Parlamentskorrespondenz Nr. 1092 vom 20.11.2014

Vorlagen: Bürgerinitiativen

CETA-Abkommen, Islamgesetz, Schulangebot, Pflegegeld, Unterstützung chronisch kranker Kinder, Lebensmittelverschwendung

Nein zum CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada

Wien (PK) - Für die Ablehnung des zwischen der Europäischen Union und Kanada ausgehandelten Freihandelsabkommens "CETA" (Comprehensive Economic and Trade Agreement) spricht sich eine parlamentarische Bürgerinitiative aus (54/BI). Fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit wurden die Verhandlungen darüber Anfang August 2014 abgeschlossen, zeigen die UnterstützerInnen auf. Sie weisen zudem darauf hin, dass CETA nicht nur weit über den reinen Warenaustausch hinausgeht, sondern in vielen Punkten ähnliche Vertragstexte wie das gescheiterte ACTA-Abkommen enthält. Würde der Vertrag ratifiziert, könnte etwa der Gentechnik- und Chemiekonzern Monsanto über geheime Schiedsgerichte, europäische und nationale Gentechnikgesetze und Bestimmungen zu Fall bringen. Zu den umstrittensten Inhalten gehöre nämlich  die Aufnahme eines Investor-gegen-Staat Klagerechts (ISDS), was in letzter Konsequenz die nationale Gesetzgebung ausheble. 

Bürgerinitiative für Errichtung einer Unterstufe am BORG Hermagor

Der Bezirk Hermagor (18.547 Einwohner) ist der einzige politische Bezirk Kärntens ohne AHS-Unterstufe (55/BI und 5/BI). Um all jenen SchülerInnen, die nicht die Neue Mittelschule im Ort besuchen wollen, das tägliche stundenlange Pendeln (bis zu 120 km) in eines der Gymnasien in Villach, Villach Land oder Lienz zu ersparen, fordert eine Bürgerinitiative die Einrichtung einer AHS Unterstufe in Hermagor. Diese Maßnahme würde zudem die Benachteiligung der Region gerade im so wichtigen Bildungsbereich beenden und vielleicht auch die Abwanderung vieler junger Familien stoppen, meinen die UnterstützerInnen..

Bürgerinitiative gegen neues Islamgesetz

Kritik am aktuellen Vorschlag der Bundesregierung für ein neues Islamgesetz üben zahlreiche UnterstützerInnen einer parlamentarischen Bürgerinitiative (56/BI). Das aktuelle Weltgeschehen und die islamophobe Stimmung in den Medien sollten keine Triebfeder für ein Gesetz sein, mit dem eine bestimmte Minderheit zu BürgerInnen zweiter Klasse degradiert wird, lautet ein Argument. Der vorliegende Entwurf stelle aber alle MuslimInnen unter Generalverdacht und grenze zudem ihre Vereine aus. Weiters komme es zu einer Diskriminierung der Islamischen Glaubensgemeinschaft im Vergleich zu anderen Religionsgesellschaften (siehe Protestanten- und Israelitengesetz). Die EinbringerInnen warnen zudem davor, dass diese Regelung die Argumente von radikalen Scharfmachern noch unterstützen könnte. Der Entwurf zum neuen Islamgesetz ist ihrer Ansicht nach verfassungswidrig, diskriminierend und  deshalb abzulehnen. Der Initiative sind noch eine ausführliche Analyse sowie ein Alternativentwurf beigelegt.

Anti-Wegwerf-Gesetz soll Verschwendung von Lebensmitteln verhindern

Gegen die Verschwendung von noch nutzbaren Lebensmitteln setzen sich zahlreiche Personen in Form einer Bürgerinitiative ein (57/BI und 6/BI). Die Regierung wird von ihnen aufgefordert, ein Anti-Wegwerf-Gesetz zu erlassen, das u.a. folgende Ziele zum Inhalt hat: Verringerung der Überproduktion und Verschwendung von Lebensmitteln; Einführung von Müllwächtern und Zugang zu allen Müllcontainern; Unterstützung von bedürftigen Menschen durch Gratisbezug und Förderung der Sharing Economy. Es sollen dabei alle Lebensmittel in Betracht kommen, die nach hygienischen und gesundheitlichen Gesichtspunkten genießbar sind.

Deutliche Anhebung des Pflegegelds und jährliche Inflationsanpassung

Die Forderung nach einer einmaligen deutlichen Anhebung des Pflegegelds, das seit 20 Jahren nie wirklich wertangepasst wurde, ist der zentrale Inhalt einer weiteren Bürgerinitiative (58/BI). Aufgrund des realen Wertverlustes des Pflegegeldes (über 30 %) seien viele Menschen gezwungen, in wesentlich teurere stationäre Einrichtungen zu wechseln, da die häusliche Pflege unfinanzierbar geworden ist. Es sollte jedoch ein jeder Mensch das Recht haben, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben, fordern die EinbringerInnen, außerdem sei dies erwiesenermaßen auch volkswirtschaftlich die kostengünstigste Variante. Eine Anhebung des Pflegegelds sowie eine jährliche Valorisierung seien daher dringend notwendig.

Umfassende Staats- und Verwaltungsreform sowie Einführung einer Schuldenbremse

Die parteifreie Aktion www.politreform-jetzt.at hat eine Bürgerinitiative vorgelegt, die vor allem eine Reduktion der Ausgaben des Staates um 6 Mrd. €, wirksam ab dem Budget 2017, zum Inhalt hat (59/BI). Gleichzeitig soll eine Schuldenbremse in der Verfassung – ähnlich wie in der Schweiz – verankert werden, um eine Krisenreserve aufbauen zu können. Die gesamte Staatsstruktur (Föderalismus, Verwaltung, Förderdschungel, Privilegien, geschützte Bereiche etc.) müsse durchforstet und entbürokratisiert werden. Dabei sei ein professionelles Vorgehen unter Einbindung der führenden politischen Kräfte und Experten von Seiten der Wirtschaftsinstitute, des Rechnungshofs etc. erforderlich. Erst dann sei es möglich, die ebenfalls dringend notwendige Reduktion der überdimensional angewachsenen Steuer- und Abgabenquote von über 45 % vorzunehmen.

Bürgerinitiative: Gleiche Rechte für chronisch kranke Kinder

In Österreich leben über 190.000 Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen (Diabetes, Asthma, Epilepsie, Allergien usw.), heißt es im Text einer Bürgerinitiative (60/BI und 7/BI). Die Schulen, Kindergärten und Betreuungseinrichtungen seien darauf aber nicht entsprechend vorbereitet. Gleichzeitig müsse darauf geachtet werden, dass es zu keinen Diskriminierungen, z.B. durch den Ausschluss von Bildungseinrichtungen oder Veranstaltungen (Wandertagen, Skikursen) komme, da alle Kinder das gleiche Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung haben, argumentieren die UnterzeichnerInnen.

Falls Unterstützungsleistungen durch Gesundheits- oder Assistenzberufe für die Ausbildung von Kindern zusätzlich erforderlich sind, sollten sie von den Kindergärten und Schulen ohne Extrakosten für die Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Es gebe dafür in einigen Bundesländern bereits erfolgreiche Modelle, die als Vorbild dienen können. Zusätzlich brauche es mehr Rechtssicherheit für jene Personen, die Kindern in Ausübung ihres Berufes Unterstützungsleistungen gewähren. Um all dies zu gewährleisten, fordern die UnterstützerInnen die Umsetzung und Anwendung der bereits gesetzlich festgelegten Rechte für Kinder mit chronischen Erkrankungen auf der Basis des 4. Bundes-Verfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern, des Bundesbehinderten-Gleichstellungsgesetzes sowie des Artikels 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie anderer relevanter rechtlicher Regelungen und internationaler Verträge. (Schluss) sue