Parlamentskorrespondenz Nr. 456 vom 20.05.2014

Rassismus im Sport wird Riegel vorgeschoben

Opposition sieht im Sicherheitspolizeigesetz Mängel bei Datenschutz

Wien (PK) – Künftig werden der Polizei mehr Handhaben gegeben, um gegen rassistische Äußerungen im Sport vorzugehen. Eine Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), die in der heutigen Nationalratssitzung mit Stimmenmehrheit beschlossen wurde, sieht unter anderem vor, dass die Polizei auffällig gewordene Fans bei Sportgroßveranstaltungen wegweisen kann. Bei einschlägigen Verurteilungen droht außerdem ein Sportstättenbetretungsverbot. Zusätzliche Befugnisse erhält die Polizei darüber hinaus im Kampf gegen die Verbreitung neuer psychoaktiver Substanzen und beim Schutz kritischer Infrastruktur. DNA-Untersuchungen werden durch die SPG-Novelle 2014 hingegen eingeschränkt.

Grüne, NEOS und FPÖ unzufrieden mit Datenschutzbestimmungen

Grüne und NEOS begrüßten zwar das Vorgehen gegen Rassismus bei Sportveranstaltungen, sahen in der Novelle aber ungelöste datenschutzrechtliche Fragen. Auch die FPÖ verwies auf ernsthafte Kritikpunkte des Österreichischen Datenschutzrates und gab, entgegen ihrem Stimmverhalten im Innenausschuss, nun nicht ihre Zustimmung. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) meinte, es gebe ein Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Bekämpfung von Straftaten und dem Datenschutz. Es sei problematisch, wenn eine private Organisation wie der Österreichische Fußballverband, bereits bei bloßem Verdacht auf Vorliegen einer Straftat, ohne dass es zu einer Verurteilung kommen muss, Zugang zu sensiblen Personendaten erhalten soll. Das Gesetz brauche noch Korrekturen, sagte Walter Rosenkranz und forderte die Rückverweisung an den Innenausschuss. Er fand mit seinem Antrag aber keine Mehrheit.

Werner Amon (V) stellte fest, der Datenschutzrat habe zwar Kritik an der Novelle angebracht, aber insgesamt die Novelle positiv bewertet. Fraktionskollegin Michaela Steinacker thematisierte die Bedeutung von Fair Play im Sport. Das bedeute die Ablehnung von Aggression und Gewalt. Die Sicherheitspolizeinovelle schaffe die Voraussetzungen, damit die Polizei für die Sicherheit von Sportveranstaltungen sorgen könne.

Die Kritik der Grünen formulierte Albert Steinhauser. Die Novelle versuche zwar, Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs zur DNA-Ermittlung gerecht zu werden. Laut Verfassungsdienst sei aber die geplante Regelung wieder nicht verfassungskonform gefasst und schaffe praktische Probleme in der Handhabung des Datenschutzes.

Für Abgeordneten Otto Pendl (S) war es unverständlich, warum die Grünen ein Novelle ablehnten, die eine von ihnen geteilte Forderung bei der Bekämpfung von Rassismus und Extremismus umsetze. Die Polizei brauche das notwendige Handwerkszeug, um mit den Entwicklungen der Kriminalität mitzuhalten. Die Regelungen seien hier angemessen, meinte er. So argumentierte auch Rudolf Plessl (S). Was DNA-Untersuchungen betreffe, so sei im Gesetz Vorsorge dafür getroffen worden, dass Betroffene ausreichend informiert werden und allenfalls auch die Löschung ihrer Daten beantragen können. Es sei die Gratwanderung zwischen Datenschutz und Schutz vor Straftaten zu bewältigen. Für Abgeordnete Angela Lueger (S) war es wichtig, dass Gewalt von Fußballplätzen verbannt wird, damit Sportveranstaltungen für Familien und Kinder sicher werden. Die Zusammenarbeit der Polizei mit den Fußballorganisationen sei notwendig, damit Stadionverbote gegen Gewalttäter durchgesetzt werden können, replizierte sie auf Abgeordneten Rosenkranz.

Die geplanten Änderungen seien im Allgemeinen gut, sagte Nikolaus Alm (N), wie Abgeordneter Steinhauser aber bereits ausgeführt habe, gebe es noch immer Probleme. So sei die Definition der Delikte, bei denen eine DNA-Analyse erlaubt sei, zu weit gefasst. Der zentrale Punkt sei jedoch, dass nach wie vor keine klaren Regelungen zur Löschung nicht mehr benötigter Daten bestehen. Die NEOS unterstützten daher den Rückverweisungsantrag der FPÖ. Der Staat zeige überhaupt eine zu große Sammelleidenschaft bei Daten der BürgerInnen und zu wenig Sorgfalt im Umgang mit diesen.

Team-Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen meinte, die geplante Novelle sei positiv, Rassismus und politischer Extremismus auf Sportveranstaltungen müssten unterbunden werden.

Debatte über Gewalttaten bei Demonstrationen

Die Debatte wurde von einigen Abgeordneten auch zum Anlass genommen, um Vorwürfe, die nach einer Demonstration am letzten Wochenende gegenüber der Polizei erhoben wurden und die Frage der Gewaltbereitschaft bei Demonstrationen allgemein zu thematisieren. So meinte Christoph Hagen (T), aus seiner eigenen Berufserfahrung habe er viel Erfahrung mit dem Ablauf von Demonstrationen, er weise daher jede Form der automatischen Vorverurteilungen der Polizei zurück.

Auch ÖVP-Abgeordneter Werner Amon war es ein Anliegen, die Polizei gegen zu Unrecht erhobene Misshandlungsvorwürfe zu verteidigen. Er forderte eine Entschuldigung der Grünen in diesem Zusammenhang. Es müsse einen Konsens der Ablehnung von Gewalt geben, sagte er. Auch Wolfgang Gerstl (V) dankte den Polizistinnen und Polizisten für ihren täglichen Einsatz und forderte ihren Schutz vor ungerechtfertigten Vorwürfen. Der von der Innenministerin vorgeschlagene Einsatz von Videosystemen, wie sie in Großbritannien bereits üblich seien, könne dazu einen Beitrag leisten.

Seitens der Grünen erwiderte Albert Steinhauser, dass seine Fraktion sicher den Konsens der Ablehnung von Gewalt teile. Es gehöre aber auch zur Verantwortung der Politik, Hinweisen auf möglicherweise exzessive Polizeigewalt nachzugehen. Eine Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen, wie sie die Grünen fordern, gebe es in vielen Rechtsstaaten und habe mit "Vernaderung", wie die Innenministerin es genannt habe, nichts zu tun.

Mikl-Leitner: Videotechnologie kann bei Polizeieinsätzen deeskalierend wirken

Bundesministerin Johanna Mikl-Leitner stellte fest, es werde mit der Novelle nun möglich, effektiver gegen rassistische Taten vorzugehen, indem das Wegweisungsrecht auf die Bereiche Rassismus und Wiederbetätigung ausgeweitet wurde. Das sei Teil eines umfassenden Pakets zur Bekämpfung der Gewalt bei Sportveranstaltungen. Die Novelle trage auch allen Einwänden der Datenschutzkommission Rechnung, unterstrich sie. Sie enthalte überdies den Schutz kritischer Infrastruktur als Teil der Aufgaben der Sicherheitsbehörden. Die Bestimmungen zur DNA-Analyse seien nun klar geregelt. Was Demonstrationen betreffe, so wünsche sich die Polizei selbstverständlich immer deren friedlichen Verlauf und sei immer bemüht, deeskalierend zu wirken. Wo Deeskalation nicht wirke, müsse sie jedoch handeln. Die Verwendung von Videotechnologie könne nachweislich zur Senkung der Aggressivität bei Demonstrationen führen. Diese Maßnahmen solle man daher ernsthaft diskutieren, plädierte sie. (Fortsetzung Nationalrat) sox