Parlamentskorrespondenz Nr. 805 vom 08.07.2015

Bienenschutz: Nationalrat ruft zur Erhaltung der Wiesen auf

Einhellige Zustimmung für FPÖ-Antrag, Konsens auch über Vereinfachungen im Chemikaliengesetz

Wien (PK) – Zum Schutz der Bienen sollen Gemeinden, Bauern und GartenbesitzerInnen auf die Erhaltung der Wiesenflächen achten und in Hinkunft das eine oder andere Mal auch auf das Mähen verzichten. Ein entsprechender Entschließungsantrag der FPÖ, der den Landwirtschaftsminister aufruft, für eine entsprechende Bewusstseinsbildung zu sorgen, fand heute im Nationalrat einhellige Zustimmung. Einstimmig passierten auch Änderungen des Chemikaliengesetzes und des Biozidproduktegesetzes das Plenum, die im Wesentlichen auf Vereinfachungen und mehr Transparenz im Giftrecht hinauslaufen.

Lasst Wiesen für die Bienen blühen !

Den Anstoß zu einer Debatte über das Wohl der Bienen gab Susanne Winter (F), die in ihrer einstimmig angenommenen Initiative auf die Bedeutung von blühenden Wiesen als Lebensraum und Futterplatz für Bienen, Hummeln und andere Insekten hinwies. Wenn nun die Bauern immer früher mit der Heuernte beginnen und in Gärten die Rasen kurz geschnitten werden, dann schade dies den Bienen, da sie nicht mehr ausreichend Nahrung finden. Die FPÖ-Umweltsprecherin sieht deshalb Gemeinden, Bauern und GartenbesitzerInnen aufgerufen, weniger oft zu mähen. Für den städtischen Bereich wiederum schlägt sie eine bienenfreundlichere Gestaltung von Parkflächen und Grünstreifen vor.  Winter zeigte sich erfreut über die allgemeine Zustimmung, gab aber zu bedenken, mit dieser Initiative sei es noch nicht getan, Österreich brauche einen nationalen Aktionsplan zum Schutz der Bienen.

Der Antrag Winters stieß auf viel Sympathie bei allen Fraktionen. Walter Bacher (S) unterstrich, es müsse alles getan werden, um die Bienen zu schützen. Dies bestätigten auch die ÖVP-Abgeordneten Johann Höfinger, Georg Strasser und Michael Hummer, die zudem auf das Engagement der Landwirtschaft in Sachen Bienenschutz hinwiesen und dabei Maßnahmen wie etwa die Fruchtfolge hervorhoben. Die Bedeutung der Bienen für das Überleben der Menschen stand auch für Ulrike Weigerstorfer (T) und Wolfgang Pirklhuber (G) außer Streit, wobei der Grünen-Agrarsprecher auch an das Bienenschutzpaket seiner Fraktion erinnerte. Schließlich brach auch Rupert Doppler (o.F.) eine Lanze für den Bienenschutz und betonte, der Lebensraum dieser Insekten dürfe nicht eingeschränkt, sondern müsse vielmehr ausgeweitet werden.

Giftrecht soll einfacher und transparenter werden

Die einstimmig angenommenen Änderungen im Chemikaliengesetz und im Biozidproduktegesetz reagieren auf die Übernahme der europäischen Gefahrenklassen für chemische Stoffe und sollen nun in der Praxis vor allem zu Verwaltungsvereinfachungen für Behörden und Wirtschaft führen. So werden u.a. die Kriterien für die Erlangung einer Bescheinigung zum Bezug von Biozidprodukten, Stoffen und Gemischen harmonisiert. Klar ist jedenfalls, dass Gifte nur an Privatpersonen abgegeben werden dürfen, die einen Giftbezugsschein besitzen.    

Vereinfachungen für Behörden und AnwenderInnen bringe dieses Gesetz, stellten Walter Bacher (S), Johann Höfinger (V), Johannes Rauch (V) und Ulrike Weigerstorfer (T) übereinstimmend fest. Diese Vorteile erkannte auch Wolfgang Pirklhuber (G), dessen Fraktion im Plenum anders als im Ausschuss nun der Vorlage ihre Zustimmung gab. Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter versicherte zudem, das hohe Schutzniveau bleibe bei dieser Novelle aufrecht. (Fortsetzung Nationalrat) hof