Parlamentskorrespondenz Nr. 320 vom 02.04.2015

Neu im Verfassungsausschuss

ORF-Gesetz, Mindestsicherung, Beamtenpensionen, Dienstrecht, Inseraten-Transparenz

Wien (PK) – Eine breite Themenpalette haben jene Oppositionsanträge zum Inhalt, die bei den letzten beiden Nationalratssitzungen eingebracht und dem Verfassungsausschuss zugewiesen wurden. Den AntragstellerInnen geht es unter anderem darum, das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung der ORF-LandesdirektorInnen abzuschaffen, bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung bundeseinheitliche Standards sicherzustellen und jene Bestimmung aus der Bundesverfassung zu streichen, denen zufolge öffentlich Bediensteten, die sich um ein Nationalratsmandat bewerben, ausreichend freie Zeit für die Kandidatur zu gewähren ist.

Grüne beantragen Änderung des ORF-Gesetzes

Dass dem jeweiligen Landeshauptmann bzw. der jeweiligen Landeshauptfrau ein Anhörungsrecht bei der Bestellung der ORF-LandesdirektorInnen zukommt, ist den Grünen ein Dorn im Auge. Sie haben daher eine ersatzlose Streichung dieser Bestimmung im ORF-Gesetz beantragt (991/A). Das Anhörungsrecht sei weder zeitgemäß noch mit der parteipolitischen Unabhängigkeit des ORF vereinbar, macht Klubobfrau Eva Glawischnig-Piesczek geltend. Zudem führt es ihr zufolge in der Praxis immer wieder dazu, dass die Zustimmung zur Wahl des ORF-Direktoriums mit der Erfüllung personeller Wünsche der Landeshauptleute junktimiert wird.

Mindestsicherung: Grüne fordern Bundesrahmengesetz

Ein weiteres Anliegen ist den Grünen ein Bundesrahmengesetz zur Sicherstellung bundeseinheitlicher Standards bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Der Versuch, einheitliche Leistungen über eine Bund-Länder-Vereinbarung zu erreichen, ist nach Meinung von Abgeordneter Judith Schwentner gescheitert, da etliche Bundesländer bei der Umsetzung der Vereinbarung nach wie vor säumig seien. Zudem ist ein Bundesrahmengesetz ihr zufolge auch verfassungsrechtlich geboten, da das "Armenwesen" kompetenzrechtlich unter Artikel 12 des Bundes-Verfassungsgesetzes – Grundsatzgesetzgebung durch den Bund, Ausführungsgesetze und Vollziehung durch die Länder – fällt.

Zur rechtlichen Klarstellung regt Schwentner an, den Begriff Armenwesen in Art. 12 B-VG durch die Wortfolge "Maßnahmen zur Überwindung und Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie diese auslösende Problemlagen, soweit diese Maßnahmen nicht unter Art. 10 fallen, sowie bedarfsorientierte Mindestsicherung" zu ersetzen (1007/A).

NEOS wollen Zuständigkeit für Beamtenpensionsrecht bündeln

Mit einem Entschließungsantrag reagieren die NEOS auf Kritik vom Rechnungshof an den zersplitterten Kompetenzen für Beamtenpensionen (1015/A(E)). Budgetär sei das Finanzministerium zuständig, die Legistik obliege dem Bundeskanzleramt und für die Personalbewirtschaftung zeichneten die einzelnen Ressorts verantwortlich, moniert Abgeordneter Gerald Loacker. Letztere hätten allerdings keinerlei Anreize, das faktische Pensionsantrittsalter ihrer Bediensteten wesentlich zu erhöhen oder in ein altersgerechtes und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu investieren. Loacker regt daher an, die legistischen und finanziellen Kompetenzen für das Beamtenpensionsrecht beim Sozialministerium zu bündeln und dieses auch mit einem ressortübergreifenden Wirkungscontrolling zu betrauen.

Politische Mandate: Team Stronach sieht Beschäftigte in der Privatwirtschaft benachteiligt

Ebenfalls mit einem Entschließungsantrag wendet sich das Team Stronach an die Bundesregierung. Klubobfrau Waltraud Dietrich und ihren FraktionskollegInnen geht es darum, dass öffentlich Bediensteten in Hinkunft keine freie Zeit mehr gewährt wird, wenn sie sich für ein politisches Mandat, etwa im Nationalrat oder einem Landtag, bewerben oder ein entsprechendes politisches Amt ausüben (1027/A(E)). Diesbezügliche Bestimmungen in der Bundesverfassung und anderen Gesetzen würden Beschäftigte in der Privatwirtschaft gegenüber öffentlich Bediensteten klar benachteiligen und müssten im Sinne einer fairen Demokratie mit gleichen Zugangsmöglichkeiten zu politischen Ämtern abgeschafft werden, fordert Dietrich.

NEOS und Team Stronach für Änderung des Medientransparenzgesetzes

Gemeinsam beantragen das Team Stronach und die NEOS eine Novellierung des Medientransparenzgesetzes (1042/A). Um auf einen Blick ersichtlich zu machen, welcher öffentliche Auftraggeber hinter einem Inserat steht und wie viel dafür bezahlt wurde, sprechen sich Klubobmann Matthias Strolz (N) und Abgeordneter Marcus Franz (T) dafür aus, die entsprechenden Informationen im Inserat selbst auszuweisen. Mit den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen, die die öffentliche Hand verpflichten, Werbeausgaben quartalsweise an die KommAustria zu melden, wird ihrer Ansicht nach der notwendigen Transparenz bei Inseraten nicht Genüge getan. (Schluss) gs