Parlamentskorrespondenz Nr. 1163 vom 03.12.2014

Innenausschuss stimmt Anti-Terror-Paket der Regierung zu

Auch Chemikaliengesetz und Pyrotechnikgesetz werden geändert

Wien (PK) – Das von der Regierung geschnürte Anti-Terror-Paket ist auf dem Weg in den Nationalrat. SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und Team Stronach stimmten heute im Innenausschuss dafür, Terrorsymbole zu verbieten, die Änderungen im Grenzkontrollgesetz sowie im Staatsbürgerschaftsgesetz wurden mit den Stimmen der Regierungsfraktionen angenommen. Damit soll insbesondere islamistischem Terror begegnet und die Rekrutierung von österreichischen Dschihad-KämpferInnen erschwert werden.

FPÖ und Team Stronach bezweifelten jedoch stark, ob Kontrollen potentieller Dschihad-KämpferInnen bei der Ausreise aus Österreich bzw. die Androhung des Verlusts einer Doppelstaatsbürgerschaft Personen von Kampf für die Terrormiliz IS abhält. Die Grünen wiederum befürchten, die im Gesetz vorgesehene automatische Aberkennung der Staatsbürgerschaft könnte auch kurdische Verbündete aus Österreich, die gegen die IS in den Kampf ziehen, treffen. Ihr Abänderungsantrag auf Einzelfallprüfungen blieb jedoch in der Minderheit. Für die NEOS ist das Gesetz zum Verbot von Terrorsymbolen wenig zielführend, weil es viele Möglichkeiten gebe, die Vorschriften mit Alternativsymbolen zu umgehen.

Auf mehr Sicherheit zielen auch Novellen zum Chemikaliengesetz und zum Pyrotechnikgesetz ab, sie sehen unter anderem einen erschwerten Zugang von Privatpersonen zu bestimmten Chemikalien und ein Verbot von Blitzknallkörpern vor. In einer Entschließung appelliert der Ausschuss an die Regierung, gesundheitsgefährdenden Missbrauch pyrotechnischer Signalstifte, etwa das Abschießen von Leuchtraketen bei Fußballspielen, gesetzlich zu verbieten.

Verwendung von Terrorsymbolen kann bis zu 10.000 € kosten

Mit dem Symbole-Gesetz (346 d.B.) wird die Verwendung und Verbreitung von Symbolen des Islamischen Staates, der Al-Quaida und diesen Gruppierungen nahe stehender Organisationen verboten. Wer dagegen verstößt, wird mit bis zu 4.000 € oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat bestraft. Im Wiederholungsfall drohen Geldstrafen bis zu 10.000 € bzw. sechs Wochen Haft. Auch der Versuch der Verwendung wird strafbar sein.

Ausnahmen vom Verbot sind eng gefasst. Sie gelten etwa für mediale Berichterstattung, Filme, Theateraufführungen und Ausstellungen, wenn klar ist, dass damit nicht das Ideengut der Terrororganisationen gutgeheißen oder propagiert werden soll. Welche terroristischen Gruppierungen neben dem IS und der Al-Quaida noch auf die schwarze Liste kommen, soll per Verordnung festgelegt werden.

Durch die Änderung des Grenzkontrollgesetzes (351 d.B.) erhält die Exekutive die Befugnis, im Rahmen von Grenzkontrollen zu überprüfen, ob Minderjährige das Einverständnis ihrer Eltern zur Ausreise haben, wenn der Verdacht besteht, dass sie sich im Ausland an Kampfhandlungen beteiligen wollen. Bis zur Ausräumung von Zweifeln werden die Sicherheitsorgane ermächtigt, die Ausreise zu verwehren und den Reisepass einzubehalten. Gleichzeitig wird im Staatsbürgerschaftsgesetz normiert, dass ÖsterreicherInnen, die im Ausland freiwillig und aktiv an Kampfhandlungen im Rahmen eines bewaffneten Konflikts teilgenommen haben, die Staatsbürgerschaft entzogen wird, wenn sie eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. In Kraft treten soll das Anti-Terror-Paket am 1. Jänner 2015.

Im Rahmen der Diskussion fand die Regierung grundsätzlich bei allen Fraktionen im Kampf gegen den IS-Terror Unterstützung, vielfach kritisierten die Oppositionsparteien jedoch die dafür angedachten Maßnahmen. NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm etwa warnte, durch neue Erkennungszeichen könne das Verbot von Symbolen islamistischer Terrororganisationen unschwer umgangen werden. Er forderte von der Regierung wirksamere Initiativen zur Bekämpfung terroristischer Strömungen, wobei er in diesem Zusammenhang die Pläne für ein Islam-Gesetz als kontraproduktiv weil irritierend für moderate Muslime und Musliminnen ablehnte. Seitens der Grünen erklärte Albert Steinhauser dagegen die Zustimmung zum neuen Symbolgesetz; er regte allerdings an, den darin vorgesehenen Strafrahmen von bis zu 10.000 € im Wiederholungsfall auch im NS-Abzeichengesetz vorzusehen.

Kritisch äußerten sich die Grünen hingegen zu den Novellen von Grenzkontrollgesetz und Staatsbürgerschaftsgesetz. Die Bestimmungen seien zu pauschal gefasst, befand Alev Korun (G) und präzisierte in einem Abänderungsantrag, wo sie Verbesserungsbedarf sieht. Eine Verweigerung des Grenzübertritts aus Österreich ohne konkrete Hinweise auf Gefährdung der öffentlichen Sicherheit widerspreche dem in der Europäischen Menschrechtskonvention verankerten Recht auf Freizügigkeit und sei daher verfassungswidrig. Ebenso lehnt Korun einen Automatismus bei der Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach Beteiligung an bewaffneten Konflikten in den Krisenregionen Syriens oder des Irak ab. Personen, die Angehörige in diesem Gebiet vor Übergriffen vor Milizen schützen wollen, würden damit genauso wie Dschihad-KämpferInnen behandelt. Norbert Darabos (S) und Michaela Steinacker (V) hielten dem entgegen, die geplanten Grenzkontrollen würden nicht zuletzt die betroffenen Jugendlichen selbst schützen und Werner Amon (V) fügte an, die Initiative sei im Grunde eine Reaktion auf den Hilferuf einiger Eltern, die sich um das Schicksal ihrer Kinder bei Kampfhandlungen sorgen.

Jedwede Beteiligung österreichischer StaatsbürgerInnen an kriegerischen Konflikten in ausländischen Armeen müsse abgelehnt werden, hielt Werner Rosenkranz (F) fest. Er betrachtet wie Christoph Hagen vom Team Stronach die IS als eine solche Streitmacht, weswegen beide forderten, österreichischen Dschihad-KämpferInnen die Staatsbürgerschaft immer abzuerkennen. Egal, ob sie eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen oder nicht. Peter Pilz (G) findet es indes illusorisch, anzunehmen, dass sich Personen durch die Androhung des Staatsbürgeschaftsverlusts davon abschrecken lassen, am Dschihad teilzunehmen. Die Politik brauche vielmehr gezielte Instrumente, um dem IS-Terror beizukommen, so Pilz. Als Beispiele nannte er ein klares Mandat zur internationalen Unterstützung der Kurdentruppen vor Ort bei ihrer Selbstverteidigung gegen die IS-Terrororganisation sowie die Aushebung von Dschihad-Anwerbern in Österreich und die Unterbindung des Durchzugs von IS-Truppen durch die Türkei.

Die Regierung verfolge ein Null-Toleranz-Prinzip beim Kampf gegen den Dschihad, unterstrich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Nicht nur die vorgelegten Gesetzesentwürfe würden dies belegen, auch die jüngsten Festnahmen von Hasspredigern im Inland dokumentierten das Funktionieren des Staatsschutzes. Überdies habe man weitere Maßnahmen ins Auge gefasst, so Mikl-Leitner und bezog sich dabei auf die geplante Einrichtung einer Stelle im Innenressort, die radikale Inhalte aus dem Internet entfernen wird. Da kein rasches Ende des Kampfes gegen den islamistischen Terror in Aussicht sei, fasste die Ministerin zusammen, biete jede Art von Regulativ in diesem Kontext eine hilfreiche Maßnahme. An Nikolaus Alm (N) gewandt sagte sie, Symbole, die zur Gewalt aufrufen, dürften in einem demokratischen Wertesystem keinen Platz haben. Das diesbezügliche Gesetz habe also sehr wohl eine Berechtigung, wobei sie sich offen für die von Albert Steinhauser (G) angeregten Änderungen bezüglich Strafbemessung im Gesetz gegen NS-Symbolik zeigte.

Unabhängig davon seien die Überlegungen zum Islam-Gesetz zu sehen, betonte Mikl-Leitner. Damit wolle man lediglich mehr Rechtssicherheit und Klarheit schaffen. Wolfgang Gerstl (V) bekräftigte, die Abgrenzung zwischen Islam und Dschihad sei außerordentlich wichtig; mit den heute besprochenen Gesetzesentwürfen erhalte die Exekutive eine bessere Handhabe, terroristischen Entwicklungen frühzeitig entgegenzuwirken.

Zugang von Privaten zu bestimmten Chemikalien wird erschwert

Mit der Terrorbekämpfung in Verbindung steht auch eine vom Ausschuss mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Team Stronach und NEOS angenommene Gesetzesnovelle, mit der Änderungen im Chemikaliengesetz und im Bundeskriminalamtgesetz vorgenommen werden (371 d.B.). Um Sprengstoffanschlägen vorzubeugen, hat die EU eine Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe erlassen, zu der Österreich nun die notwendigen flankierenden Schritte setzt.

Kernpunkt der neuen Bestimmungen ist ein Abgabeverbot einzelner chemischer Stoffe wie Natrium- und Kaliumsalze an Private, wenn sie eine bestimmte Konzentration überschreiten. Einige weitere Stoffe wie Wasserstoffperoxid, Nitromethan und Salpetersäure müssen ab einer gewissen Konzentration verpflichtend registriert und gekennzeichnet werden. Damit soll ein anonymer Kauf dieser Chemikalien, die im Privatbereich vereinzelt noch als Oxidations- oder Bleichmittel oder zur Entkalkung von Aluminiumschwimmbecken zum Einsatz kommen, unterbunden werden. Für weitere Ausgangsstoffe, etwa Schwefelsäure und Aceton, ist lediglich eine Meldepflicht für verdächtige Transaktionen, abhanden gekommene Lieferungen und Diebstähle vorgesehen.

Zuständig für die Vollziehung des Gesetzes sowie für die Etablierung eines Registrierungssystems ist der Umweltminister, zusätzlich wird im Bundeskriminalamt eine Meldestelle eingerichtet. Wer gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen, in schwerwiegenden Fällen, etwa im Falle des Erwerbs eines verbotenen Stoffes zur vorsätzlichen Sprengmittelherstellung, droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. An der Umsetzung der Gesetzesvorgaben durch das Umweltministerium stoßen sich die Grünen, wie Peter Pilz klarmachte. In seinen Augen gibt es keine sachlichen Gründe für die Auslagerung der Vollziehung dieses Bereichs der Sicherheitsverwaltung und Terrorbekämpfung aus dem Innenressort. Bundesminister Andrä Rupprechter hielt diesem Einwand entgegen, sein Ministerium verfüge über die notwendige Expertise, damit die Verbote oder Beschränkungen marktüblicher Chemikalien ordnungsgemäß umgesetzt werden. Die sicherheitspolitische Zuständigkeit liege ungeachtet dessen weiterhin beim Innenministerium.

Pyrotechnikgesetz wird an neue EU-Vorgaben angepasst

Einstimmig passierte eine Novelle zum Pyrotechnikgesetz (349 d.B.) den Innenausschuss. Künftig soll es zum besseren Schutz der VerbraucherInnen und zur effizienteren Unfallvermeidung EU-weit die gleichen Anforderungen an pyrotechnische Gegenstände geben. Zudem sollen einige Probleme, die sich beim Vollzug der in Österreich geltenden Gesetzesbestimmungen ergeben haben, behoben werden.

Im Konkreten wird im Gesetz etwa klargestellt, dass Blitzknallsätze sowie funktions- und effektverändernde Manipulationen von Verbundfeuerwerken verboten sind. Zudem erhält die Behörde die Möglichkeit, bei Bedarf auch Abschussrohre, selbstgefertigte Zündvorrichtungen und illegale Böllerschießvorrichtungen zu beschlagnahmen und in weiterer Folge für verfallen zu erklären. Lose pyrotechnische Sätze, pyrotechnische Signalmittel und Böllerpatronen werden nachträglich den seit 2010 geltenden Pyrotechnik-Kategorien zugeordnet, nachdem dies seinerzeit verabsäumt wurde. Neu ist auch die Bestimmung, dass Airbags, Vorspannsysteme für Sicherheitsgurte und andere als pyrotechnisch geltende Gegenstände für Fahrzeuge grundsätzlich nur dann der Allgemeinheit bereitgestellt werden dürfen, wenn diese in ein Fahrzeug oder einen größeren abtrennbaren Fahrzeugteil eingebaut sind.

Um die Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen zu erleichtern, ist EU-weit eine verpflichtende Kennzeichnung mit einer Registriernummer nach einem einheitlichen System vorgeschrieben. Außerdem werden in Umsetzung der EU-Vorgaben exakte Pflichten für Hersteller, Händler und Importeure, etwa was den Rückruf von gefährlichen Produkten betrifft, verankert. Weitere Bestimmungen betreffen jene Zertifizierungsstellen, die die Aufgabe haben, die Konformität pyrotechnischer Gegenstände zu bescheinigen. Der Schutz von Menschen werde durch diese Vorkehrungen erhöht, fasste Innenministerin Mikl-Leitner die Gesetzesänderungen zusammen, sowohl von NutzerInnen pyrotechnischer Waren als auch von Unbeteiligten.

Sicherheitssprecher Peter Pilz (G) brachte namens seiner Fraktion in der Debatte mit Unterstützung von SPÖ, ÖVP, Team Stronach und NEOS einen Entschließungsantrag gegen den Missbrauch von Signalstiften ein, dem ebenfalls alle Fraktionen zustimmten. Anlass für die Initiative ist die häufige Zweckentfremdung solcher Abschussvorrichtungen für Signalraketen, mit denen eigentlich in Not geratene BergsteigerInnen oder SeglerInnen auf sich aufmerksam machen können. Weil diese Signalstifte aber immer wieder in Sportveranstaltungen bzw. bei großen Menschenansammlungen genutzt werden, solle die Regierung ihren Gebrauch gesetzlich reglementieren, um Gefahren wie Verbrennungen oder Massenpanik abzuwenden, führte Pilz im Einklang mit Werner Amon (V), Norbert Darabos (S) und Christoph Hagen (T) aus.

FPÖ fordert weiter temporäre Grenzkontrollen

Vom Innenausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ (670/A(E)), der den Ruf nach temporären Grenzkontrollen enthält. Ziel der Initiative ist es, wie Gernot Darmann darlegte, dem Kriminaltourismus entgegenzuwirken und die Zahl der AsylwerberInnen in Österreich zu reduzieren. Bestärkt fühlte sich der FPÖ-Mandatar dabei durch acht Landeshauptleute, die ebenfalls die Forderung nach temporären Grenzkontrollen erhoben hatten.

Gegen "Balken runter, Grenzen dicht" sprach sich hingegen Rudolf Plessl namens der SPÖ aus. Wichtiger als Grenzkontrollen seien mobile Einheiten, die im Vorfeld der Grenze tätig werden, wandte er ein und hob dabei die Bedeutung der entsprechenden personellen Ausstattung der Exekutive hervor.

Asyl: Grüne wollen einheitliche Standards für Flüchtlingsquartiere

Zum Thema Asyl lagen dem Ausschuss zwei Anträge der Grünen vor. Zum einen mahnt Abgeordnete Alev Korun ein gemeinsames Vorgehen der EU-Länder in Asylfragen ein (333/A(E)), zum anderen geht es ihr um einheitliche Standards für Flüchtlingsquartiere in Österreich, um durchgängig eine menschenwürdige Grundversorgung von AsylwerberInnen sicherzustellen (334/A(E)). Mit restriktiver Flüchtlingspolitik spiele man bloß den Schleppern in die Hände, gab die Menschenrechtssprecherin der Grünen zu bedenken.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner beklagte die Schieflage in Sachen Flüchtlingspolitik auf europäischer Ebene und forderte einmal mehr die Einführung von Quoten. FPÖ-Abgeordnete Barbara Rosenkranz, die das strikte Nein ihrer Fraktion zu beiden Anträgen deponierte, konterte, es gehe nicht um die Aufteilung, sondern um eine exakte Unterscheidung zwischen Asyl und Einwanderung. Die von der Ministerin propagierte Quote verwische aber diese Trennung.

Beide Anträge Koruns wurden schließlich unter Hinweis auf den noch laufenden Diskussionsprozess mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.

Team Stronach urgiert bessere Arbeitsbedingungen für ältere Polizisten

Ebenfalls mehrheitlich vertagt wurde ein Entschließungsantrag des Team Stronach (637/A(E)), der auf bessere Arbeitsbedingungen für ältere PolizistInnen abzielt. Geht es nach Abgeordnetem Christoph Hagen, sollen PolizistInnen ab dem 50. Lebensjahr zwischen einer monetären Abgeltung von geleisteten Überstunden und der Konsumation von Zeitausgleich innerhalb eines halben Jahres wählen können. Der Sicherheitssprecher des Teams Stronach, der selbst aktiver Polizist ist, wies dabei vor allem auf die enormen Belastungen durch Nachtdienste hin. ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl begründete die Vertagung mit den Arbeiten an einem Zeitwertkonto, das, wie er meinte, genau auf das von Hagen aufgeworfene Problem reagieren werde.

NEOS gegen EU-weite Speicherung von Fluggastdaten

Schließlich vertagte der Ausschuss einen Entschließungsantrag der NEOS (812/A(E) zur Frage der EU-weiten Speicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Record). Abgeordneter Nikolaus Alm sieht keinen Bedarf für eine in Diskussion stehende EU-Richtlinie und plädiert daher dafür, den Entwurf ersatzlos zu verwerfen. Darüber hinaus machte er auch grundrechtspolitische Bedenken geltend. Das Thema sei derzeit Gegenstand von Verhandlungen im Europäischen Parlament, erinnerte ÖVP-Mandatarin Michaela Steinacker und sah die Initiative der NEOS deshalb noch nicht als entscheidungsreif.

Kriminalitätsbekämpfung: Keine Probleme bei Datenaustausch mit den USA

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS nahm der Innenausschuss einen Bericht(III-82 d.B.) von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner über das so genannte PCSC-Abkommen zur Kenntnis. Österreich und die USA haben mit diesem Abkommen eine vertiefte Zusammenarbeit zur Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten vereinbart. Laut Mikl-Leitner sind beim Datenaustausch bisher keine Probleme aufgetreten, die USA haben sich als verlässlicher und vertragstreuer Partner erwiesen. (Schluss) rei/hof