Parlamentskorrespondenz Nr. 231 vom 17.03.2015

Neu im Familienausschuss

Verwaltungsvereinfachung bei Bezug der Familienbeihilfe ab Mai 2015

Wien (PK) – Einen Amtsweg weniger haben zukünftige Eltern, deren Kinder nach dem 30. April 2015 geboren werden. Durch die Einführung der "antragslosen Familienbeihilfe" kommt es nämlich zu einer Verwaltungsvereinfachung. Falls alle Voraussetzungen für den Bezug dieser Familienleistung vorliegen, werden die Daten aus dem Personenstandsregister elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt; die Familienbeihilfe wird daraufhin automatisch überwiesen. Als Kosten für die technische Umsetzung sieht die Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz einen einmaligen Pauschalbetrag in der Höhe von 784.540 € vor (479 d.B.). (Schluss) sue