Parlamentskorrespondenz Nr. 725 vom 24.07.2014

Filmförderung darf Sparzwängen im ORF nicht geopfert werden

Weitere Themen im Bundesrat: Kulturberichte, mehr Geld für Parlamentsmitarbeiter und Bundes-Personalvertretung

Wien (PK) – Der ORF soll die österreichische Filmwirtschaft im Rahmen des Film/Fernseh-Abkommens weiterhin mit zumindest 8 Mio. € jährlich fördern und seine Filmförderung nicht wegen allgemeiner Sparzwänge streichen. Dieser Ansicht der Nationalratsmehrheit schlossen sich auch die Ländervertreter im Bundesrat mehrheitlich an und ließen eine diesbezügliche Novelle zum ORF-Gesetz unbeeinsprucht. Die Bundesrätnnen kritisierten in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung des ORF scharf, nicht mehr alle Sitzungen der Länderkammer zu übertragen.

Einleitend begründete Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (F/W) die Ablehnung des Gesetzesbeschlusses durch seine Fraktion mit Kritik am politischen Einfluss auf den ORF, den diese Novelle mit sich bringe - das aber sei der falsche Weg. Die Freiheitlichen seien nicht gegen Filmförderung, ganz im Gegenteil, hielt Jenewein fest.

Von einer wichtigen Novelle sprach Bundesrätin Elisabeth Grimling (S/W) und bekannte sich nachdrücklich zur gesetzlichen Absicherung der Förderung des österreichischen Films durch den ORF, der im Rahmen des Film/Fernsehabkommens weiterhin zur Fortsetzung der Erfolgsgeschichte des österreichischen Films beitragen solle. Mit ähnlichen Worten und Argumenten unterstützte Bundesrat Christian Jachs (V/O) die vorliegende Novelle. Wie Literatur und Musik soll auch der Film vom ORF gefördert werden. Der österreichische Film feiere große internationale Erfolge und soll sein künstlerisches Potential auch in Zukunft weiterentwickeln können, fügte Bundesrat Jachs hinzu.

Obwohl die Grünen das Anliegen des ORF auf Refundierung seiner Gebühren unterstützen, stimmen sie auch der vorliegenden Novelle zu, erklärte Bundesrätin Heidelinde Reiter (G/S) und bekannte sich ihrerseits zur Kulturförderung durch den ORF.

BundesrätInnen für umfassende ORF-Parlamentsberichterstattung

Mit der Übertragung von Bundesratssitzungen in ORF III befasste sich Bundesrat Gottfried Kneifel (V/O). Er hielt es für wichtig, die  Menschen umfassend über den demokratischen Prozess zu informieren und kritisierte die Entscheidung des ORF-Generalintendanten, nur noch ausgewählte Plenarsitzungen zu übertragen. Es sei eine Zumutung für das Parlament, dass ein ORF-Generaldirektor sich anmaße, darüber zu entscheiden, welche Bundesratssitzungen übertragen werden und welche nicht. Kneifel verlangt eine vollständige Berichterstattung über die Arbeit des Parlaments und über den Gesetzgebungsprozess, "der nicht zu Ende ist, bevor ein Gesetz auch vom Bundesrat beschlossen worden ist".

Bundesrätin Ana Blatnik (S/K) schloss sich den Ausführungen Gottfried Kneifels vollinhaltlich an und bekannte sich dazu, die Arbeit des Bundesrates für die BürgerInnen besser wahrnehmbar zu machen. "Die Arbeit des Bundesrats ist es wert, vom ORF übertragen zu werden", sagte die Präsidentin des Bundesrates.

Erfolgsgeschichte des österreichischen Films soll weitergehen

Bundesminister Josef Ostermayer erinnerte an die im ORF-Gesetz fixierte Unabhängigkeit des ORF und empfahl den BundesrätInnen, sich in inhaltlich programmatischen Fragen an die dafür zuständige KommAustria zu wenden. Bundesrat Jenewein gegenüber erläuterte der Minister, mit der vorliegenden ORF-Gesetz-Novelle werde kein politischer Einfluss auf den ORF genommen, wohl aber Sorge dafür getragen, dass der Film auch in Zukunft gefördert werde. Der europäische und der österreichische Film brauchten Schutz und Unterstützung. Der österreichische Film verdiene diese Unterstützung, sagte der Minister und listete die enormen internationalen Erfolge österreichischer Filmschaffender in den letzten Jahren auf. "Wer will, dass der österreichische Film erfolgreich bleibt, muss diesem Gesetz zustimmen", schloss Minister Ostermayer.

Kulturförderung des Bundes nimmt vielfältige Aufgaben wahr

Der Bundesrat debattierte in seiner Sitzung auch den Kulturbericht 2012 und den Kulturbericht 2013 und nahm beide daraufhin einstimmig zur Kenntnis. Die Berichte befassen sich mit der Kulturpolitik des Bundes durch Budgetierung und Kontrolle der Tätigkeit der Bundeskulturinstitutionen, zu denen die Bundestheater, die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek gehören. Auch Beiträge des Bundes zum Denkmalschutz, zum Betrieb des Museumsquartiers Wien und zur Tätigkeit von Kulturstiftungen sind Teil der Bundeskulturpolitik. Das Kulturbudget 2012 belief sich auf 351,48 Mio. €, im Jahr 2013 lag es bei 343,89 Mio. €. Insbesondere die Entwicklungen um das Burgtheater hätten die Wichtigkeit der ständigen Weiterentwicklung der Tätigkeit der Kultursektion im Sinne einer verantwortungsvollen Public Governance aufgezeigt, stellt Kulturminister Josef Ostermayer im Kulturbericht für 2013 fest.

Österreich befinde mit seiner Kulturförderung im europäischen Vergleich in einer ausgesprochen günstigen Situation, unterstrich Stefan Schennach (S/W). Der Kulturbericht zeige viele erfreuliche Entwicklungen auf. Besonders viel werde beispielsweise getan, um Kindern und Jugendlichen Kunst und Kultur nahe zu bringen. Die Bundesmuseen hätten einen historischen Höchststand an BesucherInnen erreicht.

Auch Gottfried Kneifel (V/O) meinte, die Leistungen der österreichischen Kulturinstitutionen könnten sich sehen lassen. Gute Kulturarbeit werde aber auch von Ländern, Gemeinden und Vereinen geleistet. Kneifel sprach sich für ein größeres Engagement der öffentlichen Hand in der Mitfinanzierung von Objekten unter Denkmalschutz aus und erinnerte an die Bestrebungen von Oberösterreich, Niederösterreich und Wien, den Donaulimes zum Weltkulturerbe erklären zu lassen. Er ersuchte den Kulturminister um seine Unterstützung dieses Vorhabens.

Der öffentliche Zugang zu Museen sollte für alle gelten, nicht nur für Kinder und Jugendliche, forderte Reinhard Pisec (F/W). Leider könne Österreich sich das aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht leisten. Pisec nahm den aktuellen Rechnungshofbericht über die Bundestheater-Holding zum Anlass, eine klare Trennung der Bereiche Kunst und Controlling zu fordern. Eine effektive Kontrolle könne nicht konzernintern stattfinden, sagte er.

Es sei eine schon lange diskutierte Frage, wie viel Kultur kosten dürfe, sagte Marco Schreuder (G/W) und erinnerte an die Konzeption des "Armen Theaters", wie sie etwa Peter Brook vertritt. Der Rechnungshofbericht zum Desaster am Burgtheater müsse dazu führen, dass man den immer weiter steigenden Finanzierungsbedarf der großen Bühnen hinterfrage. Immer teurere Produktionen seien an sich noch kein Garant für beeindruckendes Theater, gab Schreuder zu bedenken.

Kulturminister Josef Ostermayer teilte Bundesrat Kneifel mit, sein Ressort arbeite intensiv an der Einreichung des Donaulimes als Weltkulturerbe noch in dieser Legislaturperiode. Allerdings seien dafür aufgrund der gestiegenen Anforderungen komplexe Vorarbeiten nötig. Zur Bundestheater-Holding und dem Burgtheater habe er schon vielfach Stellung genommen. Er werde jedenfalls in dieser Frage auch in Zukunft mit größtmöglicher Offenheit agieren, versprach der Minister.

Mehr Geld für parlamentarische MitarbeiterInnen

Das Budget der Nationalratsabgeordneten für die Beschäftigung persönlicher MitarbeiterInnen steigt mit 1. August von 3.197 € auf 4.291 € inklusive Dienstgeberbeiträge. Das entspricht einem Bruttogehalt von 3.389 €, das auch auf mehrere Teilzeitbeschäftigte aufgeteilt oder in einen Topf zur Finanzierung eines gemeinsamen Mitarbeiterpools für mehrere Abgeordnete eingebracht werden kann. Außerdem werden die Spesenobergrenzen für Abgeordnete angehoben: Sie können künftig bis zu 514,9 € (statt derzeit 506 €) pro Monat rückvergütet bekommen. Der Entfernungszuschlag für auswärtige Abgeordnete wird von 253 € pro halber Stunde Fahrzeit auf 257 € erhöht. – Der Beschluss, keinen Einspruch zu erheben, erfolgte mehrheitlich.

Einleitend brachte Bundesrat Werner Herbert (F/N) seine Wertschätzung für die parlamentarischen MitarbeiterInnen zum Ausdruck, hielt das vorliegende Gesetz aber dennoch nicht für unterstützungswürdig. Denn von der Mehrarbeit durch Untersuchungsausschüsse seien nicht nur die MitarbeiterInnen der ParlamentarierInnen betroffen, sondern auch die Bediensteten des Hauses. Es sei daher nicht angebracht, eine nicht gerade maßvolle Erhöhung nur einer Gruppe zuzugestehen, anderen diese finanzielle Wertschätzung aber nicht zuzugestehen.

Demgegenüber erinnerte Bundesrat Reinhard Todt (S/W) seinen Vorredner daran, dass BeamtInnen und Vertragsbedienstete im Parlament von der Personalvertretung vertreten werden und über Biennien sowie die normalen Gehaltsabschlüsse verfügen. Die parlamentarischen MitarbeiterInnen hätten hingegen schon sehr lange keine Gehaltsverbesserungen mehr erhalten. Die Abgeordneten seien auf ihre MitarbeiterInnen angewiesen. Diese Menschen recherchieren und organisieren die Arbeit der MandatarInnen und bleiben in der Öffentlichkeit unsichtbar, sagte er. Ihnen gebühre ebenso Dank wie den BeamtInnen und Vertragsbediensteten des Hauses.

Bundesrat Franz Perhab (V/St) stimmte den Ausführungen von Bundesrat Todt zu und fügte hinzu, dass die berufliche Position der parlamentarischen MitarbeiterInnen deutlich weniger abgesichert sei als jene der BeamtInnen und Vertragsbediensteten. Überdies zeigten internationale Vergleiche, dass Österreich über ein sehr schlankes Parlament verfüge. Die parlamentarischen MitarbeiterInnen seien nicht überbezahlt, hielt Perhab fest und unterstrich die Notwendigkeit, Nationalratsabgeordneten Unterstützung durch hochqualifizierte MitarbeiterInnen zu sichern.

Bundes-Personalvertretungsgesetz: Passives Wahlalter wird gesenkt

Die BundesrätInnen befassten sich heute auch mit einer Novellierung des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, die eine Senkung des passiven Wahlalters für die Personalvertretung im Bundesdienst zum Inhalt hat. Die Novelle wurde einstimmig unterstützt. Schon bei den nächsten Personalvertretungswahlen am 26./27. November werden somit alle Bediensteten kandidieren können, die das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Das Bundes-Personalvertretungsgesetz bedürfe einer strukturellen Anpassung, wenn sich Umbildungen von Ressortverteilungen durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes oder Maßnahmen der Verwaltungsreform ergeben, erläuterte Elisabeth Grimling (S/W). Man dürfe aber hier nicht übersehen, dass derartige Veränderungen oft einschneidende Folgen für die Bediensteten haben. Viele politische Maßnahmen des letzten Jahrzehnts hätten das Berufsbild der Bundesbediensteten stark verändert und oft Unmut und Sorgen hervorgerufen, erinnerte sie. Die gewählten PersonalvertreterInnen waren und seien mehr als je gefordert, mit Rat und Tat beizustehen, zeigte Grimling zudem auf und bewertete die Novellierung als sinnvolle Neuregelung.

Mit der Wahlaltersenkung würden die Personalvertretungswahlen im Spätherbst zu Vorbildwahlen, meinte Bernhard Ebner (V/N). Damit würde nämlich auch Jugendlichen die Chance gegeben, mitzubestimmen, sagte er und forderte die Senkung auch für die Betriebsratswahl und die Arbeiterkammerwahl im Interesse der jungen Menschen ein. Diese seien nämlich die EntscheidungsträgerInnen der Zukunft, unterstrich er. 

Werner Herbert (F/N) bewertete die Novellierung als positiv, da es sich neben den erforderlichen Anpassungen mitunter auch um neue Inhalte wie etwa die Absenkung des Wahlalters handle. Außerdem werde damit die Personalvertretungsarbeit vereinfacht. Dank und Anerkennung sprach Herbert gegenüber dem öffentlichen Dienst aus.

Der Bundesminister für den öffentlichen Dienst Josef Ostermayer schloss sich diesem Dank an. Die Novellierung sei im Konsens mit anderen Ministerien und Sozialpartnern "in schöner sozialpartnerschaftlichen Manier" zustande gekommen. (Fortsetzung Bundesrat) fru/sox/keg


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