Parlamentskorrespondenz Nr. 837 vom 25.09.2014

Vorlagen: Geschäftsordnung

Koalition legt Vorschlag für Rederecht von Europaabgeordneten im Nationalrat vor

Wien (PK) – Nach den NEOS und den Grünen haben nun auch die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP einen Gesetzentwurf zur Einräumung eines Rederechts von Europaabgeordneten im Plenum des Nationalrats vorgelegt (674/A). Konkret schlagen die Klubobleute Andreas Schieder (S) und Reinhold Lopatka (V) vor, die österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament in Aktuellen Europastunden und in Debatten über EU-Erklärungen der Regierung zu Wort kommen zu lassen. Voraussetzung ist eine Nominierung durch den eigenen Klub, zudem soll das Rederecht auf je einen Europaabgeordneten bzw. eine Europaabgeordnete pro Fraktion beschränkt sein. Als Redezeitbeschränkung sind fünf Minuten vorgesehen, die Redezeit soll nicht auf jene der Klubs angerechnet werden.

Ausgeweitet werden soll außerdem das Rederecht für Europaabgeordnete in den Ausschüssen des Nationalrats. Im Falle einer Nominierung durch ihren Klub werden die EU-MandatarInnen demnach künftig nicht nur an den Beratungen der EU-Ausschüsse, sondern auch an den Beratungen von Fachausschüssen teilnehmen können, wenn diese eine Aktuelle Europa-Aussprache oder einen Bericht des zuständigen Regierungsmitglieds über aktuelle EU-Vorhaben auf der Agenda haben. Gleiches ist für Debatten über Berichte der EU-Ausschüsse vorgesehen: Der EU-Hauptausschuss und der EU-Unterausschuss sollen den Fachausschüssen in Hinkunft direkt Vorlagen zuleiten können.

Begründet wird die Initiative von den Regierungsparteien mit der zunehmenden Bedeutung von EU-Themen in der politischen Diskussion. Durch die Beiziehung von Europaabgeordneten zu Debatten könne deren Expertise, Erfahrung und Sichtweise verstärkt in die Beratungen des Nationalrats einfließen, heißt es in den Erläuterungen.

Darüber hinaus wird mit dem vorliegenden Antrag ein Rederecht herausragender Persönlichkeiten der europäischen und internationalen Politik im Hohen Haus angeregt. Wichtige ausländische PolitikerInnen sollen von der Nationalratspräsidentin bzw. dem Nationalratspräsidenten nach Beratung in der Präsidialkonferenz zur Abgabe einer Erklärung zu einem bestimmten Thema eingeladen werden können. Eine Debatte darüber kann, muss aber nicht stattfinden, die Einbringung von Anträgen wäre laut Gesetzentwurf unzulässig. Im Gegenzug zu dieser neuen Bestimmung sollen die geltenden Bestimmungen der Geschäftsordnung des Nationalrats über die Abhaltung einer EU-Enquete entfallen, sie war bislang als Vehikel für Diskussionen von Abgeordneten mit internationalen Persönlichkeiten gedacht. (Schluss) gs