Parlamentskorrespondenz Nr. 371 vom 16.04.2015

Rechnungshof: Moser für bessere europäische Kontrollarchitektur

EU-Nettobeitrag Österreichs im Jahr 2012 erstmals über einer Milliarde Euro

Wien (PK) – Die Verwendung der EU-Mittel in Österreich stand als zweiter Punkt auf der Tagesordnung des heutigen Rechnungshofausschusses. Ausgangspunkt dafür war ein sehr umfassender Bericht, in dem es nicht nur um die Entwicklung des österreichischen Nettobeitrags und der Rückflüsse ging, sondern der auch detaillierte Darstellungen des EU-Haushalts, einen Ausblick auf die für den neuen Finanzrahmen festgelegte Periode 2014 bis 2020 sowie aktuelle Entwicklungen im Bereich der wirtschafts- und fiskalpolitischen Steuerung (z.B. Finanztransaktionssteuer, Bankenunion, ESM) in der EU enthielt. RH-Präsident Josef Moser befasste sich zudem generell mit der europäischen Kontrollarchitektur und präsentierte eine Reihe von Reformvorschlägen. Der Bericht wurde einstimmig vertagt.

Österreichs Nettobeitrag stieg um 7 % gegenüber dem Jahr 2011

Rechnungshofpräsident Josef Moser präsentierte eingangs den Ausschussmitgliedern einen kurzen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte des Berichts, dem keine klassische Gebarungsprüfung zu Grunde lag, sondern der im Sinne einer Serviceleistung für Nationalrat, Landtage und die Öffentlichkeit verstanden werden soll. Er wies u.a. darauf hin, dass die EU im Jahr 2012 über ein Budget in der Höhe von 139,5 Mrd. € verfügte, was einer Steigerung von 7 % gegenüber 2011 entspricht. Österreichs Nettobeitrag an die Europäische Union betrug im Jahr 2012 erstmals mehr als 1 Mrd. €, heißt es im EU-Finanzbericht des Rechnungshofs (III-136 d.B.). Den Einzahlungen in der Höhe von 2,942 Mrd. € standen Rückflüsse in der Höhe von 1,856 Mrd. € gegenüber, wodurch sich ein Saldo von 1,086 Mrd. € ergab. Dies entspricht einer Erhöhung um 273,34 Mio. € bzw. 34 % im Vergleich zum Vorjahr 2011. Im Jahr 2012 betrug der Anteil der Länder am Gesamtbeitrag 22,4 %, der Anteil der Gemeinden 3,8 %. Als Ursachen für diese Entwicklung werden (geplante) Erhöhungen der EU‒Einnahmen und (nicht geplante) Rückgänge bei den Rückflüssen angeführt, die auf Zahlungsaussetzungen in drei Fonds zurückzuführen sind.

Die Höhe der EU‒Zahlungen stieg infolge von Berichtigungshaushalten, insbesondere wegen zusätzlicher Mittel für die Bereiche Wachstum und Beschäftigung, Kohäsionspolitik und ländliche Entwicklung, Finanzierung der Zusatzkosten von ITER (Gemeinsames Unternehmen der EU im Bereich Forschung) sowie der Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Solidaritätsfonds aufgrund von Naturkatastrophen von 2,218 Mrd. € im Jahr 2007 auf 2,942 Mrd. € im Jahr 2012 (+ 32,6 %). Gegenüber dem Vorjahr stiegen also die Zahlungen Österreichs an die EU (9,4 %), während die Rückflüsse leicht zurückgingen (‒ 1,1 %).

Rechnungshofpräsident Josef Moser wies darauf hin, dass Österreich im Vergleich mit den anderen 27 EU-Staaten insgesamt 2,3 % zum Unionsbudget beitrage und damit an 10. Stelle liege. Bei den Rückflüssen rangiert Österreich an 16. Stelle; die meisten Mittel fließen (in absoluten Zahlen) nach Polen, Spanien, Frankreich, Deutschland und Italien. Deutschland ist aber mit deutlichem Abstand auch der größte Nettozahler; Österreich liegt an der neunten Stelle. Insgesamt gab es 2012 zwölf Nettozahler und 15 Nettoempfänger, informierte Moser. Der Nettosaldo Österreichs im Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen (BNE) betrug 0,35 % im Jahr 2012 (8. Platz für Österreich). Schweden, Dänemark und Deutschland hatten im Verhältnis zum jeweiligen BNE im Jahr 2012 die höchsten Nettosalden.

Rückflüsse: 69,5 % der Mittel gingen an die Landwirtschaft

Von den Rückflüssen nach Österreich in der Höhe von insgesamt 1,856 Mrd. € im Jahr 2012 landete der überwiegende Teil im Bundeshaushalt. Diese Mittel wurden im Finanzministerium zentral vereinnahmt und grundsätzlich an andere öffentliche Haushalte (insbesondere Länder, Agrarmarkt Austria als Zahlstelle im Agrarbereich) zur Verteilung weitergeleitet, erläutert der Bericht. Die übrigen Gelder (283,62 Mio. €) gingen direkt an Forschungseinrichtungen, Energieunternehmen, Studenten etc. Der Bereich Bewahrung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen (Rubrik 2) profitierte am stärksten von den EU‒Förderungen: 69,5 % aller zuordenbaren Rückflüsse (1.290 Mrd. €) erhielt die Landwirtschaft, und zwar in Form von marktbezogenen Ausgaben und Direktzahlungen sowie für die ländliche Entwicklung.

Die marktbezogenen Ausgaben und Direktzahlungen lagen leicht über dem Niveau des Vorjahres (+ 0,6 %), die Ausgaben im Bereich Ländliche Entwicklung gingen jedoch von 560,18 Mio. € im Jahr 2011 auf 536,47 Mio. € im Jahr 2012 (‒ 4,2 %) zurück. Dieser Rückgang war insbesondere darauf zurückzuführen, dass nach Ablauf der fünfjährigen Mindestverpflichtung ein Ausstieg aus der Maßnahme ÖPUL möglich war. 2012 hatten viele Betriebe diese Mindestverpflichtungsdauer erfüllt und waren danach ausgestiegen. Auswirkungen zeigte auch, dass im EGFL (Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft) im Jahr 2012 ein Teil der Förderungen mangels durchgeführter Kontrollen (vor allem im Zusammenhang mit Almen) noch nicht erfolgt war.

Über 500 Mio. €  entfielen auf die Rubrik 1, die u.a. das Siebente Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung, Transeuropäische Netze und Strukturfonds (EFRE, ESF) umfasst. Der Rückgang im Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung war laut Bericht darauf zurückzuführen, dass die Europäische Kommission im Jahr 2012 in vier EFRE‒Programmen vorübergehend die Refundierung der Zahlungsanträge (Rückflüsse) aussetzte. Dies erfolgte aufgrund erheblicher Mängel im Verwaltungs‒ und Kontrollsystem der Programme. Ein kleiner Betrag (45,4 Mio. €) entfällt zudem noch auf Projekte in den Bereichen Kultur, Jugend und öffentliche Gesundheit (Rubrik 3).

2014 bis 2020: Weniger Mittel für ländlichen Raum und Strukturfonds

Abgeordnete Martina Schenk vom Team Stronach fragte sich, wie es um die Effizienz der Abholung der Mittel aus der EU bestellt ist und wollte wissen, "wieviel Geld liegen bleibt". Sie wies zudem darauf hin, dass jedes Land im Rahmen des großen EU-Investitionsprogramms eine Liste mit Projekten an Brüssel schicken müsse. Ihres Wissens nach sei die österreichische Liste als fehlerhaft bezeichnet worden.

Abgeordnete Karin Greiner (S) kam auf konkrete Projekte im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie die Transeuropäischen Netze zu sprechen. Besorgt zeigte sie sich darüber, dass der Europäische Rechnungshof schon zum 19. Mal keine uneingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung für den EU-Haushalt abgeben konnte, da Zahlungen in verschiedenen Bereichen mit Fehlern behaftet waren. Ihr Fraktionskollege Erwin Preiner erkundigte sich nach der ausgeschöpften Rückflussquote im Zeitraum 2007-2012 und wollte wissen, bei welchen Mitgliedsländern die meisten Finanzkorrekturen festgestellt werden. Außerdem setzte sich er sich für eine Verwaltungsvereinfachung bei der Förderanträgen ein.

Abgeordneter Hermann Gahr (V) stellte Fragen hinsichtlich der Nettozahlerposition Österreichs und sprach zudem noch die Zusammenarbeit mit den Landesrechnungshöfen an.

Abgeordneter Erwin Angerer (F) gab zu bedenken, dass Österreich in den Jahren 2014 bis 2020 Kürzungen bei den ELER-Mitteln (Entwicklung des ländlichen Raums) um 2,2 % sowie im Bereich der Strukturfonds um 18,8 % hinnehmen müsse. Dadurch komme es abermals zu einer Erhöhung des Nettobeitrags, beklagte er.

Abgeordneter Bruno Rossmann (G) gab gegenüber seinem Vorredner zu bedenken, dass Österreich eines der reichsten Länder ist, aber dennoch keinen Spitzenplatz bei den Nettobeiträgen einnehme. Man sollte bei solchen Kommentaren auch immer in Betracht ziehen, welcher Mehrwert diesen Zahlungen gegenüberstehe. Für ein wenig euphemistisch hielt Rossmann die Darstellung im Bericht bezüglich der Finanztransaktionssteuer, da sie laut dem deutschen Minister Schäuble – wenn überhaupt - nicht vor 2019 komme. Richtig seien die Anmerkungen bezüglich einer Neugestaltung der Kontrollarchitektur in Europa, merkte Rossmann an, hier müsse es zu Verbesserungen kommen, zumal auch die Fehlerquote seit 2009 wieder ansteigt.

Auch Abgeordneter Josef Schellhorn von den NEOS plädierte für eine Optimierung der europäischen Kontrollarchitektur, was u.a. eine bessere Koordination zwischen den nationalen Rechnungshöfen, eine Vereinheitlichung der Ausbildungsstandards und eine Harmonisierung des Haushaltsrechts umfassen müsste.

Direktförderungen sollten der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen

Im Bereich der Agrar‒ und Strukturfondsförderungen flossen im Jahr 2012 1,411 Mrd. € nach Österreich (0,3 % weniger als 2011), informierte der Rechnungshofpräsident. Die Mittel im Bereich Landwirtschaft machten 88,6 % und die Mittel im Bereich Strukturfonds 11,4 % aus. Zwei Drittel davon flossen an die Bundesländer (Niederösterreich 32,7 %, Oberösterreich 18,7 % und Steiermark 12,7 %). Den größten Rückgang im Bereich der Agrarfonds hatte Tirol mit 18,23 Mio. € zu verzeichnen. In den Strukturfonds erfolgten in vier Bundesländern (Kärnten, Salzburg, Steiermark und Wien) für 2012 aufgrund der Zahlungsaussetzung durch die Europäische Kommission keine Rückflüsse aus dem EFRE.

Moser teilte mit, dass nicht ausgeschöpfte Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums und für Strukturprogramme in den Folgejahren noch ausgeschöpft werden können. Gemessen an der Periode 2007 bis 2012 sind über 3 Mrd. € zurückgeflossen, das sind 87,4 %. Die zuständigen Ministerien gehen aber davon aus, dass letztendlich 100 % der Mittel genutzt werden können, was vom Rechnungshof eher skeptisch betrachtet wird. Die von Abgeordneter Schenk angesprochene Liste war nicht Gegenstand der Prüfung, erklärte Moser.

Der RH-Präsident sah es als problematisch an, dass Rückflüsse unter zentraler Mittelverwaltung nicht vollständig der Kontrolle durch den RH unterliegen, weil dieser für private Unternehmen nicht zuständig ist. Er stimmte mit FPÖ-Mandatar Angerer darin überein, dass Direktförderungen auch durch den Rechnungshof geprüft werden sollten.

Es sei richtig, dass der Europäische Rechnungshof auch für das Haushaltsjahr 2012 keine uneingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung (ZVE) abgeben konnte, da bei diversen Zahlungen wesentliche Fehler festgestellt wurden. Zumal nur acht Mitgliedstaaten für 90 % der Finanzkorrekturen in den Bereichen der geteilten Mittelverwaltung verantwortlich sind, sollte man diese Länder auch konkret nennen, schlug Moser vor; dies sei derzeit jedoch nicht der Fall. Generell sprach sich Moser dafür aus, den Fokus mehr auf System- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu legen, um die Gründe für die Fehler eruieren zu können. So könnte man etwa untersuchen, warum eine Richtlinie in Deutschland anders ausgelegt wird als in Österreich. Seiner Meinung sollten die bestehenden Prüf- und Kontrollinstrumente auf jene Risikobereiche konzentriert werden, die überdurchschnittlich zur negativen ZVE beitragen. Durch eine bessere Koordinierung zwischen den nationalen Rechnungshöfen und dem Europäischen Rechnungshof sowie eine genaue Festlegung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten könnte man sich sehr viel Geld ersparen, war Moser überzeugt.

Wichtig wären nach Ansicht des RH-Präsidenten auch eine europaweite, qualitativ hochwertige Weiterbildung der PrüferInnen sowie die Implementierung eines einheitlichen europäischen bzw. weltweiten Rechnungswesens. Auf nationaler Ebene gebe es bereits konkrete Pläne in diese Richtung, ein entsprechender Begutachtungsentwurf sollte bald vorliegen, zeigte sich Moser optimistisch.

Was die geplante Finanztransaktionssteuer betrifft, so habe man im Bericht nur die Absichtserklärung der Finanzminister von zehn EU-Mitgliedstaaten wiedergegeben, wonach die Ausarbeitung der technischen Details bis Ende 2014 und eine Umsetzung ab 2016 erfolgen sollte, gab Moser zu bedenken.

Gegenüber dem FPÖ-Mandatar Wolfgang Zanger räumte Moser ein, dass der von ihm angesprochene Bereich Regionalmanagement durchaus prüfenswert ist; allerdings verfüge der Rechnungshof leider nur über begrenzte Ressourcen.

Vertagung von FPÖ-Antragen, Fristwahrung bei RH-Bericht zu Hypo-Alpe-Adria

Schließlich vertagte der Rechnungshofausschuss mit Mehrheit von SPÖ und ÖVP zwei FPÖ-Anträge, mit denen die Rolle des Rechnungshofes gestärkt werden soll.

FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger verlangt von der Bundesregierung, den alljährlichen Bericht über die Einkommen in Unternehmungen und Einrichtungen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes gemeinsam mit dem Rechnungshof weiterzuentwickeln. Laut Zanger soll der Bericht die Einkommen nach Basisgehalt und Leistungskomponenten aufgliedern und somit insbesondere in Bezug auf Managergehälter aussagekräftiger werden (253/A(E)). Ausschussvorsitzende Gabriela Moser (G) sah einen berechtigten Antrag, dem sie sofort zustimmen könnte. Elmar Mayer ortete hingegen noch Diskussionsbedarf über verfassungsrechtliche Fragen, der eine Vertagung des Antrags rechtfertige.

Weiters nimmt Wolfgang Zanger Bezug auf die Rückflüsse von EU-Mitteln, die direkt an Förderungsempfänger wie Forschungseinrichtungen und Energieunternehmen gehen. Zanger kritisiert, dass diese Gelder bisher ohne konkrete Prüfung ausbezahlt wurden, und verlangt in einem Entschließungsantrag (411/A(E)) allgemein die Erweiterung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf direkt an Förderungsempfänger vergebene EU-Gelder. Dazu merkte Abgeordneter Hermann Gahr (V) an, dass auch hier noch Diskussionsbedarf bestehe, und beantragte die Vertagung.

Außerdem wurde aus Gründen der Fristwahrung der Bericht des Rechnungshofes betreffend die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG und ihre Verstaatlichung (III-157 d.B.) in Verhandlung genommen und anschließend einstimmig vertagt. Die Abgeordneten Elmar Mayer (S) und Hermann Gahr (V) betonten, dass der Rechnungshof-Ausschuss sich rasch eingehend mit dem Bericht befassen sollte. Dazu biete sich ihrer Meinung nach der Unterausschuss an. (Schluss Rechnungshofausschuss) sue/sox