeichnerInnen einer Bürgerinitiative ein (25/BI).

Die Kritik der Grünen gegenüber der Stichtagsregelung und 1-Tageslücken innerhalb der Mindestwartefrist bei der Einbürgerung wollte Mikl-Leitner nicht gelten lassen. Bereits jetzt gebe es die Möglichkeit auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn jemand einen Stichtag unverschuldet nicht einhalten könne, bemühte sich die Innenministerin um Klarstellung.

Team Stronach will Einnahmen aus Verkehrsstrafen für Exekutive verwenden

Mit S-V-Mehrheit vertagt wurde vom Innenausschuss ein Entschließungsantrag (279/A[E]) des Team Stronach, der unter anderem darauf abzielt, Einnahmen aus Verkehrsstrafen ausschließlich der Exekutive zukommen zu lassen. Dadurch würden genügend Mittel zur Verfügung stehen, um ein eigenes Exekutivdienstgesetz zu finanzieren, erläuterte Abgeordneter Christoph Hagen im Ausschuss den Hintergrund für diese Initiative. Derzeit müssten Exekutivbeamte eine große Zahl von Überstunden leisten, um ein anständiges Gehalt zu bekommen, argumentierte er. Folge seien enorme Belastungen und Überlastungen. Hagen erwartet Zusatzeinnahmen von rund 200 Mio. € für die Exekutive, davon könnten 100 Mio. € für eine 40-Stunden-Woche mit angemessenem Grundgehalt und 100 Mio. € für 1.500 zusätzlich notwendige Exekutivbeamte verwendet werden.

Die anderen Fraktionen äußerten sich kritisch zum Antrag. Dieser sei vielleicht für Wahlkampfzwecke geeignet, helfe aber in der Sache nicht weiter, meinte etwa ÖVP-Abgeordneter Werner Amon. Er gab unter anderem zu bedenken, dass die Strafgelder derzeit zu einem großen Teil in Sozialhilfeverbände fließen, ein "Loch auf, Loch zu" könne keine Lösung sein. Im Übrigen machte er darauf aufmerksam, dass die Thematik nicht in den Kompetenzbereich des Innenressorts, sondern in jenen von Verkehrsministerin Doris Bures falle, und auch mit den Ländern Verhandlungen nötig wären.

Noch schärfer ging FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz mit dem Antrag ins Gericht. Strafgelder würden nicht eingehoben, weil man einen Polizisten geärgert habe, sondern um gesetzeskonformes Verhalten zu erwirken und damit das Zusammenleben der Gemeinschaft zu vereinfachen, skizzierte er. Es sei daher nur logisch und konsequent, dass das Geld der Allgemeinheit zugute komme. Rosenkranz warnte außerdem ausdrücklich davor, der Polizei als Kontrollorgan sämtliche Strafgelder zukommen zu lassen, da diese rasch in den Verdacht geraten könnte, deshalb zu strafen, um ihr eigenes Gehalt zu sichern. Damit tue man auch der Polizei nichts Gutes.

Abgeordneter Peter Pilz (G) bedauerte, dass der Antrag vertagt und nicht abgelehnt würde. (Schluss) gs/keg