Parlamentskorrespondenz Nr. 1224 vom 15.12.2014

Vorlagen: Verfassung

Grüne für erweiterte Raumordnungskompetenzen der Länder, NEOS wollen nicht amtsführende StadträtInnen in Wien abschaffen

Initiative der Grünen für nachhaltigen und leistbaren Wohnbau

Wien (PK) – Die Grünen haben Überlegungen angestellt, wie man sowohl nachhaltigen als auch leistbaren Wohnbau sicherstellen kann, und einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt (828/A(E)). Abgeordnete Gabriela Moser und ihre FraktionskollegInnen wollen durch eine Verschiebung von Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften und weitere Schritte unter anderem erreichen, dass der Flächenverbrauch in Österreich massiv reduziert wird und damit Bodenressourcen und Grünland geschont werden, genügend Bauland für sozialen Wohnbau zur Verfügung steht und keine Neubauten mehr "auf der grünen Wiese" ohne Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr errichtet werden.

Im Konkreten sprechen sich die Grünen dafür aus, die Raumordnungskompetenz der Länder zu erweitern. Diese sollen etwa das ausdrückliche verfassungsrechtliche Pouvoir für Maßnahmen erhalten, die sicherstellen, dass ausgewiesenes Bauland auch tatsächlich bebaut wird. Zudem sollen sie befugt werden, gewisse Flächen ausschließlich für sozialen Wohnbau zu widmen. Weiters sieht der Antrag vor, kleinräumige Flächenwidmungen von der Gemeinde auf die Landesebene zu verlagern. Damit wollen die Grünen Druck von den BürgermeisterInnen nehmen und verhindern, dass bei Flächenwidmungen aufgrund der Nähe des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin zu den WählerInnen Einzelinteressen im Vordergrund stehen.

Um Bodenressourcen zu schonen, soll die Drosselung des Flächenverbrauchs, wie sie in der Nachhaltigkeitsstrategie 2002 festgeschrieben wurde, nach Vorstellung der Grünen als Staatsziel in der Verfassung verankert werden. Außerdem drängt Abgeordnete Moser darauf, die im Jahr 2009 abgeschlossene Bund-Länder-Vereinbarung betreffend Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Treibhausgasreduktion zu adaptieren. Damit soll erreicht werden, dass Wohnungsneubauten ohne Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr nicht mehr gefördert werden und der Flächenverbrauch bei Förderungen zwingend berücksichtigt wird.

NEOS sehen keine Notwendigkeit für nicht amtsführende StadträtInnen in Wien

Die NEOS haben eine Änderung der Bundesverfassung beantragt (840/A). Durch eine Adaptierung des Artikel 112 B-VG soll es dem Wiener Landtag ermöglicht werden, die Wiener Stadtverfassung zu ändern und damit die nicht amtsführenden StadträtInnen abzuschaffen. Das in Wien verankerte System der nicht amtsführenden StadträtInnen sei in Österreich ein Unikum und nicht nur teuer, es erfülle auch keinen erkennbaren demokratiepolitischen Zweck, argumentiert Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger. In einer modernen Demokratie sollten Kontrollrechte durch die Opposition im Landtag bzw. Gemeinderat wahrgenommen werden "und nicht durch hoch bezahlte weiße Elefanten in der Landesregierung". Eine Änderung der Verfassung ist laut Antrag deshalb erforderlich, weil diese festschreibt, dass im Gemeinderat vertretene Wahlparteien nach Maßgabe ihrer Stärke Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand haben. (Schluss) gs