Parlamentskorrespondenz Nr. 1206 vom 11.12.2014

Tourismuswerbung: Medien-Transparenzgesetz wird adaptiert

Nationalrat beschließt Verjährungsverzicht nach EuGH-Urteil zum Beamten-Dienstrecht

Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute grünes Licht für eine Änderung des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes gegeben. Die Abgeordneten schlossen sich der Empfehlung des Verfassungsausschusses an und stimmten auf Basis eines Fünf-Parteien-Antrags einhellig dafür, die österreichische Tourismuswerbung von Verwaltungsaufwand zu entlasten. Werbeeinschaltungen in ausländischen Medien müssen demnach nicht mehr gemeldet werden, wenn sie sich ausschließlich an ein ausländisches Zielpublikum richten. Damit erspare sich die Österreich Werbung nicht nur zigtausend Euro an Bürokratiekosten, es werde auch ein erheblicher Nachteil gegenüber ausländischen Mitbewerbern beseitigt, hoben die Abgeordneten Maximilian Unterrainer (S), Gabriel Obernosterer (V) und Roman Haider (F) hervor. Man habe mit dem ursprünglichen Gesetz etwas über das Ziel hinausgeschossen, räumte auch Abgeordneter Georg Willi (G) ein.

Bisher sei es für Konkurrenten leicht gewesen, die Aktivitäten der Österreich Werbung im Ausland zu verfolgen, machten Unterrainer und Haider geltend. Das gleiche gelte allerdings auch für inländische Werbeaktivitäten, gab Haider zu bedenken. Seiner Ansicht nach kann die vorliegende Gesetzesnovelle daher nur ein erster Schritt zur Reparatur des Medien-Transparenzgesetzes sein, dem weitere folgen müssten. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben seien etwa auch große Thermen, die sich mehrheitlich in Besitz der öffentlichen Hand befinden, verpflichtet, Medienkooperationen offen zu legen, was zu Wettbewerbsnachteilen führen könne, skizzierte er.

Thema bei der Diskussion war auch die geplante Steuerreform. Sowohl Unterrainer als auch Obernosterer wandten sich vehement dagegen, den begünstigten Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen zu streichen. Darunter würde die Hotellerie massiv leiden, sind sie überzeugt. Der Tourismus sei auch in der aktuellen Wirtschaftskrise ein stabiler Faktor, gab Obernosterer zu bedenken.

Team-Stronach-Abgeordneter Leopold Steinbichler sieht die aktuelle Situation des österreichischen Tourismus hingegen weniger rosig. In den letzten Jahren hätten 13.000 Betriebe zugesperrt, auch bei Gästebefragungen rangiere Österreich nicht im vorderen Feld, skizzierte er. Steinbichler plädierte in diesem Sinn dafür, Österreich als Gesundheitsland neu zu positionieren - mit einer hervorragenden Landschaft, hervorragender Wasser- und Luftqualität und hervorragenden Lebensmitteln.

Beamten-Dienstrecht: Regierung sucht nach EU-konformer Regelung

Ebenfalls einstimmig verabschiedete der Nationalrat ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz sowie das Vertragsbedienstetengesetz geändert werden. Nach Meinung des EuGH sind die Bestimmungen über die Gehaltsvorrückung im öffentlichen Dienst altersdiskriminierend. Nun sucht die Regierung nach einer EU-konformen und gleichzeitig praktikablen Lösung. Bis eine solche vorliegt, wird dem heute gefassten Gesetzesbeschluss zufolge die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus dem EuGH-Urteil ergeben, ausgesetzt. Damit können betroffene öffentliche Bedienstete zunächst einmal zuwarten, ohne finanzielle Nachteile befürchten zu müssen.

Ausdrücklich begrüßt wurde das Gesetz von den Abgeordneten Wolfgang Gerstl (V) und Otto Pendl (S). Das Gesetz sei gut für die ArbeitnehmerInnen und gut für den Dienstgeber Bund, hielt Gerstl fest. Letzterer habe nun genügend Zeit, sich eine gute Regelung zu überlegen, die nicht mehr aufgehoben werde. Gerstl zufolge sollte die notwendige Gesetzesreparatur gleich dazu genutzt werden, insgesamt ein modernes Dienstrecht für den öffentlichen Dienst zu schaffen. Abgeordneter Pendl hofft, dass bereits in den nächsten Wochen eine Lösung auf den Tisch kommt, die dem EuGH-Urteil Genüge tut.

Seitens der FPÖ erinnerte Abgeordneter Christian Lausch daran, dass seine Fraktion die nun aufgehobenen Gesetzesbestimmungen bereits beim Beschluss im Jahr 2010 als Murks bezeichnet und prophezeit habe, dass diese nicht halten werden. Abgeordneter Pendl wollte das so allerdings nicht gelten lassen und wies auf seinerzeitige Expertisen namhafter Juristen hin. (Fortsetzung Nationalrat) gs