Parlamentskorrespondenz Nr. 974 vom 28.10.2014

Vorlagen: Verkehr

Novelle Kraftfahrgesetz; T: Wechselkennzeichen-Vignette; F: Alternativen im öffentlichen Verkehr; NEOS: Raumordnung

Antrag von SPÖ und ÖVP auf Novellierung des Kraftfahrgesetzes

Wien (PK) – Mehrere Änderungen im Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) wollen die Abgeordneten Anton Heinzl (S) und Andreas Ottenschläger (V) per Initiativantrag auf den Weg bringen (721/A). Die Novelle soll unter anderem die mit 31. Dezember 2014 befristeten Ausnahmeregeln, die für Kontrollgeräte von Omnibussen im Linienverkehr gelten, einer differenzierten Anpassung unterziehen. Der Vorschlag lautet, sie teils unbefristet, teils bis 31. Dezember 2020 zu verlängern. Oberleitungsbusse werden aus praktischen Erwägungen von der Verpflichtung zur Mitführung eines Kontrollgeräts ausgenommen.

Weiters soll laut diesem Antrag der zulässige Umkreis für die Beförderung lebender Tiere von den landwirtschaftlichen Betrieben zu den lokalen Märkten und Schlachthöfen von 50 auf 100 km erweitert werden.

Zum KFG 1967 hat außerdem Abgeordneter Christoph Hagen (T) den Antrag eingebracht, in § 20 Abs. 4 den Schreibfehler "Schweinwerfer" auf Scheinwerfer zu korrigieren (697/A).

Team Stronach: Vignette für Wechselkennzeichen

Team Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen will die aus seiner Sicht bestehende Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern bei der Vignettenpflicht beenden. Er fordert daher in einem Entschließungsantrag eine Vignette, die an Wechselkennzeichen angebracht werden kann (682/A(E)).

FPÖ: Alternativen zum öffentlichen Verkehr erleichtern

Die demographische Entwicklung in den ländlichen Regionen erfordere alternative und flexible Verkehrsformen, die zur Sicherstellung der Mobilität das Angebot des öffentlichen Verkehrs und der bereits bestehenden Kraftfahrlinien ergänzen, stellen die FPÖ-Abgeordneten Erwin Angerer und Walter Rauch fest. Daher sollten nach dem Vorbild des deutschen Personenbeförderungsgesetzes auch in Österreich durch Änderungen im Kraftfahrlinien- bzw. im Gelegenheitsverkehrsgesetz die Voraussetzungen für solche Verkehrsangebote geschaffen werden (750/A(E)). Den Aufsichtsbehörden wäre dadurch ermöglicht, im Einzelfall auch Beförderungsformen zu genehmigen, die nicht alle gesetzlichen Bestimmungen des Kraftfahrlinienverkehrs und des Gelegenheitsverkehrs erfüllen.

NEOS für Raumordnungskompetenz des Bundes

Die Notwendigkeit einer bundesweit einheitlichen Raumplanung ist laut NEOS zwar Konsens, bisher seien aber keine Schritte unternommen worden, sie umzusetzen, kritisiert Abgeordneter Michael Pock (N) die Bundesregierung. Er fordert daher in einem Entschließungsantrag (700/A(E)) eine Rahmenkompetenz des Bundesgesetzgebers für den Bereich der Raumordnung. Diese soll insbesondere für die Planung von Infrastrukturprojekten (Korridorplanung) gelten. Die Zusammenarbeit von Bund und Länder sollte gestärkt, die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) als Koordinationsorgan aufgewertet und die Länder an bestimmte Mindestanforderungen in der Raumplanung gebunden werden. Ziel muss es nach Vorstellungen des Antragsstellers sein, die Kompetenzzersplitterung bei überregionalen Infrastrukturprojekten zu beseitigen und den Flächenverbrauch und die Zersiedelung einzudämmen. (Schluss) sox