Parlamentskorrespondenz Nr. 561 vom 27.05.2015

Neu im Wirtschaftsausschuss

Vorlagen zu den Themen Industrieunfälle, Personenbetreuung und Berufsausbildung

Wien (PK) – Eine Novelle zur Gewerbeordnung enthält Verpflichtungen zur Vorbeugung vor schweren Industrieunfällen, bringt aber auch eine gewerberechtliche Trennung von Vermittlung und Betreuungstätigkeit im Bereich der 24-Stunden-Betreuung. Neue Bestimmungen im  Berufsausbildungsgesetz wiederum haben primär eine Verbesserung der Bildungschancen benachteiligter Jugendlicher im Auge.

Mehr Schutz vor Industrieunfällen und gefährlichen Emissionen

Unter dem Titel Seveso III firmiert eine Novelle der Gewerbeordnung (624 d.B.), die vor allem darauf abzielt, schwere Industrieunfälle wie jene in Seveso, Bhopal oder Enschede zu vermeiden. Die Betriebsinhaber sollen in diesem Sinn nun verpflichtet werden, nach dem Stand der Technik vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Der von der Regierung vorgeschlagene Text sieht zudem behördliche Inspektionen zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen vor. In dieselbe Richtung gehen auch Änderungen im Mineralrohstoffgesetz (625 d.B.), wobei hier vor allem die Vorgaben der EU-Richtlinie über Industrieemissionen betreffend die Festlegung von Emissionsgrenzwerten umgesetzt werden. Zudem enthält die Novelle auch eine Neuregelung der Umweltinspektion und bringt überdies eine Meldepflicht für schwere Unfälle von in Österreich registrierten Unternehmen im Rahmen von Offshore-Erdöl und Erdgasaktivitäten.

Personenbetreuung: Vermittlung wird eigenes Gewerbe

Neben den Bestimmungen über die Unfallvermeidung greift die Novelle der Gewerbeordnung aber auch noch zwei weitere Bereiche auf. Zum einen wird im Sinn der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs der derzeit hinsichtlich militärischer Waffen und Munition bestehende Inländervorbehalt für das Waffengewerbe beseitigt. Zum anderen beabsichtigt die Vorlage bei der 24-Stunden-Betreuung eine Trennung von Betreuung und Vermittlung. Konkret ist vorgesehen, dass die Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen ("Organisation von Personenbetreuung") aus dem bestehenden Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und einem eigenem Gewerbe zugeführt werden.

Neue Ausbildungschancen für benachteiligte Jugendliche

Eine Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (627 d.B.) verfolgt den Zweck, die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln, um die Lehrausbildung auch für die Zukunft als attraktive, praxisorientierte Ausbildung zu erhalten. So sollen neue Ausbildungsangebote vor allem benachteiligten Jugendlichen den Erwerb von Abschlüssen auf der Sekundärstufe II ermöglichen bzw. erleichtern. Der Entwurf sieht die Möglichkeiten von Modellprojekten bei Zusammenwirken von mehreren Unternehmen vor, baut das Qualitätsmanagement aus und bringt Erleichterungen für die Kombination von Lehre und Matura. (Schluss) hof 


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