Parlamentskorrespondenz Nr. 686 vom 19.06.2015

Neu im Sozialausschuss

Anträge der FPÖ, der Grünen, des Team Stronach und der NEOS

Wien (PK) – Dem Sozialausschuss wurden sechs weitere Oppositionsanträge zur Vorberatung zugewiesen. Konkret geht es um die Zwangseinstufung von Selbständigen als unselbständig Beschäftigte, die Ausstellung von Behindertenausweisen gemäß Straßenverkehrsordnung, den Personalschlüssel in Pflegeheimen, den Bezug von Leistungen im Rahmen der Sozialversicherung und die Kündigung älterer ArbeitnehmerInnen mit Pensionsanspruch.

Selbständige versus unselbständige Tätigkeit: NEOS beantragen Änderung des ASVG

Die NEOS haben kein Verständnis dafür, dass selbständige AuftragnehmerInnen von den Gebietskrankenkassen immer wieder rückwirkend als unselbständig Beschäftigte eingestuft werden, ohne dass die Betroffenen und die für sie zuständige Krankenkasse, die SVA, ausreichend Mitsprachemöglichkeiten haben. Auch die beim Hauptverband eingerichtete Schlichtungsstelle für strittige Fälle bringt ihnen zufolge keine ausreichende Rechtssicherheit. Abgeordneter Gerald Loacker fordert daher gesetzliche Präzisierungen (1206/A).

Konkret schlägt Loacker vor, im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) festzuschreiben, dass eine rückwirkende Umwandlung erbrachter Werk- und Dienstleistungen in ein unselbständiges Beschäftigungsverhältnis jedenfalls dann unzulässig ist, wenn die betroffenen AuftragnehmerInnen eine facheinschlägige Gewerbe- bzw. Berufsberechtigung aufweisen, alle sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Meldepflichten erfüllt haben und die an sie ausbezahlten Honorare den kollektivvertraglich festgelegten Mindestlohntarif inkl. Dienstgeberbeitrag zur Sozialversicherung nicht unterschreiten. Damit wäre seiner Meinung nach auch gewährleistet, dass prekären Beschäftigungsverhältnissen nicht Vorschub geleistet wird. Außerdem will Loacker gesetzlich klarstellen, dass bei einer rückwirkenden Umqualifizierung von Selbständigen die Umsatzsteuer bei den Beitragsgrundlagen nicht zu berücksichtigen ist und Rechnungen berichtigt werden können.

Straßenverkehrsordnung: FPÖ will "Halsatmern" Behindertenstatus zuerkennen

Die FPÖ reagiert mit einem Entschließungsantrag auf den Fall eines "Halsatmers", dem das Sozialministeriumservice als zuständige Behörde einen Eintrag in den Behindertenpass gemäß §29b Straßenverkehrsordnung verwehrt hat (1227/A(E)). Ein solcher Eintrag hätte den Betroffenen unter anderem zur Nutzung von Behindertenparkplätzen und zum Halten in zweiter Spur bzw. in Halteverbotszonen zum Ein- und Aussteigen berechtigt. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein fordert Sozialminister Rudolf Hundstorfer auf, für eine Änderung des Vollzugs Sorge zu tragen und Halsatmern als schwer kranken Personen generell einen Behindertenausweis für den Straßenverkehr zuzugestehen. Das Mitführen von Entschleimungs- und Reinigungsutensilien wie Wasser, Sprechventilbürste und Ersatzkanüle und Entschleimungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sind ihrer Meinung nach kaum zumutbar.

Team Stronach urgiert einheitlichen Personalschlüssel für Pflegeheime

Das Team Stronach hat die Forderung der Volksanwaltschaft nach einem bundesweit einheitlichen Personalschlüssel für Pflegeheime aufgegriffen (1236/A(E)). Damit wollen die Abgeordneten eine qualitätsvolle Pflege in den Heimen sicherstellen. Derzeit würden in den Bundesländern sehr unterschiedliche Regelungen gelten, moniert Klubobfrau Walter Dietrich. Auch würde von unterschiedlichen Bedürfnissen ausgegangen.

Leistungen der Sozialversicherung: Team Stronach fordert rigorose Wohnsitz-Überprüfung

Ein weiteres Anliegen ist dem Team Stronach die genauere Überprüfung des Wohnsitzes beim Bezug von Leistungen aus der Sozialversicherung (1239/A(E)). Mit der Implementierung eines entsprechenden Kontrollsystems will Klubobfrau Dietrich den missbräuchlichen Bezug von Leistungen, etwa durch unzulässige Mitversicherungen, unterbinden. Konkret kann sie sich etwa einen automatischen Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern und dem Zentralen Melderegister vorstellen. In der Begründung des Antrags beruft sich Dietrich auf einen Prüfbericht des Rechnungshofs, der ihr zufolge aufzeigt, dass es mühelos möglich ist, ohne Wohnsitz bzw. Beschäftigung in Österreich Leistungen der Sozialversicherung zu beziehen.

Kündigung älterer ArbeitnehmerInnen: Grüne beantragen Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes

Die Grünen haben eine Änderung des Arbeitsverfassungsgesetzes beantragt (1245/A). Sie wollen dezidiert festschreiben, dass eine Kündigung von ArbeitnehmerInnen nicht allein deshalb gerechtfertigt ist, weil sie einen Anspruch auf eine Alterspension, eine Korridorpension oder eine Schwerarbeitspension haben. Abgeordneter Judith Schwentner geht es dabei vor allem um eine Beseitigung der Diskriminierung von Frauen, die ein niedrigeres gesetzliches Pensionsalter haben, wobei sie auch auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs verweist. Zudem widerspricht ihrer Meinung nach die Möglichkeit, ArbeitnehmerInnen aufgrund des Erwerbs eines Pensionsanspruchs kündigen zu können, dem Ziel der Erhöhung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters. (Schluss) gs