Parlamentskorrespondenz Nr. 622 vom 26.06.2014

Bundesrat: Mehrheit für neues Fördersystem in der Landwirtschaft

Kein Einwand auch gegen einheitliche Hochschülerschaft, Beschränkung von Sonderpensionen und Sprachförderung an Schulen

Wien (PK) – Der Bundesrat bestätigte in seiner heutigen Sitzung die Beschlüsse des Nationalrats vom 12. Juni 2014. Dazu zählen neben dem Marktordnungsgesetz, das die Agrarförderungen neu regelt, auch das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz sowie das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz. Thema waren zudem rechtliche Adaptierungen aufgrund der Abschaffung der Bezirksschulräte, die Verlängerung der Sprachförderung an den Schulen und die verstärkten Bemühungen um die Inklusion.

Die Sitzung war die letzte unter der Präsidentschaft von Michael Lampel. Ab Juli wird das Zepter vom Burgenland an Kärnten übergeben und mit Ana Blatnik wird im zweiten Halbjahr nach drei Jahren wieder eine Frau an der Spitze des Bundesrats stehen. Harald Himmer (V/W) bleibt Vizepräsident. Als neue Vizepräsidentin wurde Inge Posch-Gruska (S/B) statt Susanne Kurz (S/S) gewählt. Diese bedankte sich für den wertschätzenden Umgang und die kollegiale Zusammenarbeit im Bundesrat. Kurz hat seit 2008 das Amt der Vizepräsidentin bekleidet, wird aber dem Bundesrat weiterhin angehören.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus des Bundesrats wird die Diskussion über die Zukunft des Bundesrats nach der Enquete vom 25. Juni 2014 weiterführen. Basis dafür bilden die Stenografischen Protokolle über die Referate und die Diskussion in der Enquete, die nach einstimmigem Beschluss an den Ausschuss weitergeleitet werden. Die Freiheitlichen forderten in einem Fristsetzungsantrag den BR-Finanzausschuss auf, die Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bei der Pendlerpauschale bis 24. Juli 2014 zu überprüfen. Eine Debatte darüber und schließlich auch der Antrag wurden aber abgelehnt. 

Rupprechter: Marktordnungsgesetz bringt mehr Fairness für LandwirtInnen

Die Debatte in der Länderkammer wurde mit der Novelle zum Marktordnungsgesetz eingeleitet, mit dem die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgesetzt wird. Demnach findet in den kommenden Jahren eine Umstellung des Systems der landwirtschaftlichen Direktförderungen auf ein österreichweit einheitliches Regionalmodell ohne produktbezogene Koppelungen für Acker-, Dauerkultur und Grünlandflächen statt. Für Hutweiden ist eine differenzierte Flächenzählung sowie eine tierbezogene Zählung für den Almauftrieb vorgesehen. Das neue Modell soll dabei im Rahmen einer Übergangsregelung ab 2015 bis 2019 in fünf 20 %-Schritten eingeführt werden. Flankiert werden die Maßnahmen durch eine Regelung für KleinlandwirtInnen und ein Programm zur Unterstützung der JunglandwirtInnen. Die Novelle passierte den Bundesrat mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP.

Bundesrat Gerhard Dörfler (F/K) schilderte drastisch die prekäre soziale Lage der KleinbäuerInnen, die vom Fördersystem dafür bestraft würden, dass sie kleinteilige Flächen bewirtschaften und Tiere persönlich betreuen. Dies sei bedrückend, wenn man dem gegenüber die zweite Welt der Österreichischen Agrarrealität betrachtet, nämlich die Großbetriebe, die auch großzügig gefördert würden. Diese zwei Welten werden durch das neue Marktordnungsgesetz noch weiter auseinander klaffen, so Dörfler, der an Landwirtschaftsminister Ändrä Rupprechter appellierte, hier noch Abhilfe zu schaffen. Die FPÖ sei auf der Seite der Kleinen und werde der Novelle nicht zustimmen. Kritik kam auch von den Grünen: Nicole Schreyer (G/T) bewertete die Novelle zwar grundsätzlich positiv, da sie diverse Ungerechtigkeiten beseitige, die Umsetzung der GAP-Reform in Österreich allerdings ließe zu wünschen übrig. Kleinbetriebe vor allem im Bergland würden benachteiligt, daher könnten die Grünen der Novelle nicht zustimmen. Chancen zur Umverteilung von den Großen zu den Kleinen seien nicht ergriffen worden.

Brigitte Bierbauer-Hartinger (S/St) kann die Kritik der Grünen nicht nachvollziehen. Die Förderungen seien sehr differenziert gestaltet, böten Rechtssicherheit für die AlmbäuerInnen und förderten JunglandwirtInnen. Auch Impulse für den Tourismus seien zu erwarten. Martin Preineder (V/N) wies auf die Schwierigkeit hin, Nutzflächen auf Almen exakt festzustellen, will aber keinen Keil zwischen verschiedenen Kategorien von Betrieben getrieben wissen. Das EU-Agrarfördersystem sei laufend angepasst worden, die jetzige Umstellung weg von Prämien hin zu einem Regionalmodell sei zu begrüßen und brächte auch neue Chancen. Der geplante gleitende Übergang gebe den Betrieben Sicherheit. Auch Walter Temmel (V/B) sprach von Ökologiesierung, mehr Fairnes für die AlmbäuerInnen und Anreize für JungbäuerInnen. Gerade in strukturschwachen ländlichen Regionen müsse jeder Arbeitsplatz erhalten und in die Infrastruktur investiert werden. Eine "Geiz ist Geil"-Mentalität lehne er ab. Gute Lebensmittel hätten eben einen hohen Wert.

Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter zeigte sich stolz auf seine erste große Regierungsvorlage. Mit dieser sei "die richtige Umsetzung" der GAP-Reform gelungen und stelle Rechts- und Planungssicherheit für die BäuerInnen her. Auch die Problematik bei der Berechnung der Almfutterflächen sei berücksichtigt worden. Prämien konnten einheitlicher gestaltet und damit mehr Fairness erreicht werden. Gerade die Jungbauernförderung sei die beste, die es jemals gegeben habe, sagte Rupprechter und bedauerte, dass ausgerechnet die Grünen der Novelle nicht zustimmen wollen.

Einheitliche Modalitäten für Wahl der Hochschülerschaft

Ebenfalls keinen Einspruch erhob der Bundesrat gegen das neue Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG). Auch dieser Beschluss fiel mehrheitlich. Demnach können Studierende ab 2015 ihre ÖH-Vertretungen wieder direkt wählen, wobei erstmals Studierende der verschiedenen Einrichtungen für höhere Bildung - also Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten, Pädagogische Hochschulen sowie die Universität für Weiterbildung Krems - einheitliche Vertretungsstrukturen in Form einer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) erhalten. An allen Bildungseinrichtungen mit über 1.000 Studierenden werden ÖHs als Körperschaften öffentlichen Rechts geschaffen, bei kleineren Bildungseinrichtungen übernimmt die Bundesvertretung deren rechtsgeschäftliche Vertretung. Die Mandatszahl der ÖH-Bundesvertretung reduziert sich von 100 auf 55 und das Aufsichtsrecht über die ÖH-Organe durch das Wissenschaftsministerium wird präzisiert.

Neu ist weiters im ÖH-Gesetz, dass auch StudentInnen aus Nicht-EU-Staaten die Berechtigung zur Kandidatur bei der ÖH-Wahl erhalten und die Möglichkeit zur Briefwahl besteht. Gleichzeitig wird im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz die Registrierungsbestimmung für ausländische Studienanbieter in Österreich geändert. Außerdem wird das bisherige Registrierungssystem durch eine Meldepflicht bei der Qualitätssicherungsagentur Austria ersetzt.

Reinhard Pisec (F/W) sprach vorweg von Chancen, die sich aus der Eingliederung der Wissenschaft in das Wirtschaftsministerium ergäben. Der Österreichischen HochschülerInnenschaft sprach er ganz allgemein aufgrund der niedrigen Wahlbeteiligung die Themenführerschaft ab. Die Studierenden würden sich etwa mehr Lehre über interaktive Medien wünschen. Kritik übte er auch an der Kürzung von Lehrveranstaltungen, besonders in den Geisteswissenschaften. Die ÖH würde diese Themen kaum wahrnehmen, eine ÖH-Pflichtmitgliedschaft sei daher in Frage zu stellen und das neue ÖH-Gesetz abzulehnen.  

Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner wies die Kritik der Freiheitlichen zurück und betonte die gute Qualität der Forschung in Österreich, trotz restriktiver Budgets. Das vorliegende Hochschülerschaftsgesetz sei eben auch eine Reaktion auf die niedrige Wahlbeteiligung und gebe Gelegenheit, die Identifikation mit der jeweiligen Hochschule zu erhöhen. Die neuen Regelungen seien gemeinsam mit der Hochschülerschaft ausgearbeitet worden und stünden deshalb auf einem breiten Fundament. Die Qualitätssicherung bei Hochschulen sei gleichzeitig verbessert worden.

Bundesrat Josef Saller (V/S) begrüßte ebenfalls die neuen einheitlichen Vertretungsstrukturen und bezeichnete die Gesetzesänderungen als gelungenes Paket. Positiv sei auch die Integration ausländischer Studierender. Die Wahlbeteiligung werde durch die Möglichkeit zur Briefwahl steigen, hofft Saller. Elisabeth Grimling (S/W) sah ein wichtiges demokratiepolitisches Anliegen ihrer Fraktion umgesetzt und hob besonders die Vereinheitlichung, die Briefwahl und den besseren Rechtsstatus der Uni-Vertretungen hervor.

Sonderpensionen: Aufräumen ist gelungen

Nun ist es fix: Die absolute Obergrenze für künftige Sonderpensionen wird auf 9.060 € – der zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage – gesenkt. Diesem Gesetzentwurf gab ebenfalls heute die Länderkammer mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen die erforderliche Unterstützung von zwei Dritteln der Bundesrätinnen und Bundesräte. Der FPÖ ging die Vorlage nicht weit genug und wollte Einspruch einlegen. Dies wurde abgelehnt.

Der neue Deckel gilt nur für neue Verträge, die Obergrenze für Personen, die bereits eine Anwartschaft auf eine Pension erworben haben, liegt bei der dreieinhalbfachen Höchstbeitragsgrundlage (15.855 €). Laut Schätzung werden von der Neuregelung rund 9.600 Personen betroffen sein. Die Länder sind nicht umfasst, die verfassungsgesetzlichen Ermächtigungen ermöglichen es ihnen aber, analoge Regelungen einzuführen.

Insgesamt sind neben dem Bund über 70 Institutionen in das Gesetz einbezogen, darunter der ORF, die Sozialversicherungen, die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer, der Verbund-Konzern, die Agrarmarkt Austria, die ÖIAG, die ASFINAG und die Bundesmuseen. Auch für Kreditinstitute, die aufgrund einer Mehrheitsbeteiligung oder einer beherrschenden Stellung des Bundes der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, gelten die neuen Bestimmungen.

Die Pensionssicherungsbeiträge sind progressiv gestaffelt, das heißt je höher die Sonderpension desto größer fällt die prozentuelle Kürzung aus. So wird dem betroffenen Personenkreis für Pensionsteile über der einfachen Höchstbeitragsgrundlage (derzeit 4.530 €) künftig ein Sicherungsbeitrag von 5 % vorgeschrieben, der dann in mehreren Schritten auf bis zu 25 % – für Ruhe- und Versorgungsgenüsse über der dreifachen Höchstbeitragsgrundlage – steigt.

Sonderregeln enthält das Gesetz für Bedienstete der Österreichischen Nationalbank (OeNB) mit bestimmten Altverträgen. Ihnen werden neben höheren Pensionsbeiträgen und Pensionssicherungsbeiträgen u.a. auch ein höheres Pensionsantrittsalter, längere Dienstzeiten und Pensionsabschläge bei einem vorzeitigen Pensionsantritt vorgeschrieben. Zudem wird ein Durchrechnungszeitraum für die Ermittlung der Pensionshöhe schrittweise eingeführt.

Das vorliegende Gesetz hält Cornelia Michalke (F/V) für einen Affront gegenüber allen ASVG-PensionistInnen, es habe keinen Bezug zur Realität. Pensionsgerechtigkeit werde nicht hergestellt, so die Meinung Michalkes, und diese würde auch von namhaften Experten bestätigt, zumal nicht die Gesamtpensionen, sondern nur die Zusatzpensionen erfasst seien. Ihr fehlen auch entsprechende Regelungen in den Ländern. Michalke kritisierte scharf die Valorisierung sowie die verfassungsmäßige Verankerung der Bestimmungen und beantragte daher, gegen den Gesetzesentwurf einen Einspruch zu erheben.

Adelheid Ebner (S/N) appellierte, das Thema Pensionen verantwortungsbewusst zu behandeln, denn sonst bestehe die Gefahr einer Konkurrenz nicht nur zwischen Arm und Reich, sondern auch zwischen Jung und Alt. Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz sei ein Schritt in Richtung einer verantwortungsbewussten Politik, auch wenn es niemanden zufriedenstellen werde. Die Frage müsse aber gestellt werden, welche Pensionshöhe angesichts der wirtschaftlichen Lage moralisch vertretbar ist und die Politik sei aufgefordert, die Schere zwischen Arm und Reich zu schließen. Ebner setzte sich vor allem dafür ein, besonders die Bekämpfung der Frauenarmut im Auge zu behalten.

Endlich sei in dem Bereich etwas passiert, auch mit Beteiligung der Grünen, betonte Günther Köberl (V/St). Ein breiter Konsens sei das Ziel gewesen, ohne in den Vertrauensschutz oder in Eigentumsverhältnisse eingreifen zu wollen. Wichtig wäre jetzt auch, dass die Länder mitmachen. Weiteren Anpassungen stünde seine Fraktion offen gegenüber. Das Sonderpensionsbegrenzungsgesetz sei ein erfolgreiches "Zusammenräumen", sagte Köberl.

Wesentlich sei, dass das Gesetz vor Gericht halte, bestätigte auch Marco Schreuder (G/W). Die neue Pensionsregelung sei ein Kompromiss, wie so vieles in der Politik, wenn man etwas erreichen wolle, bemerkte er mit einem Seitenhieb auf die Freiheitlichen. Besser einen Schritt vorwärts, um Luxuspensionen zu verhindern, als gar keinen Schritt.

Der fraktionslose Bundesrat vom Team Stronach aus Niederösterreich Gerald Zelina pochte auf gesellschaftliche Fairness und befürwortete im Zuge dessen auch Eingriffe in bestehende Regelungen. Er empfiehlt einen Stopp der Inflationsanpassung von Luxuspensionen und ortet hier Einsparungspotenziale, auch angesichts der immer längeren Bezugsdauer. Das Pensionsantrittsalter müsse an die steigende Lebenserwartung angepasst werden, nur so könne das Budget entlastet werden. Gewerkschafter und Bundesrat Rene Pfister (S/N) warf seinem Vorredner vor, PensionistInnen schlecht zu machen. Die Freiheitlichen kritisierte er für ihre seiner Meinung nach geringe Bereitschaft zu Verhandlungen. Die Höchstgrenze für Sonderpensionen sei sehr zu begrüßen und das Thema damit noch lange nicht ausdiskutiert. Das "Aufräumen" sei aber gelungen.

Auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer sprach vom Zusammenräumen und betonte, dass Sonderpensionen weitgehend ein Auslaufmodell darstellten. Die Vereinheitlichung und Anpassung an die ASVG-Pensionen sei kein einfaches Unterfangen und von teilweise populistischen Zwischenrufen begleitet gewesen. "Wir leben in der Zeitphase der Umstellungen", so Hundstorfer und bat alle, das Thema weiter sachlich zu diskutieren.

Schule: Auflösung der Bezirksschulräte, Verlängerung der Sprachförderung

Ohne Einspruch blieben ferner schulrechtliche Neuerungen. Mit der nötigen Zweidrittelmehrheit von SPÖ, ÖVP und Grünen werden die Aufgaben der Bezirksschulräte dem jeweiligen Landesschulrat übertragen - eine Konsequenz aus dem Beschluss in der letzten Legislaturperiode, die Bezirksschulräte in ganz Österreich mit 1. August 2014 aufzulösen. Mit der entsprechenden Sammelnovelle wird zudem die heuer auslaufende Sprachförderung an allgemein bildenden Pflichtschulen bis 2015/16 verlängert und die Sonderpädagogischen Zentren in "Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik" umbenannt. Die genannten Institutionen haben die Aufgabe, sonderpädagogische Maßnahmen an anderen Schularten als Sonderschulen bereitzustellen und zu koordinieren und dienen daher der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) nahm die Diskussion zum Anlass, um die Inklusion behinderter Kinder allgemein zu hinterfragen. Sonderschulen sollten parallel bestehen bleiben, dies gelte es ohne ideologische Zuschreibungen zu diskutieren. Weiters setzte sie sich dafür ein, Maßnahmen gegen Schulschwänzen zu ergreifen und sah das Ungleichgewicht bei der Förderung verschiedener Typen von Privatschulen am Beispiel der Vienna International School bestätigt.

Schulleiterin und Bundesrätin Elisabeth Reich (S/O)sieht das neue Schulgesetz als einen wichtigen Beitrag zur Verwaltungsreform. Die Verlängerung der Sprachförderung für zwei Jahre sei wichtig für soziale Integration, Chancengleichheit und erfolgreiche Schulabschlüsse. Inklusionspädagogik sei ebenfalls von elementarer Bedeutung und hätte an ihrer Schule bisher gut funktioniert. Auch Peter Oberlehner (V/O) betonte die Bedeutung von Integration und sprachlicher Förderung. Die Novelle sei insgesamt ein wichtiger Schritt bei der Weiterentwicklung des österreichischen Schulsystems sagte er und strich die Wichtigkeit von kleinen Schulen im ländlichen Raum hervor.

Bundesrat Efgani Dönmez (G/O) sieht Sprachenvielfalt als Potential, das noch zu wenig gefördert werde. Leider sei das Bildungssystem selektiv und fördere damit ohnehin bereits bessergestellte Bevölkerungsschichten. Dies könne nicht im Interesse der Gesellschaft sein. Er wolle keine sozial isolierten Räume schaffen und trat daher vehement für Sprachförderung ein. Die Umbenennung der Sonderpädagogischen Zentren in Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik sei ebenfalls zu begrüßen.

Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek will mehr Anstrengungen in Richtung Inklusion unternehmen und weitere Verwaltungsvereinfachungen durchführen. Die Förderung der Vienna International School werde überprüft.

Wohlwollen für EU-Berichte zu Landwirtschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Bildung

Auf der Tagesordnung standen auch die Arbeitspläne der EU in mehreren Politikbereichen. Was die Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betrifft, so sind für Österreich von besonderer Bedeutung die Themen Milchwirtschaft, Direktverkauf, Saatgut und "Green Economy", aber auch das Verhältnis der EU zur Gentechnik. Die EU streicht auch zunehmend den Umweltfaktor hervor und will unter der Initiative "Ökologisierung des Europäischen Semesters" sicherstellen, dass die zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise gesetzten Maßnahmen so ausgestaltet werden, dass sie gleichzeitig auch zu den ökologischen Zielen der Union beitragen. Im Zusammenhang mit dem geplanten Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP), versicherte Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter versicherte gegenüber dem Bundestrat, dass österreichische Standards nicht unterlaufen werden dürfen. Der Bericht wurde mit Mehrheit zur Kenntnis genommen.

Der Start des neuen Rahmenprogramms Horizont 2020 mit einer Dotierung von 80 Mrd. €. steht im Zentrum der Vorhaben für Wissenschaft und Forschung. Weitere EU-Vorhaben sind der Ausbau des Europäischen Forschungsraums (EFR) und das Mobilitätsprogramm Erasmus+, das die Mobilität von Studierenden und Lehrlingen fördert. Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner zeigte sich gegenüber Uni-Rankings skeptisch, lobte aber die Aktivitäten der griechischen EU-Präsidentschaft in diesem Zusammenhang. Insgesamt gehe es darum, die Rahmenbedingungen für Innovationen zu verbessern, dazu zählen auch die Programme Erasmus+ und Horizont 2020. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sind oberste Prioritäten für die Wirtschaft in der EU, vor allem für die Klein- und Mittelbetriebe, erfährt man unter anderem aus dem entsprechenden Bericht, der ebenfalls heute im Bundesrat behandelt wurde. Das Bemühen Österreichs bei Klima- und Energiezielen sei es, die Industriepolitik miteinzubeziehen, betonte Minister Reinhold Mitterlehner, weil dies Chancen eröffne. Was die Photovoltaik betrifft, so würde er eine Investitionsförderung bevorzugen. Zu TTIP merkte er an, dass Österreich als Drehscheibe im Handelsbereich, das 60% exportiere, bislang von allen Handelsabkommen profitiert habe. Niemand bei uns habe Interesse Standards zu senken, betonte er und wies auf das "right to regulate" hin, das jedem Partner freistellt, seine Standards zu halten. Er trat dafür ein, bei derartigen Verhandlungen für mehr Transparenz sicherzustellen und betonte, dass es hinsichtlich der Schiedsgerichtsbarkeit derzeit ein Moratorium gebe. Die Verhandlungen seien noch nicht abgeschlossen, und daher könne man derzeit noch keine Beurteilung abgeben, plädierte er für mehr Gelassenheit in dieser Frage. Dieser Bericht passierte die Länderkammer lediglich mit Mehrheit.

Auch die Ministerin für Bildung und Frauen hat der Länderkammer die EU-Vorhaben vorgestellt und unterstreicht dabei die Bedeutung der Bildung für die wirtschaftliche Entwicklung. Ebenso ist es der EU ein Anliegen, eine Gleichstellung von Männern und Frauen zu erreichen. Die Europäische Kommission will daher Initiativen für einen Ausgleich des Lohngefälles zwischen den Geschlechtern starten und tritt gegen Gewalt an Frauen auf. Auch dieser Bericht wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen. (Schluss Bundesrat) hlf/jan


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