Parlamentskorrespondenz Nr. 852 vom 01.10.2014

Vorlagen: Finanzen

Themen: EU-Eigenmittel, Unternehmensbesteuerung- und Finanzierung, Finanzverfassung, Transparenzdatenbank

EU-Eigenmittelbeschluss 2014 bis 2020 liegt zur Genehmigung vor

Wien (PK) - Der Rat der Europäischen Union hat den Mitgliedstaaten am 26. Mai 2014 einen neuen Beschluss über das EU-Eigenmittelsystem zur Annahme empfohlen. Beschlossen wurde die Aufbringung der Mittel zur Finanzierung des EU-Haushalts in den Jahren 2014 bis 2020. Der Beitrag Österreichs, gemessen am Bruttonationaleinkommen (BNE = BIP minus Einkommen, die ins Ausland fließen, plus Auslandseinkommen der Inländer), wird gesenkt - um 30 Mio. € im Jahr 2014, um 20 Mio. € im Jahr 2015 und um 10 Mio. € im Jahr 2016. Insgesamt und im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2020 steigt der jährliche österreichische EU-Beitrag in der neuen Finanzperiode gegenüber der alten Periode (2007-2013) aber von 2,4 Mrd. € oder 0,83% des BNE auf 3,1 Mrd. € oder 0,85% des BNE. Der Eigenmittelbeschluss gilt ab 1. Jänner 2014. Sein Inkrafttreten setzt die Zustimmung aller Mitgliedstaaten und somit auch die Genehmigung des Nationalrates voraus (271 d.B.).

NEOS für raschere Abschaffung der Gesellschaftssteuer

NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm kritisiert Belastungen der UnternehmerInnen durch das Abgabenänderungsgesetz und meint, die zur Entlastung beschlossene Abschaffung der Gesellschaftssteuer ab 1.1.2016 komme um ein Jahr zu spät. Daher beantragt Alm die Abschaffung der Gesellschaftssteuer bereits mit 1.1.2015 durch eine Novelle zum Kapitalverkehrssteuergesetz (617/A(E)).

NEOS für Abschaffung der Werbeabgabe

Um Wettbewerb und Freiheit der UnternehmerInnen ist es in Österreich nicht gut bestellt, konstatiert Abgeordneter Nikolaus Alm (N). Zu viele Reglementierungen, zu viel staatlicher Einfluss behinderten Wachstum und Innovation, anachronistische Abgaben verzerrten den Markt, meint der Mandatar. Dazu zählt Alm die Werbeabgabe, ein "Austriacum", das die Existenz etablierter Medienhäuser bedrohe. Die Werbeabgabe belaste Werbeleistungen in Print- und TV-Medien mit 5%, beschleunige die Verlagerung in Richtung digitale Medien und verzerre den Wettbewerb zulasten traditioneller Medien sowie Kleiner und Mittlerer Unternehmen (KMU). Abgeordneter Nikolaus Alm beantragt die Abschaffung der Werbeabgabe per 1.1.2015 (618/A(E)).

NEOS für neue Wege bei der Gemeindekooperation

Die Petition "Verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung" wertet NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker als eine negative Reaktion der Bevölkerung auf die Gemeindestrukturreform in der Steiermark. Loacker lehnt Zwangsmaßnahmen ohne Einbindung der GemeindebürgerInnen ab, plädiert für mehr Partizipation und regt alternative Lösungskonzepte an, die sich in seinem Heimatland Vorarlberg bewährt haben. Die Kooperation von Gemeinden braucht – etwa bei der Baurechtsverwaltung - bessere Rahmenbedingungen, fordert Gerald Loacker. Kooperation und einfachere Verwaltung kann Kleingemeinden entlasten und die Lebensqualität der BürgerInnen steigern (622/A(E)).

In einem weiteren Antrag zum Thema Gemeindekooperation macht NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker auf Rechtsgrundlagen für Gebietsgemeinden im österreichischen Bundes-Verfassungsgesetz (Artikel 120) aufmerksam. Eine Gebietsgemeinde würde weiter bestehende Ortsgemeinden auf höherer Ebene zusammenfassen und könnte auch Aufgaben der Bezirksverwaltung übernehmen. Gebietsgemeinden könnten das Spannungsverhältnis von Identitätswahrung und wirtschaftlichen Größenvorteilen ausbalancieren und die Effizienz kommunaler Zusammenarbeit steigern. Aufgabenumfang und Wirkungsbereich von Orts- und Gebietsgemeinde sollten gesetzlich konkretisiert werden, schlägt Loacker in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion vor (625/A(E)).

NEOS: Wachstum und Jobs durch Crowdfunding

"Crowdfunding ist ein innovatives Konzept, um Finanzierungslücken zu schließen und Wachstum zu ermöglichen", begründet Abgeordneter Nikolaus Alm (N) seinen Entschließungsantrag für einen tragfähigen Crowdfunding-Rechtsrahmen. Nach dem Vorbild der USA will Alm Unternehmen die Herausgabe eines Kapitalmarktprospekts erst ab einem Beteiligungsbetrag von einer Million € vorschreiben. Der Zugang zu Kapital ist für KMU, also für 99% aller österreichischen Unternehmen, zunehmend schwieriger, weil Banken wegen "Basel III" immer strengeren Vorschriften unterliegen und alternative Finanzierungen gesetzlich stark eingeschränkt wurden. Beim Anlegerschutz, mit dem die Restriktionen privater Unternehmensfinanzierungen begründet werden, rät Alm zu mehr Augenmaß. Die aktuellen Vorschriften seien bürokratisch, ineffektiv und entsprächen weder der Größe noch der Struktur des österreichischen Kapitalmarktes. Sie seien ein Hindernis für Start-Ups und KMU bei der Sicherung und Schaffung zukunftsträchtiger und sicherer Arbeitsplätze. Alm will Privatanleger, Start-Ups, KMU und Crowdfunding-Plattformen in einem Rechtsrahmen zusammenführen, Standards für Finanzierungsinstrumente schaffen und den Schwellenwert für die Pflicht zur Erstellung eines Kapitalmarktprospekts erhöhen (623/A(E)).

NEOS wollen Mitarbeiterbeteiligung erleichtern und steuerlich besser fördern

"Mitarbeiter, die am eigenen Unternehmen beteiligt sind, haben eine emotionale Bindung zu ihrem Unternehmen, orientieren sich in ihren Beteiligungsüberlegungen langfristig, unterstützen daher längerfristige Unternehmensstrategien und stabilisieren als Kernaktionäre bzw. -gesellschafter die Eigentümerstruktur", schreibt Abgeordneter Niko Alm in einem Antrag der NEOS auf Anhebung des Steuerfreibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Einkommensteuergesetz von 1.460 € auf 1/11 des Bruttojahresbezuges zuzüglich Dienstgeberanteil. Die Mitarbeiterbeteiligung wurde seit 2000 nicht mehr valorisiert, klagt Niko Alm und erinnert die Bundesregierung an ihre noch nicht realisierte Absicht, die Mitarbeiterbeteiligung auf 3.000 € pro Jahr zu erhöhen. Zudem wollen die NEOS die Beteiligung von Mitarbeitern an GmbHs durch eine einfachere Übertragung von Anteilen erleichtern (626/A(E)).

NEOS-Vorschläge für eine Finanzverfassung Neu

Eine Neuordnung der Finanzverfassung durch legistische Bereinigung des verstreuten und widersprüchlichen Finanzverfassungsrechts verlangt NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Begriffliche Klarstellungen, die der Verfassungsgerichtshof mit seiner Judikatur getroffen hat, seien nachzuvollziehen und "Sonderfinanzverfassungsrecht", wie es in einzelnen Finanzausgleichsgesetzen geschaffen wurde, in die Finanzverfassung zu übernehmen. Loacker regt auch eine Diskussion über die Zusammenführung von Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung an und bezeichnet die fehlende Kompetenz der Länder zur Finanzierung ihrer eigenen Aufgaben als ein Defizit des Finanzausgleichssystems.  Den Landesgesetzgebern will Loacker eine umfassende Kompetenz für die Regelung ihrer Finanzbeziehungen mit ihren jeweiligen Gemeinden geben. Zu überdenken sei laut Loacker auch die diffizile Abgrenzung zwischen Zuschüssen, Finanzzuweisungen, Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen (628/A(E)).

Team Stronach verlangt eine vollständige Transparenzdatenbank

Bund und Länder haben vereinbart, eine Transparenzdatenbank einzurichten und damit eine klare und nachvollziehbare Übersicht über sämtliche aus öffentlichen Mitteln geleisteten Zahlungen zu ermöglichen. Bis dato wird aber nur über Leistungen und Förderungen des Bundes informiert, kritisieren die  Abgeordneten Waltraud Dietrich und Kathrin Nachbaur. Die nach wie vor nicht erfassbaren Doppel- und Mehrfachförderungen würden zu Lasten der österreichischen Steuerzahler gehen und den sparsamen Einsatz öffentlicher Mittel beeinträchtigen, schreiben die Antragstellerinnen. Sie fordern eine die Gebietskörperschaften übergreifende Transparenzdatenbank, die mit den Ländern dazu vereinbarte Evaluierung sowie einen Gesetzentwurf, der die daraus gewonnenen Erkenntnisse ehestmöglich umsetzt (643/A(E), 1238/A(E), 658/A(E)) . (Schluss) fru