Parlamentskorrespondenz Nr. 815 vom 09.07.2015

Nationalrat verabschiedet kleines Medienpaket

Bürokratische Erleichterungen für Privatsender und den ORF

Wien (PK) – 31 Gesetzesbeschlüsse hat der Nationalrat diese Woche verabschiedet. Schlusspunkt war heute ein kleines Medienpaket, das bürokratische Erleichterungen für den ORF sowie für private Radio- und Fernsehsender bringt. Unter anderem wird Privatradios eine engere organisatorische Zusammenarbeit sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – die Zusammenlegung von Zulassungen ermöglicht. Rein regionale und lokale private TV-Sender dürfen künftig deutlich mehr Werbung als bisher senden. Dem ORF kommt eine Lockerung des Reminderverbots, also des Verbots von Sponsorhinweisen während einer Sendung, zugute.

Beschlossen wurde das Paket mit den Stimmen der Koalitionsparteien. Laut SPÖ-Abgeordnetem Josef Cap wird damit ein weiterer Schritt zur Absicherung des dualen Rundfunksystems in Österreich gesetzt. Es handle sich zwar um kein großes Medienpaket, räumte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ein, aber auch viele kleine Medienpakete könnten etwas bewirken, betonte er. Gerstl und SPÖ-Abgeordneter Peter Wittmann hoben unter anderem die Erweiterung der Must-Carry-Regelung hervor, also die Verpflichtung von Kabelnetzbetreibern, Privatsender mit engem Österreich-Bezug und hohem Anteil an Eigenproduktionen zu bevorzugen.

Auch Abgeordneter Harald Troch (S) wies auf diesen Aspekt sowie weitere Punkte im Gesetzentwurf hin, mit denen die Politik seiner Meinung nach einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner österreichischer Sender leistet. Es sei für kleine Sender nicht leicht, gegenüber globalen Medienriesen wie Google zu bestehen, gab er zu bedenken.

Großes Lob äußerte Cap für die Arbeit des ORF und die Generaldirektion. Das Unternehmen sei richtig unterwegs, bekräftigte er. Zumindest was die Abwicklung des Song-Contests betrifft, schloss sich Gerstl diesem Lob an.

Opposition kritisiert Medienpolitik der Regierung

Seitens der Opposition kritisierte Abgeordneter Dieter Brosz (G), dass drängende Probleme im Medienbereich mit dem vorliegenden Paket nicht gelöst würden. Als Beispiele nannte er Änderungen bei den ORF-Strukturen und die Neugestaltung der Presseförderung. Man müsse die Inserate der öffentlichen Hand herunterfahren und im Gegenzug die direkte Presseförderung erhöhen, verlangte er. Zudem bedauerte Brosz, dass es beim APP-Verbot für den ORF bleibt. Man könne beim ORF einiges kritisieren, sagte Brosz, es sei aber nicht sinnvoll, den Sender vom technologischen Fortschritt abzukoppeln.

Einen mit dem Medienpaket mitverhandelten Antrag der Grünen lehnte der Nationalrat ebenso ab wie weitere Oppositionsanträge. Die Grünen hatten verlangt, das Anhörungsrecht des jeweiligen Landeshauptmanns bei der Bestellung der ORF-LandesdirektorInnen aus dem ORF-Gesetz zu streichen. Eine Abschaffung der Bestimmung würde dem föderalen Prinzip des ORF-Gesetzes widersprechen, argumentierte Abgeordneter Johann Singer (V). Zudem wies er darauf hin, dass es sich nur um ein Anhörungs- und kein Mitentscheidungsrecht handle.

Kritik an der Medienpolitik der Regierung übte auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm. Wenn es in Zukunft nicht größere Reformschritte gebe, werde es noch Jahrhunderte dauern, bis sich beim ORF und in der österreichischen Medienlandschaft etwas ändere, meinte er. Notwendig wären seiner Meinung nach etwa eine Entpolitisierung der ORF-Gremien, ein Umbau des ORF-Publikumsrats, eine Abschaffung der Vertriebsförderung zugunsten einer stärkeren Förderung von Medienvielfalt und Journalismus sowie eine Abschaffung der Werbeabgabe.

In Form eines von Alm vorgelegten Entschließungsantrags traten die NEOS darüber hinaus für eine Evaluierung der Treffsicherheit der Rundfunkgebühr und die Erarbeitung alternativer Finanzierungsmodelle ein. Sie konnten sich damit aber ebenso wenig durchsetzen wie mit der Forderung, die Rundfunkgebühren durch einen Verzicht auf zusätzlich eingehobene Länderabgaben auf ein bundeseinheitliches Niveau abzusenken. ÖVP-Abgeordneter Singer gab zu bedenken, dass dadurch in einigen Bundesländern eine Finanzierungslücke entstehen würde, und plädierte dafür, im Rahmen des Finanzausgleichs eine Lösung zu suchen.

Eine komplette Abschaffung der ORF-Gebühren forderte Team-Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen. Der Sender nehme seinen Bildungsauftrag nur unzureichend wahr, argumentierte er und warf dem ORF zudem Parteilichkeit vor. Für ihn ist es außerdem nicht verständlich, dass Personen mit Zweitwohnsitz doppelt Gebühren zahlen müssen. Im vorliegenden Gesetzespaket sieht Hagen durchaus auch einige positive Punkte, er vermisst aber ein Gesamtkonzept.

FPÖ fordert Offenlegung von Nebeneinkünften von ORF-ModeratorInnen

Auch FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan kritisierte, dass der ORF seinen Bildungsauftrag nicht wahrnehme. Viele Sendungen passen seiner Meinung nach außerdem nicht zum öffentlich-rechtlichen Auftrag des ORF.

Um mehr Einkommenstransparenz beim ORF zu schaffen, forderte Stefan die Offenlegung von Einkünften und Nebeneinkünften von ORF-ModeratorInnen und programmgestaltenden MitarbeiterInnen von Nachrichten- und Informationssendungen sowie von Wirtschaftsmagazinen. Es müsse für die Gebührenzahler ersichtlich sein, ob ein Moderator oder ein Programmgestalter bei seiner beruflichen Tätigkeit beim ORF durch Nebentätigkeiten einer möglichen politischen bzw. kommerziellen Einflussnahme unterliege, heißt es in der Begründung eines von ihm vorgelegten Entschließungsantrags. Dieser verfiel bei der Abstimmung jedoch der Ablehnung.

Schließlich blieb auch ein gemeinsamer Antrag der Grünen und der NEOS zur Novellierung des Privatradiogesetzes in der Minderheit. Er zielte darauf ab, Inhabern von Hörfunklizenzen künftig ein Jahr länger Zeit zu geben, das genehmigte Programm auf die Beine zu stellen.

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer reagierte auf die Kritik der Opposition mit der Bemerkung, über offene Fragen im Medienbereich werde man weiter diskutieren. (Fortsetzung Nationalrat) gs