Parlamentskorrespondenz Nr. 32 vom 21.01.2015

Fortpflanzungsmedizin: Breite Mehrheit für neue Gesetzesbestimmungen

Vier ÖVP-Abgeordnete scheren bei Abstimmung aus

Wien (PK) – Seit Jahren wurde darüber diskutiert, nun ist es fix. Der Nationalrat stimmte heute mit breiter Mehrheit für neue gesetzliche Bestimmungen im Bereich der medizinischen Fortpflanzung. 113 Abgeordnete votierten in namentlicher Abstimmung für, 48 Abgeordnete gegen den von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser gemeinsam mit Justizminister Wolfgang Brandstetter ausgearbeiteten Gesetzentwurf. Zuvor waren auf gemeinsamen Antrag der Koalitionsparteien und der Grünen noch Präzisierungen in einigen Detailbereichen vorgenommen worden, etwa was die Frage der Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) betrifft. Überdies wird in Ergänzung des schon im Regierungsentwurf vorgesehenen Vermittlungsverbots auch ein ausdrückliches Werbeverbot für Eizellenspenden normiert.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und Justizminister Wolfgang Brandstetter zeigten sich mit dem Beschluss zufrieden. Mit dem Entwurf schließe man Regelungslücken in Folge eines VfGH-Urteils und trage aktuellen Entwicklungen Rechnung, hob der Justizminister hervor. Die Befürchtung, dass es zu einer Kommerzialisierung von Eizellenspenden kommen wird, hat er nicht, für ihn ist das durch die gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. Was die Präimplantationsdiagnostik anlangt, rechnet Gesundheitsministerin Oberhauser mit lediglich rund 30 Fällen pro Jahr.

Nicht alle Abgeordneten der Regierungsparteien trugen den Beschluss allerdings mit. So wandte sich ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg dezidiert gegen die neuen Bestimmungen. Trotz der restriktiven Regelungen bleibt für ihn die Präimplantationsdiagnostik ein Selektionsverfahren, das zwischen wertem und unwertem Leben unterscheidet. Auch das Argument, dass die PID besser sei als eine Spätabtreibung ließ er nicht gelten: er will auch die Möglichkeit streichen, nicht lebensfähige bzw. schwerstbehinderte Kinder bis zur Geburt abtreiben zu können. Neben ihm stimmten auch die ÖVP-Abgeordneten Asdin El Habbassi, Wolfgang Gerstl und Andreas Zakostelsky gegen das Gesetz.

Vehemente Kritik am Gesetzespaket kam von der FPÖ und vom Team Stronach. FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein fürchtet, dass mit dem Gesetz "die Büchse der Pandora" geöffnet wird. Die Natur werde komplett verdreht und die Schöpfung auf den Kopf gestellt, assistierte ihr Fraktionskollege Herbert Kickl. Team-Stronach-Abgeordneter Marcus Franz sprach von einem ethisch nicht akzeptablen Gesetz.

Geschlossen für die neuen gesetzlichen Bestimmungen stimmten neben der SPÖ auch die Grünen und – mit Ausnahme von Abgeordnetem Christoph Vavrik – die NEOS. Sie freue sich sehr über den Beschluss, sagte Grün-Abgeordnete Daniela Musiol stellvertretend für ihre Fraktion. Einzig und allein Grünen-Behindertensprecherin Helene Jarmer habe aufgrund der breiten Kritik von Behindertenverbänden gegen den Gesetzentwurf stimmen wollen, berichtete Musiol, sie musste sich für die Sitzung allerdings krankheitsbedingt entschuldigen. Ausdrücklich begrüßt wurden die neuen Regelungen auch von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Scherak.

Abänderungsantrag bringt dezidiertes Werbeverbot für Eizellenspenden

Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehört die Ermöglichung von Eizellenspenden. Zudem werden Samenspenden Dritter bei der In-Vitro-Fertilisation erlaubt und lesbischen Paaren in Umsetzung eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs der Zugang zu Samenspenden eröffnet. Leihmutterschaft bleibt hingegen weiter verboten. Unter bestimmten, äußerst restriktiven, Voraussetzungen ist es in Hinkunft überdies möglich, eine befruchtete Eizelle noch vor der Einpflanzung auf schwere Erbkrankheiten zu untersuchen (Präimplantationsdiagnostik - PID), wobei die Zulässigkeitsbestimmungen durch den heute vorgelegten S-V-G-Abänderungsantrag nochmals präzisiert wurden. So wird etwa klargestellt, dass genetisches Screening unzulässig ist.

Weitere Punkte des Abänderungsantrags betreffen die Einführung eines Werbeverbots für Eizellenspenden und die weitere Verschärfung des schon in der Regierungsvorlage enthaltenen Vermittlungsverbots sowie die Frage der Beratung und Betreuung der Eltern und jener Personen, die eine Eizelle oder Samen spenden. Insbesondere soll es bei den Beratungsgesprächen auch um die Art der Aufklärung des Kindes über seine genetische Elternschaft gehen. Grundsätzlich hat das Kind dem Gesetz zufolge das Recht, nach Vollendung des 14. Lebensjahrs Informationen über den leiblichen Vater bzw. die leibliche Mutter zu erhalten, das soll nicht zuletzt durch umfassende Aufzeichnungspflichten sichergestellt werden.

Ob es ein zentral geführtes Register über Samen- und Eizellenspenden zur leichteren Durchsetzung des Auskunftsrechts geben wird, ist noch offen. Das Gesundheitsministerium soll diese Frage auf Wunsch der Abgeordneten ebenso prüfen wie die Frage, ob und unter welchen Umständen man Kindern bereits vor dem 14. Lebensjahr offizielle Informationen über die leiblichen Eltern erteilen soll. Auch die etwaige Erhebung weiterer Daten zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung wird noch abgewogen. Eine entsprechende Entschließung wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit gefasst.

Laut Abänderungsantrag bereits fix vorgesehen ist die Erfassung der aufbewahrten Samenspenden, Eizellen und entwicklungsfähigen Zellen im Zuge der geplanten Datenerhebung. Für die von der Gentechnikkommission durchzuführenden Zulassungsverfahren sind strenge Unvereinbarkeitsregeln in Aussicht genommen. Angenommen wurde auch ein Abänderungsantrag der NEOS, demzufolge bei der Auswahl der fortpflanzungsmedizinischen Maßnahmen ausdrücklich auch das Kindeswohl berücksichtigt werden muss.

Ein Entschließungsantrag des Team Stronach blieb in der Minderheit, er zielte darauf ab, eine Eizelle bereits ab dem Zeitpunkt der Befruchtung als Embryo und damit als Mensch zu definieren.

FPÖ: Mit Gesetz wird Büchse der Pandora geöffnet

Die ablehnende Haltung der FPÖ zum Gesetz bekräftigten die Abgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Herbert Kickl, Anneliese Kitzmüller und Barbara Rosenkranz. Das Gesetz sei in vielen Punkten mangelhaft und gehe in Richtung Ausbeutung von Frauen, meinte etwa Belakowitsch-Jenewein. Da es keine Obergrenze für Eizellenspenden gibt, fürchtet sie, dass Frauen, die wenig Geld haben, verleitet werden können, trotz der bestehenden gesundheitlichen Risiken sich regelmäßig einer Hormonstimulierung zu unterziehen.

Mit dem Gesetz werde außerdem die Büchse der Pandora geöffnet, warnte die Abgeordnete. Bei der Präimplantationsdiagnostik finde man sicher vieles, wonach man nicht suche. Was passiere mit diesen Ergebnissen, welche Auskunftspflichten habe der Arzt gegenüber den Eltern, fragte sie. Sie kann sich außerdem nicht vorstellen, dass Österreich tatsächlich in eine Situation kommen wolle, wo Millionen eingefrorener Embryonen vernichtet werden.

Noch schärfer formulierte Abgeordneter Kickl seine Ablehnung. Mit dem Gesetz werde die Natur komplett verdreht und die Schöpfung auf den Kopf gestellt, beklagte er. Außerdem werden ihm zufolge die Rechte des Kindes "mit Füßen getreten". Der ÖVP warf Kickl vor, umgefallen zu sein und ihre Prinzipien verraten zu haben.

Auch nach Meinung der Abgeordneten Kitzmüller und Rosenkranz wird das Wohl des Kindes im Gesetz zu wenig berücksichtigt. Wer will schon zehn Jahre eingefroren sein, bevor er ein Mensch wird, fragte Kitzmüller in den Plenarsaal. Mit Eizellen- und Samenspenden nehme man den Menschen außerdem Identität und Wurzeln, fürchtet sie. Die Präimplantationsdiagnostik bezeichnete Kitzmüller als Instrument der Selektion und der Diskriminierung.

Team Stronach: Gesetz ist ethisch nicht akzeptabel

Das Gesetz sei ethisch nicht akzeptabel und missachte Kinderrechte, fasste Abgeordneter Marcus Franz (T) seine Kritik am vorliegenden Entwurf zusammen. Es gehe nur um die Rechte der Eltern, kritisierte er. Das Gesetz gebe vor, liberal zu sein, am Ende werde es aber nur Chaos und enttäuschte Menschen hinterlassen.

Mit der Präimplantationsdiagnostik mache man die Eugenik noch mehr gesellschaftsfähig, warnte Franz. Diese sei keine heilende Maßnahme, sondern eine Maßnahme, die zur Tötung von Leben führe, und widerspreche daher der Ethik und der Würde des Menschen. Franz äußerte auch generelle Befürchtungen gegen die In-vitro-Fertilisation, es gebe Studien, wonach Menschen, die durch künstliche Befruchtung gezeugt wurden, größere gesundheitliche Probleme haben als natürlich gezeugte Menschen.

SPÖ ist Beseitigung von Diskriminierung großes Anliegen

Ausdrücklich begrüßt wurden die gesetzlichen Bestimmungen von der SPÖ. So hob SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder hervor, dass mit dem Gesetz auch die Diskriminierung lesbischer Paare bei der künstlichen Befruchtung beseitigt wird. Bei der Präimplantationsdiagnostik sei Österreich bisher Nachzügler in Europa gewesen, skizzierte er.

Befürchtungen, durch die Präimplantationsdiagnostik werde selektiert und unwertes Leben aussortiert, wiesen die Abgeordneten Erwin Spindelberger und Ulrike Königsberger-Ludwig mit Hinweis auf die strengen Bestimmungen zurück. Es handle sich um ein Gesetz mit Augenmaß, das dem medizinischen Fortschritt Rechnung trage, sagte Königsberger-Ludwig. Die Gefahr von "Designerbabys" sei nicht gegeben, bekräftigte Spindelberger. Abgeordneter Michael Ehmann betonte, beim vorliegenden Gesetz gehe es nicht um Geschäftemacherei, sondern um die Erfüllung eines Kinderwunsches.

Steinacker: ÖVP hat es sich nicht leicht gemacht

Die Zustimmung des überwiegenden Teils der ÖVP-Abgeordneten zum Gesetz begründete Abgeordnete Michaela Steinacker damit, dass dieses wohlüberlegt und sorgsam abgewogen sei und strengen Prinzipien folge. Der Fortpflanzungsmedizin würden auch in Hinkunft sehr klare Grenzen gesetzt, im Mittelpunkt stünden die Würde und die Rechte jener Menschen, die durch Fortpflanzungsmedizin auf die Welt kommen. Die ÖVP habe es sich nicht leicht gemacht und intensiv über den Entwurf diskutiert, versicherte Steinacker.

Mit dem Gesetz ist Steinacker zufolge gewährleistet, dass künstliche Befruchtung nicht zu einer Lifestyle-Frage wird: Leihmutterschaft und "social egg freezing" bleiben verboten. Gleichzeitig sei eine ausführliche ärztliche Beratung der Eltern verpflichtend.

Auch die Präimplantationsdiagnostik bleibe grundsätzlich verboten und werde nur in einem engsten Ausnahmebereich erlaubt, unterstrich Steinacker. So könne eine befruchtete Eizelle nur auf eine Erbkrankheit untersucht werden, die zu schwersten Behinderungen bzw. frühem Tod führe. Es gehe hier darum, Leid in jeder Hinsicht zu vermeiden, machte sie geltend. Auch gegen die Kommerzialisierung von Eizellenspenden hat man Steinacker zufolge zahlreiche Maßnahmen getroffen und beispielsweise hohe Strafen festgelegt. Auf diesen Aspekt machte auch Claudia Durchschlag aufmerksam, sie könne dem Gesetz, so Durchschlag, guten Gewissens zustimmen.

Dass alleinstehenden Frauen der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin auch in Zukunft verwehrt bleibt, wurde von Steinacker verteidigt. Kinder haben ein Recht auf zwei Elternteile, argumentierte sie.

Steinackers Fraktionskollege Erwin Rasinger gab zu bedenken, dass es nach den geltenden Bestimmungen pro Jahr wohl nicht mehr als 20 bis 25 Fälle von Präimplantationsdiagnostik geben werde. Bei der PID gehe es nicht um fertige Kinder, vielmehr erlaube man am dritten Tag der Befruchtung, in einem achtzelligen Stadium, eine Untersuchung, die geeignet sein, Fehl- oder Totgeburten bzw. schwerste Behinderungen zu verhindern, erläuterte er. Abgeordnete Dorothea Schittenhelm hob hervor, dass viele Frauen bisher ins Ausland fahren mussten, um Zugang zur Fortpflanzungsmedizin zu haben, dort gebe es allerdings keine entsprechende Beratung.

Anders als seine Fraktionskolleginnen beurteilte Abgeordneter Franz-Joseph Huainigg das Gesetzespaket. Er kenne viele behinderte Leute, die bei entsprechender medizinischer Diagnostik nicht auf der Welt wären, skizzierte er. Für ihn bleibt die Präimplantationsdiagnostik trotz der restriktiven Vorgaben ein Selektionsverfahren, das zwischen wertem und unwertem Leben unterscheidet. Kein Baby sei perfekt, machte Huainigg geltend und plädierte auch dafür, die derzeit erlaubte Spätabtreibung schwerstbehinderter Kinder zu verbieten. Er sprach in diesem Zusammenhang von unerträglichen Methoden und einem Verbrechen. Für eine Diskussion über die Spätabtreibung plädierte auch Fraktionskollege Georg Strasser.

Grüne: Gesetz hat einen Wermutstropfen

Namens der Grünen zeigte sich Abgeordnete Daniela Musiol über das vorliegende Gesetzespaket erfreut. Damit werde ein weiterer Schritt gesetzt, um Lebensrealitäten gesetzlich zu verankern, sagte sie. Einziger Wermutstropfen ist für Musiol, dass alleinstehenden Frauen der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin weiter verwehrt bleibt.

Ausdrücklich begrüßt wurde von Musiol, dass einigen Bedenken der Grünen gegen den ursprünglichen Entwurf durch die Vorlage eines Abänderungsantrag und eines Entschließungsantrags Rechnung getragen wurde. Ihre Fraktionskollegin Eva Mückstein äußerte sich zwar noch nicht hundertprozentig zufrieden, ihr zufolge ist es aber gelungen, in einigen Bereichen eine bessere Berücksichtigung des Kindeswohls in das Gesetz hinein zu verhandeln. Man dürfe nicht nur den Aspekt der Erfüllung des Kinderwunsches im Blickpunkt haben, sondern müsse auch dem Recht des Kindes auf bestmögliche Gesundheit und dem Recht des Kindes auf Wissen um seine Identität besondere Aufmerksamkeit schenken, mahnte sie.

Mückstein zufolge sind derzeit etwa die gesundheitlichen Auswirkungen künstlicher Befruchtungen während der Schwangerschaft und der Geburt ungenügend dokumentiert und erfasst. Studien legen ihr zufolge nahe, dass es bei In-vitro-Fertilisationen einen überproportional hohen Anteil an Mehrlingsschwangerschaften, Frühgeburten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen der betroffenen Kindern gebe. Sie erachte es daher als wesentlich, die Forschung in diesem Bereich voranzutreiben. Bedauert wurde von Mückstein auch, dass die Betreuung und Beratung der betroffenen Eltern finanziell nicht abgesichert sei. Allgemeine Vorsicht ist ihr überdies auch im Hinblick auf die Geschäftsinteressen der Reproduktionsmedizin geboten.

NEOS: Gute Lösung trotz kurzer Diskussionszeit

Seitens der NEOS wurde das vorliegende Gesetzespaket von den Abgeordneten Nikolaus Scherak und Beate Meinl-Reisinger begrüßt. Die Diskussionszeit sei zwar zu kurz gewesen, insgesamt sei man aber zu einer guten Lösung gekommen, sagte Meinl-Reisinger. Die Abgeordnete ist überzeugt, dass die PID in der Lage ist, großes Leid zu verhindern, und dass es gelingen wird, die Eizellenspende vor Kommerzialisierung zu schützen. Alles in allem werde wieder eine menschenrechtskonforme Rechtssystematik hergestellt.

Brandstetter: StGB verhindert Kommerzialisierung von Eizellenspenden

Justizminister Wolfgang Brandstetter wies darauf hin, dass ein VfGH-Urteil zu Regelungslücken im Bereich der Fortpflanzungsmedizin geführt habe, die nun geschlossen würden. Mit dem Gesetzesentwurf werde zudem aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen, bei gleichzeitigem Schutz der Betroffenen.

Bedenken, dass die Eizellenspende kommerzialisiert werden könnte, teilte Brandstetter nicht. Dafür sorgt seiner Meinung nach eine klare Bestimmung im Strafgesetzbuch, die grundsätzlich auch für andere medizinische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit wie etwa Nierenspenden gilt. Man verbiete in Österreich auch keine Organspenden, nur weil es in manchen Teilen der Welt Organhandel gebe, argumentierte er. In Richtung Abgeordnetem Franz hielt Brandstetter fest, die soziale Elternschaft sei für ein Kind wichtiger als die biologische.

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser verteidigte die vorgesehenen Bestimmungen zur Präimplantationsdiagnostik. Bei einer natürlichen Schwangerschaft sei es schon jetzt möglich, durch eine Fruchtwasseruntersuchung bestimmte Erbkrankheiten festzustellen, hob sie hervor. Die Entscheidung, "schaffe ich das Leben mit einem behinderten Kind, schafft meine Familie das", obliege den Frauen. Mit der PID gestatte man den Betroffenen, in besonders schwerwiegenden Fällen eine Schwangerschaft auf Probe zu vermeiden. Aufgrund der restriktiven Bestimmungen rechnet Oberhauser mit nur rund 30 Fällen pro Jahr. (Fortsetzung Nationalrat) gs