Parlamentskorrespondenz Nr. 938 vom 10.09.2015

Neu im Verkehrsausschuss

Änderungen der StVO zugunsten von Menschen mit Behinderung

Wien (PK) – Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll Erleichterungen und Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringen (775 d.B.). InhaberInnen von § 29b-Ausweisen soll das Befahren von Fußgängerzonen gestattet werden, um ihnen den Besuch von ÄrztInnen oder Therapieeinrichtungen zu erleichtern. Auch sollen sie in Halte- bzw. Parkverboten halten oder parken dürfen, die durch gelbe Bodenmarkierungen kundgemacht sind. Durch ein explizites Halte- und Parkverbot wird die Benützbarkeit von Leiteinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderung sichergestellt. Die Entfernung von Fahrzeugen oder Gegenständen, die diese Benützbarkeit beeinträchtigen, wird gesetzlich ermöglicht. Die Novelle kommt damit neben den rund 44.500 InhaberInnen eines Ausweises gemäß § 29b StVO und den rund 300.000 Menschen mit Sehbehinderung in Österreich zugute. (Schluss) sox