Parlamentskorrespondenz Nr. 993 vom 30.10.2014

Vorlagen: Gleichbehandlung

Anträge der NEOS zu eingetragenen Partnerschaften und Eherecht

Wien (PK) – In einer Reihe von Initiativ- und Entschließungsanträgen formulieren die NEOS ihre Vorstellungen von einer zeitgemäßen, diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Eherechts und der Bestimmungen über die eingetragene Partnerschaft.

NEOS für volles Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare ...

Für gleichgeschlechtliche Paare sind in Österreich Stiefkind-Adoptionen zwar seit Kurzem möglich, die reguläre Adoption bleibt aber nach wie vor verschiedengeschlechtlichen Paaren vorbehalten. Die Abgeordneten der NEOS Beate Meinl-Reisinger und Nikolaus Scherak sehen darin eine vor allem im Hinblick auf die europäische Rechtsentwicklung bedenkliche Diskriminierung und verlangen Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und im Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG), um sowohl verheirateten wie in eingetragener Partnerschaft lebenden Paaren das Adoptionsrecht einzuräumen (731/A). Als Einschränkung sieht der Antrag der NEOS vor, dass die Wahleltern mindestens sechzehn Jahre älter als das Wahlkind sein müssen.

Recht auf Führung eines gemeinsamen Familiennamens durch eingetragene Partner ...

Die NEOS-Abgeordneten Nikolaus Scherak und Beate Meinl-Reisinger kritisieren die Regelung, wonach eingetragene Partner grundsätzlich ihren bisherigen Namen behalten und die Führung eines gemeinsamen Familiennamens nicht vorgesehen ist. Sie fordern eine Änderung des Eingetragenen Partnerschaft-Gesetzes, die diese Möglichkeit eröffnet (734/A). Zur Begründung verweisen sie auf das Urteil Schalk und Kopf gegen Österreich, in dem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu dem Schluss gelangt ist, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen sowohl unter den Begriff des Privat- als auch des Familienlebens im Sinne des Art 8 EMRK fallen. Im Hinblick auf diese Rechtsprechung gebe es keine Rechtfertigung dafür, eingetragenen Partnern in Österreich die Führung eines gemeinsamen Familiennamen zu verwehren.

Erneuerung des Eherechts samt Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare ...

Darüber hinaus fordern Nikolaus Scherak und Beate Meinl-Reisinger seitens der NEOS eine umfassende gesetzliche Neuregelung des Eherechts und des Rechts der Eingetragenen Partnerschaften (732/A(E)). Damit solle nach ihren Vorstellungen den gesellschaftlichen Entwicklungen seit 1811 angemessen Rechnung getragen werden, insbesondere in Hinblick auf eine Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Möglichkeit des Ehevertrags für gleichgeschlechtliche Paare...

Die NEOS-Abgeordneten Nikolaus Scherak und Beate Meinl-Reisinger beantragen auch eine Änderung des § 44 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs, durch den die Möglichkeit zum Abschluss eines Ehevertrags allen Paaren, also auch gleichgeschlechtlichen, eröffnet werden soll (735/A).

sowie für Karenzansprüche auch für nicht-adoptierende Pflegeeltern

Nikolaus Scherak und Beate Meinl-Reisinger von den NEOS fordern außerdem, dass die Karenzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes, des Väterkarenz-Gesetzes und des Landarbeitsgesetzes künftig auch für Pflegeeltern, die keine Adoptionsabsichten haben, gelten (733/A). Bisher bestehen Karenzansprüche von Pflegeeltern nur dann, wenn ihnen ein Kind in Hinblick auf eine Adoption übergeben wird. (Schluss) sox