Parlamentskorrespondenz Nr. 272 vom 25.03.2015

Nationalrat sucht nach mehr Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche

Abgeordnete debattieren über Kinderrechte, Nationalrat fordert Unterstützung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Wien (PK) – Die Umsetzung der Kinderrechte ist nach wie vor von ungebrochener Aktualität und stellt einen Auftrag für Politik und Gesellschaft dar. Von diesem Grundtenor war heute im Nationalrat die Debatte über die Schlussfolgerungen aus der parlamentarischen Enquete vom 10. November 2014 zum Thema "25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention" getragen, bei der die Abgeordneten vor allem auch die Notwendigkeit unterstrichen, Kinder und Jugendliche bei Themen, die sie besonders betreffen, besser in den parlamentarischen Prozess einzubinden. Den Bericht des Familienausschusses über das Stenographische Protokoll der Veranstaltung nahmen die Fraktionen einstimmig zur Kenntnis.  

Enquete als Startschuss für mehr Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Es ist unsere Pflicht, Kindern und Jugendlichen mehr Möglichkeiten zur Mitsprache zu geben, stand für ÖVP-Abgeordneten Nikolaus Prinz fest. Wir brauchen verstärkt junge Menschen, die sich bereit erklären, an der künftigen Gestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens teilzunehmen, unterstrich er. Aufeinander zugehen und zuhören gelte aber auch für die Integration von jugendlichen MigrantInnen, mahnte Prinz und hob in diesem Zusammenhang die Sprachförderung hervor. Für seinen Fraktionskollegen Norbert Sieber ist die Kinderrechtskonvention unverzichtbare Grundlage bei der Verbesserung der Lebenssituation der Kinder. Wichtig sei dabei der Schutz für alle Kinder, insbesondere die Durchsetzung des Gewaltverbots. Eine neue Herausforderung sah Sieber überdies durch das Cybermobbing auf den Gesetzgeber zukommen.

Das Parlament habe erstmals nicht nur über, sondern mit Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe diskutiert, freute sich Angela Lueger von der SPÖ. Die Enquete sollte nun der Startschuss sein, etwas Neues zu kreieren und Partizipation von Kindern und Jugendlichen tatsächlich zu leben. In einem Entschließungsantrag, der bei der Abstimmung mehrheitliche Zustimmung fand, wies sie auf die Lage von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hin und forderte die Bundesregierung auf, dieser Gruppe adäquate Unterbringungsplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen und weitere Maßnahmen zur Unterstützung zu setzen. Auch sollte geprüft werden, ob die Betreuung der minderjährigen Flüchtlinge in Österreich den internationalen Bestimmungen, insbesondere der Kinderrechtskonvention, entspricht.

Kinder sind bei ihren Eltern am besten aufgehoben, lautete das Credo von FPÖ-Mandatarin Barbara Rosenkranz. Es gehe deshalb darum, die Elternrechte zu stärken und nur dann einzugreifen, wenn dies das Kindeswohl gebietet. Aufgabe des Staates sei es, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Familie gelingt.

Es brauche noch viel mehr an Kinderrechten in Österreich, beanstandete namens der Grünen Tanja Windbüchler-Souschill, die vor allem eine verfassungsrechtliche Verankerung des in der Kinderrechtskonvention enthaltenen Rechts auf angemessenen Lebensstandard vermisste. Rouven Ertlschweiger vom Team Stronach ortete nach wie vor bestehenden Handlungsbedarf bei der Integration von benachteiligten Kindern und sprach dabei vor allem die Förderung von Kindern und Jugendlichen aus sozialen Randlagen, aber auch von Kindern mit Migrationshintergrund an. Die Kinderrechtskonvention sei noch immer nicht vollständig in der österreichischen Verfassung verankert, kritisierte auch NEOS-Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger. Defizite bestehen insbesondere hinsichtlich der Rechte unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Letzteren Punkt griff sie in einem Entschließungsantrag auf und forderte die Übernahme der Betreuung von minderjährigen Flüchtlingen durch die Kinder- und Jugendhilfe. Diese Initiative blieb allerdings bei der Abstimmung ebenso in der Minderheit wie ein weiterer Antrag der NEOS, in dem Meinl-Reisinger auf die Ratifizierung des 3. Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention drängte, das ein Recht auf Individualbeschwerde enthält.

Beeindruckt vom Niveau der Debatte in der Enquete zeigte sich Familienministerin Sophie Karmasin. Als wesentlich bezeichnete sie es, dass nun nach der Zurückziehung der österreichischen Vorbehalte betreffend Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit die Kinderrechtskonvention voll umgesetzt werden konnte. Wichtig ist für die Ressortleiterin auch der in Gang gebrachte Prozess des Kinderrechts-Monitoring. (Fortsetzung Nationalrat) hof