Parlamentskorrespondenz Nr. 1231 vom 17.12.2014

Vorlagen: Justiz

Anträge der Opposition zu den Themen Trennungskinder, Strafvollzug, Privatstiftungen und Vorratsdatenspeicherung

Wien (PK) – Eine breite Palette von Justizthemen decken Entschließungsanträge von FPÖ und NEOS ab, die nun zur Behandlung im Ausschuss anstehen. Die Freiheitlichen wollen mit einem Doppelresidenzmodell für Trennungskinder Anreize für die gleichteilige Betreuung durch beide Elternteile schaffen. Im Zusammenhang mit dem Strafvollzug wiederum liegen FPÖ-Initiativen auf Einbeziehung der Justizwachebeamten in die Schwerarbeiterregelung bzw. auf Auflösung der Justizbetreuungsagentur vor. Beim Stiftungsrecht schlägt die FPÖ gewisse Ausnahmen für kleine Privatstiftungen von den Bestimmungen betreffend den Lagebericht vor. Die NEOS schließlich knüpfen bei der Vorratsdatenspeicherung an und drängen auf entsprechende gesetzliche Anpassungen, um der Datenschutzbehörde die Möglichkeit zu geben, auch ohne konkreten Anlass die Löschung der Daten bei den Unternehmen zu überprüfen.

FPÖ schlägt Doppelresidenz für Trennungskinder vor

Bedenken gegen die derzeitige Regelung des Aufenthaltsorts von Trennungskindern melden die Freiheitlichen an. Wie Abgeordneter Norbert Hofer erinnert, schreibt das Gesetz zwingend die Festlegung eines "hauptsächlichen Aufenthaltsorts" des Kindes vor, was dazu führt, dass derjenige Elternteil – in der Praxis meist die Mutter - , dem dieser Aufenthaltsort zugesprochen wird, alleine über den Wohnort des Kindes entscheiden kann und gegenüber dem anderen Elternteil unterhaltsbezugsberechtigt ist. Dies fördere alte Rollenbilder und verhindere die Erwerbstätigkeit und finanzielle Selbstständigkeit der Frau, warnt Hofer. Männern wiederum werde dadurch weder Anreiz noch die Möglichkeit gegeben, die Versorgung der Kinder zu gleichen Teilen zu übernehmen. Der FPÖ-Abgeordnete fordert nun in einem Entschließungsantrag (835/A(E)) die Einführung einer Doppelresidenz für Trennungskinder, die auf dem Grundsatz der annähernd gleichteiligen Betreuung durch beide Elternteile aufbaut. Vorstellbar ist für Hofer dabei u.a. auch die Aufteilung der Familienbeihilfe, des Familien- und Unterhaltsabsetzbetrags sowie aller mit dem Aufenthaltsort zusammenhängenden Sozialleistungen und Beihilfen auf beide Elternteile.

Freiheitliche fordern Schwerarbeiterregelung für die Justizwache

JustizwachebeamtInnen, die laufend in Kontakt mit mutmaßlichen bzw. tatsächlichen SchwerverbrecherInnen stehen, seien erhöhter Gefährdung für Leib und Leben ausgesetzt, argumentiert FPÖ-Mandatar Christian Lausch und fordert in einem Entschließungsantrag (837/A(E)) die Einbeziehung ihrer dienstlichen Tätigkeit in die Schwerarbeiterregelung. Der Dienst bei der Justizwache könne aufgrund seiner enormen Belastungen und Gefahren mit dem Außendienst der Exekutive gleichgesetzt werden, es sei daher nicht einzusehen, dass die JustizwachebeamtInnen bisher von der Inanspruchnahme der Schwerarbeiterreglung ausgenommen sind, kritisiert Lausch.

FPÖ verlangt "Aus" für Justizbetreuungsagentur

Erhebliche Mängel stellte der Rechnungshof (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1064) bei der Justizbetreuungsagentur fest. So haben die zusätzlichen Strukturen für Führung und Verwaltung des zugekauften Personals Mehraufwendungen verursacht, der Personalaufwand sei insgesamt intransparent, Personalausgaben habe man als Sachaufwand ausgewiesen und zu Einsparungen von Planstellen sei es nicht gekommen. FPÖ-Abgeordneter Christian Lausch greift nun diese Kritik des Rechnungshofs auf und meldet seinerseits Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Justizbetreuungsagentur an, wobei vor allem die Personalsituation seinen Unmut erregt. Faktum sei, dass die Exekutive nach wie vor stark unterbesetzt bleibt, während das Betreuungspersonal in Justizanstalten immer mehr zunimmt, zeigt er sich irritiert. Dazu komme noch, dass das Basisentgelt zur Finanzierung des Verwaltungsaufwands der Justizbetreuungsagentur allein im Zeitraum von 2009 bis 2013 um rund 460 % gestiegen ist, andererseits aber keine ausreichenden Exekutivdienstplanstellen geschaffen wurden. Lausch fordert deshalb in einem Entschließungsantrag (846/A(E)) die Auflösung der Agentur und die Wiedereingliederung ihrer Agenden ins Justizressort.   

FPÖ: Kein Lagebericht bei kleinen Privatstiftungen

Kleine Privatstiftungen sollen von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts ausgenommen werden. FPÖ-Finanzsprecher Hubert Fuchs schlägt in einem Initiativantrag auf Änderung des Privatstiftungsgesetzes (847/A) vor, die entsprechenden Bestimmungen von § 243 Unternehmensgesetzbuch (UGB) nur auf Privatstiftungen ab einem Schwellenwert von 5 Mill. € Bilanzsumme oder 50 ArbeitnehmerInnen anzuwenden. Kleine Privatstiftungen müssten demnach nur Geschäfte des Stiftungsvorstands mit der Privatstiftung angeben und begründen. Darüber hinaus geht es Fuchs auch um mehr Transparenz. Privatstiftungen, die einen Konzernabschluss aufstellen, sollten diesen auch offenlegen, fordert er.

NEOS: Datenschutzbehörde soll Streichung der Vorratsdaten überprüfen können

Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat, wollen die NEOS nun sichergehen, dass die bisher gespeicherten Daten auch tatsächlich gelöscht wurden. Aufgrund der Rechtslage sei es der Datenschutzbehörde aber nicht möglich gewesen, bei den betreffenden Unternehmen ohne konkreten Anlass eine Löschung der Daten zu überprüfen, gibt Nikolaus Alm zu bedenken und drängt in einem Entschließungsantrag (843/A(E)) auf eine entsprechende gesetzliche Regelung, die auch eine anlasslose Überprüfung erlaubt. (Schluss) hof