Parlamentskorrespondenz Nr. 128 vom 19.02.2015

Geschäftsordnungsausschuss macht Weg für Hypo-U-Ausschuss frei

Breite Mehrheit für Beweisbeschluss, einstimmige Wahl des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwalts

Wien (PK) – Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat heute den Weg für den Hypo-Untersuchungsausschuss frei gemacht. Nachdem keine Einwände gegen das von FPÖ, Grünen und NEOS formulierte Verlangen geltend gemacht wurden, wie Ausschussvorsitzender und Zweiter Nationalratspräsident Karlheinz Kopf bekannt gab, fassten die Abgeordneten mit breiter Mehrheit den so genannten grundsätzlichen Beweisbeschluss. Demnach soll unter anderem vom Finanzministerium, der Finanzprokuratur, der Finanzmarktaufsicht (FMA), dem Rechnungshof, der Nationalbank und vom Land Kärnten umfangreiches Aktenmaterial angefordert werden. Gegen den Beschlussentwurf stimmten lediglich die NEOS.

Als Verfahrensrichter wurde, wie von Nationalratspräsidentin Doris Bures vorgeschlagen, der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck Walter Pilgermair gewählt, als Verfahrensanwalt der Vorstand des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht der Rechtwissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz Bruno Binder. Stellvertretender Verfahrensrichter wird der frühere OLG-Richter und langjährige Vorsitzender des Vergabekontrollsenats des Landes Wien Walter Hellmich, stellvertretender Verfahrensanwalt der ehemalige Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages Klaus Hoffmann, der bereits bei zwei Untersuchungsausschüssen als Verfahrensanwalt tätig war. Die Wahl aller vier Personen erfolgte einstimmig.

Zusammensetzen wird sich der Hypo-Untersuchungsausschuss aus 18 Abgeordneten. SPÖ und ÖVP sind mit jeweils fünf MandatarInnen, die FPÖ mit vier und die Grünen mit zwei vertreten. Jeweils einen Abgeordneten stellen das Team Stronach und die NEOS. Den Vorsitz im Untersuchungsausschuss führt die Nationalratspräsidentin, sie kann sich gemäß Verfahrensordnung auch von ihren beiden Amtskollegen vertreten lassen.

Hypo Alpe Adria bzw. HETA sind nicht zur Aktenvorlage verpflichtet

Im Rahmen der Debatte kritisierte Abgeordneter Rainer Hable von den NEOS, dass der Beweismittelbeschluss keine Unterlagen der Hypo Alpe Adria bzw. der HETA umfasse. Seiner Meinung nach gibt es gute Argumente für eine Vorlagepflicht. Außerdem bedauerte er, dass nicht der Versuch unternommen wird, auch ausländische Behörden, vor allem bayerische und kroatische, um Unterlagen zu ersuchen.

Auch Abgeordneter Werner Kogler (G) hätte die Beschlussfassung des ursprünglichen Beweismittelentwurfs der Opposition bevorzugt. Er zeigte wie FPÖ-Abgeordneter Elmar Podgorschek aber Verständnis für die Position der Regierungsparteien. Sowohl Kogler als auch Podgorschek hoffen nun, dass man sich im Untersuchungsausschuss darauf verständigen kann, auch jene Behörden und Institutionen um Unterlagen zu ersuchen, für die keine Vorlagepflicht gilt. Entsprechende Schreiben von Seiten des bzw. der jeweiligen Ausschussvorsitzenden seien auch in früheren Untersuchungsausschüssen üblich gewesen, sagte Kogler.

Was die Hypo Alpe Adria bzw. die HETA betrifft, hofft Podgorschek außerdem, über Umwege, etwa jenen des Finanzministeriums, zu den erforderlichen Unterlagen zu gelangen. Für ein einseitiges Verlangen der Opposition, Unterlagen von der HETA anzufordern, sieht Kogler jedenfalls wenig Chance, sollte juristisch klar sein, dass keine Vorlagepflicht besteht. Es gehe beim Hypo-Untersuchungsausschuss ohnehin nicht vorrangig darum, Bankgeschäfte zu prüfen, sondern die Tätigkeit der Aufsichtsbehörden und der Regierung unter die Lupe zu nehmen, betonte Kogler, dennoch werde man in dem einen oder anderen Fall wohl nicht umhin kommen, auch einzelnen Bankgeschäften nachzugehen.

Eingebracht wurde der grundsätzliche Beweisbeschluss namens der Koalitionsparteien von SPÖ-Abgeordnetem Kai Jan Krainer. Er betonte, dass sich jene Behörden und Stellen auf der Liste finden, die gemäß den Regelungen für Untersuchungsausschüsse verpflichtet sind, Akten zu liefern.

Verfahrensrichter: Abgeordnete bedauern Durchsickern von Namen

Was die Wahl des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwalts betrifft, zeigten sich Zweiter Nationalratspräsident Karlheinz Kopf und SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder verärgert darüber, dass vorzeitig Namen in die Öffentlichkeit gelangt sind und einige der genannten Personen, wie Schieder klagte, umgehend abqualifiziert wurden. Es tue der Präsidiale als eminent wichtigem Organ nicht gut, wenn vereinbarte Vertraulichkeit gebrochen werde, sagte Kopf. Auch Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) wertete das Durchsickern der Namen als unfair den betroffenen Personen gegenüber – seiner Meinung nach war dies aber der "einzige Schönheitsfehler" bei der seiner Ansicht nach ansonsten korrekten Vorgehensweise bei der Entscheidungsfindung. Abgeordneter Dieter Brosz (G) wies darauf hin, dass man in der heutigen Präsidiale Einvernehmen über alle vier Personen erzielt habe.

Nationalratspräsidentin Doris Bures hob hervor, dass alle Bewerber für die Funktion des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwalts nicht nur die formalen Voraussetzungen erfüllen, sondern höchst qualifiziert seien. Es handle sich in allen Fällen um äußerst kompetente Persönlichkeiten. Bedauern äußerte sie darüber, dass es keine Bewerbungen von Frauen gegeben hat.

Seitens der ÖVP zeigte sich Klubobmann Reinhold Lopatka überzeugt, dass mit dem neuen Modell des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwalts ein Mehr an Rechtsstaatlichkeit bei allen Untersuchungsausschüssen gewährleistet ist.

Der Bericht des Geschäftsordnungsausschusses wird kommenden Mittwoch im Nationalrat diskutiert. Bereits einen Tag später, am Donnerstag, soll die konstituierende Sitzung des Hypo-U-Ausschusses stattfinden.

Ministerien, Land Kärnten und Aufsichtsbehörden müssen Akten liefern

Der vom Ausschuss gefasste grundsätzliche Beweisbeschluss umfasst insgesamt 24 Stellen, die aufgefordert werden, Akten und Unterlagen zu liefern. Neben sämtlichen Ministerien und dem Bundeskanzleramt sind das die Finanzprokuratur, die Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Rechnungshof, die Kärntner Landesregierung, der Kärntner Landtag, der Landesrechnungshof Kärnten, der Fiskalrat, die Österreichische Nationalbank, die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur, die Finanzmarktbeteiligungs-AG (FIMBAG) und die Landesholding Kärnten. Dabei wird klargestellt, dass unter dem Begriff "Akten und Unterlagen" sämtliche Dokumente, die mit dem Beweisthema in Zusammenhang stehen, zu liefern sind. Dazu gehören etwa auch Berichte, E-Mails und andere Korrespondenzen, Terminkalender, Tagebücher, Weisungen, Erlässe und Aktenvermerke.

Die Übermittlung hat binnen vier Wochen ab Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu erfolgen, und zwar grundsätzlich in elektronischer Form und versehen mit einem Inhaltsverzeichnis. Vertrauliche und geheime Akten sind allerdings ausschließlich in Papierform zu liefern. (Schluss) gs