Festigung der Zusammenarbeit in der PädagogInnenausbildung
Ab 2017 Zentralmatura auch in berufsbegleitenden Lehrgängen
Wien (PK) - Die 2013 reformierte PädagogInnenausbildung sieht vor, dass Universitäten und Pädagogische Hochschulen (PH) in der LehrerInnenausbildung enger zusammenarbeiten, ihre Studienpläne einander angleichen und gleichwertige Aufnahmeverfahren einführen. Die Implementierung eines Datenverbunds von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen soll dabei die ordnungsgemäße Informationsweitergabe zu Matrikelnummern, Inskriptionen und Studienbeiträgen unterstützen. Die dazu notwendigen Bestimmungen im Schulorganisationsgesetz und anderen Gesetzesmaterien passierten den Bundesrat heute einstimmig.
Elisabeth Reich (S/O) und Peter Oberlehner (V/O) stellten fest, mit dem Datenverbund der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen würden wichtige Grundlagen für den weiteren Erfolg der PädagogInnenausbildung NEU geschaffen. Sie wiesen auch darauf hin, dass die Sammelnovelle darüber hinaus einige auf den ersten Blick kleine Maßnahmen enthält, wie etwa die Umbenennung von "Sonderschulen für schwerstbehinderte Kinder" in "Schulen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf". Damit werde Bewusstsein geschaffen für die Fortschritte in der Pädagogik in den letzten Jahrzehnten. Reich und Oberlehner begrüßten auch die Umbenennung der Schulen für Fremdenverkehrsberufe in Schulen für Tourismus, die gleichzeitig auch mehr Gestaltungsspielraum erhalten. Efgani Dönmez (G/O) sah in der Ersetzung von veralteten Begriffen wie "Sonderschule" ein positives Zeichen. Er wünsche sich, dass der inklusive Unterricht in Österreich rasch zur Normalität wird, wie es der UN-Behindertenrechtskonvention entspreche.
Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek freute sich über die anerkennenden Worte zu der Novelle. Österreich werde Schritt für Schritt vom System der Sonderschulen weg zu einem inklusiven Unterricht gehen und damit das Regelschulsystem allen Kindern in diesem Land öffnen. Bedenken kämen hier vor allem von den Erwachsenen, die Erfahrung zeige, dass Kinder mit inklusivem Unterricht kein Problem haben.
Zentralmatura wird für Berufstätige ab 2017 möglich
Die Zentralmatura wird ab 2017 auch an Schulen für Berufstätige eingeführt. Eine entsprechende Novelle zum Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie zum Berufsreifeprüfungsgesetz fand die Mehrheit des Bundesrates.
Die FPÖ werde der Novelle nicht zustimmen, da sie grundsätzlich Bedenken gegenüber der Zentralmatura habe, sagte Monika Mühlwerth (F/W). Befürchtungen, dass die Zentralmatura zu einer Nivellierung nach unten führt, seien nach wie vor nicht ausgeräumt. Auch Christoph Längle (F/V) schloss sich dieser Argumentation an, konzedierte allerdings, dass das Gesetz auch einige positive Aspekte aufweist. Die Berufsreifeprüfung sei grundsätzlich eine gute Einrichtung.
Unterstützung für die Novelle brachten die BundesrätInnen Rene Pfister (S/N), Angela Stöckl (V/N) und Efgani Dönmez (G/O) zum Ausdruck. Mit der Vereinheitlichung der Matura werde größere Objektivität in der Beurteilung der Bildungsstandards geschaffen, meinten sie übereinstimmend. Berufsbegleitende Maturalehrgänge entsprächen auch dem Prinzip des lebenslangen Lernens, meinte Stöckl.
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek betonte, es werde mit Hochdruck daran gearbeitet, gewisse Kinderkrankheiten der Zentralmatura so rasch wie möglich zu beseitigen. Angestrebt wird nun, ab 2017 auch die Matura für Erwachsene auf einen Standard zu bringen, der die Vergleichbarkeit mit anderen Abschlüssen in Österreich und auch mit internationalen Bildungsstandards erlaubt. (Fortsetzung Bundesrat) sox
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Links
- 681 d.B. - Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz, Schulzeitgesetz 1985, Schulpflichtgesetz 1985, Schülerbeihilfengesetz 1983 und Bildungsdokumentationsgesetz
- 682 d.B. - Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge sowie das Berufsreifeprüfungsgesetz
- 844/BRSITZ/2015 - 844. Sitzung des Bundesrats vom 23. Juli 2015