Parlamentskorrespondenz Nr. 952 vom 16.09.2015

Demokratiereform: Enquete-Kommission legt Abschlussbericht vor

Eigene Stellungnahme der Opposition, teilnehmende BürgerInnen enttäuscht

Wien (PK) – Die ÖsterreicherInnen sollen künftig besser in die Gesetzgebung eingebunden werden. Eine sogenannte Crowdsourcing-Plattform soll ihnen etwa die Möglichkeit bieten, ihre Erfahrungen mit bestimmten gesetzlichen Regelungen zu schildern und Verbesserungsvorschläge zu machen, noch bevor ein konkreter Gesetzentwurf am Tisch liegt. Gleichzeitig sollen jährliche Erklärungen der Mitglieder der Bundesregierung über aktuelle politische Ziele und wichtige geplante Gesetzesvorhaben für mehr Transparenz in der Politik sorgen. Das ist zumindest der Wille jener parlamentarischen Enquete-Kommission, die fast ein Jahr lang im Hohen Haus darüber beraten hat, wie die Demokratie in Österreich gestärkt werden kann. Heute wurde ein Abschlussbericht mit zahlreichen Empfehlungen vorgelegt und beschlossen, darunter die beiden genannten. Ein einstimmiges Votum gab es, anders als bei der Enquete-Kommission zum Thema "Würde am Ende des Lebens", allerdings nicht, die Opposition vermisst vor allem einen Ausbau der direkten Demokratie auf Bundesebene und legte in Form eines 42-seitigen Minderheitenberichts eigene Schlussfolgerungen vor.

Im Konkreten vermisst die Opposition im Abschlussbericht jenes Vorhaben aus dem Jahr 2013 geschnürten Demokratiepaket, das es ermöglichen soll, auf Bundesebene über erfolgreiche Volksbegehren automatisch eine Volksbefragung durchführen zu können. Das Ergebnis der Demokratie-Enquete würde nichts an direkter Demokratie in Österreich ändern, es handle sich nunmehr um einen Rückschritt, wie die OppositionsvertreterInnen in der letzten Sitzung der Enquete-Kommission kritisierten.

Auch die an der Enquete-Kommission teilnehmenden BürgerInnen zeigten sich zum Teil mit dem Ergebnis unzufrieden. Alle Fraktionen sehen ihre Einbindung in die Beratungen dennoch grundsätzlich positiv. Die BürgerInnen hätten frischen Wind in die Debatte gebracht und der Enquete-Kommission als Korrektiv gedient, wenn sich ExpertInnen und PolitikerInnen in Detailfragen zu verzetteln drohten, halten FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach im Minderheitsbericht fest. Verbesserungsbedarf sehen sie allerdings noch bei der Information und Betreuung der BürgerInnen und ihrer konkreten Einbindung. SPÖ und ÖVP regen an, das Losverfahren, mittels dessen die BürgerInnen ausgewählt wurden, auch bei künftigen Enquete-Kommissionen ins Auge zu fassen.

Empfehlungen der Enquete-Kommission

Die mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP angenommenen Empfehlungen der Enquete-Kommission sind in insgesamt sechs Untergruppen zusammengefasst. So wird vorgeschlagen, die direkte Demokratie vorrangig auf Länder- und Gemeindeebene auszubauen, da sich direktdemokratische Instrumente, wie es im Abschlussbericht heißt, vor allem für kleine Einheiten eignen. Die Bundesländer sollen in diesem Sinn die Möglichkeit erhalten, die Landesverfassungen entsprechend zu adaptieren und auf Landes- und Gemeindeebene auch verbindliche Volksentscheide der Bevölkerung zuzulassen. Das im Demokratiepaket 2013 noch enthaltene Vorhaben, erfolgreiche bundesweite Volksbegehren einer automatischen Volksbefragung zu unterziehen, haben die Koalitionsparteien wegen zahlreicher Bedenken hingegen wieder fallengelassen, was sowohl die Opposition als auch die BürgerInnen bedauern.

Übrig geblieben vom Demokratiepaket ist demgegenüber der Plan, die parlamentarische Behandlung von Volksbegehren aufzuwerten. Jedes Volksbegehren, das von zumindest 100.000 ÖsterreicherInnen unterstützt wird, soll künftig in zwei eigenen Nationalratssitzungen behandelt werden. Dabei soll den InitiatorInnen zusätzlich zum jetzt schon bestehenden Teilnahmerecht an den Ausschussberatungen ein Rederecht im Plenum des Nationalrats eingeräumt werden. Ebenso wird vorgeschlagen, ein Zentrales Wählerregister einzurichten, die elektronische Einbringung von Bürgerinitiativen zu ermöglichen und die Ergebnisse von Begutachtungsverfahren zu Gesetzentwürfen überblicksmäßig darzustellen.

Um BürgerInnen intensiver in den politischen Prozess einzubinden, schlägt die Enquete-Kommission außerdem vor, eine elektronische Crowdsourcing-Plattform nach finnischem Vorbild einzurichten. Bevor noch ein konkreter Gesetzentwurf am Tisch liegt, sollen die BürgerInnen auf Basis eines von der Politik dargestellten Problemaufrisses mit möglichen Lösungsvorschlägen die Möglichkeit erhalten, über ihre Erfahrungen mit bestimmten gesetzlichen Bestimmungen zu berichten und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Der Input der Bevölkerung soll durch Fachleute evaluiert und an das Parlament weitergeleitet werden. Darüber hinaus empfiehlt die Enquete-Kommission eine Ausweitung des Begutachtungsverfahrens von Gesetzen. Über eine Online-Plattform sollen sowohl alle offiziellen Stellen als auch alle BürgerInnen Stellungnahmen abgeben und bereits vorhandene Anmerkungen unterstützen können.

Verschiedene Vorschläge enthält der Abschlussbericht auch, was die bessere Information der Bevölkerung betrifft. So sollen unter anderem jährliche Erklärungen der Regierungsmitglieder über aktuelle politische Ziele, geplante wichtige Gesetzesvorhaben und Schwerpunkte der Vollziehung für mehr Transparenz in der Politik sorgen. Außerdem regt die Enquete-Kommission an, bei Volksbefragungen und Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild objektive Abstimmungsbüchlein mit Pro- und Contra-Argumenten herauszugeben, an den österreichischen Schulen ein Pflichtmodul "Politische Bildung" einzuführen, politische Bildung auch in außerschulischen Einrichtungen anzubieten und die Website des österreichischen Parlaments bürgerfreundlicher zu gestalten, um den Zugang zu Originaldokumenten zu erleichtern. Ausdrücklich unterstützt wird außerdem das zuletzt verzögerte Vorhaben, die behördliche Amtsverschwiegenheit abzuschaffen und durch ein Recht der BürgerInnen auf Zugang zu Informationen zu ersetzen.

Der ausführlichen Information der Bevölkerung und der Transparenz parlamentarischer Arbeit sollen auch ein eigenes Parlaments-TV, analog zu Deutschland, und Live-Streams aus öffentlichen Ausschusssitzungen dienen.

Wesentlich ist für die Enquete-Kommission darüber hinaus eine Stärkung des österreichischen Parlaments. Derzeit seien die heimischen ParlamentarierInnen im internationalen Vergleich verhältnismäßig schlecht ausgestattet, wird im Abschlussbericht moniert und empfohlen, die Arbeitsbedingungen und den Support für Abgeordnete zu verbessern. Als konkretes Beispiel wird etwa ein direkter Zugriff der Abgeordneten auf den Budgetdienst und den Rechts- und Legislativdienst der Parlamentsdirektion genannt. Zudem sollen eigene Sekretariate und ein eigenes Budget für die parlamentarischen Fachausschüsse zu einer Emanzipation des Parlaments gegenüber der Regierung und einer besseren Sichtbarmachung der parlamentarischen Arbeit beitragen.

Schließlich will die Enquete-Kommission auch den ORF in die Pflicht nehmen. Dieser soll dazu angehalten werden, in eigens dafür produzierten Sendungen neutral und ausgewogen über Volksbefragungen und Volksabstimmungen zu informieren. Gleichzeitig können sich die Abgeordneten neue TV-Formate, etwa auf ORF III, vorstellen, um den BürgerInnen die parlamentarische Arbeit näher zu bringen und detailliert über Gesetzesvorhaben zu informieren.

Gemeinsamer Minderheitenbericht der Oppositionsparteien

Die Vorlage eines eigenen Minderheitenberichts begründen FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach damit, dass die von SPÖ und ÖVP vorgelegten und beschlossenen Empfehlungen keine wirkliche Weiterentwicklung der direkten Demokratie auf Bundesebene – als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie – beinhalten. Sie vermissen vor allem die Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene mit einer verbindlichen Volksabstimmung – oder zumindest einer Volksbefragung – am Ende des Prozesses. Ziel der Enquete-Kommission sei der Ausbau direktdemokratischer Instrumente und nicht die Erarbeitung anderer Formen der Bürgerbeteiligung gewesen, halten sie kritisch fest. Einige der von SPÖ und ÖVP initiierten Empfehlungen haben die Oppositionsparteien allerdings in ihr Papier übernommen und dazu ergänzende Forderungen wie etwa eine Öffnung der parlamentarischen Ausschüsse für die Öffentlichkeit und die Einrichtung von Bürgerforen formuliert.

Erste Stufe der Volksgesetzgebung wäre nach dem Vorschlag der Opposition eine parlamentarische Bürgerinitiative. Greift das Parlament das Anliegen der Initiative nicht auf, soll als nächster Schritt ein Volksbegehren gestartet werden können, das schließlich, bei einer bestimmten Anzahl von Unterstützungserklärungen, in eine verbindliche Volksabstimmung münden soll. Als Kompromiss können sich FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach auch eine Volksbefragung am Ende des Prozesses vorstellen, dann darf es ihrer Meinung nach allerdings keine Themenverbote geben. Weiters auf der Wunschliste der Opposition sind so genannte Vetoreferenden, also die Möglichkeit der Bevölkerung, Gesetzesbeschlüsse des Parlaments mit einem Veto zu kippen.

Um sicherzustellen, dass Gesetzesinitiativen des Volkes nicht von finanzstarken Interessensgruppen oder von Parteien missbraucht werden können, regen die Oppositionsparteien verschiedene Begleitmaßnahmen an. So soll das Gesamtbudget von Initiativen limitiert werden, Spenden an Initiativen ab einem bestimmten Betrag meldepflichtig sein und Spenden von öffentlichen Trägern wie Parteien und staatsnahen Unternehmen ab einem bestimmten Prozentsatz untersagt werden. Außerdem sollen Sponsoren und Geldgeber in einem von der Nationalratspräsidentin herauszugebenden Abstimmungsbuch mit allen wesentlichen Pro- und Contraargumenten auszuweisen sein. Die Opposition fordert außerdem eine finanzielle Unterstützung und Beratung von Volksinitiativen durch die öffentliche Hand und schlägt vor, die Presseförderung künftig an bestimmte Kriterien zu koppeln, wie etwa an die Verpflichtung zur ausgewogenen Berichterstattung über direktdemokratische Initiativen.

Direkte Demokratie sei keine Alternative zur repräsentativen Demokratie, sondern eine Ergänzung und Erweiterung des Prinzips der Volkssouveränität, machen sich die Oppositionsparteien für die dreistufige Volksgesetzgebung stark. Es gehe darum, sich von einer Kultur der Bevormundung zu verabschieden und eine Kultur des Miteinanders und der Zusammenarbeit zu etablieren. In diesem Sinn wird auch der vorgesehene Dialog zwischen dem Parlament und den InitiatorInnen als wesentlicher Faktor für den Erfolg direktdemokratischer Instrumente erachtet. Ausführlich setzt sich der Bericht auch mit der Frage von Themenverboten für Volksinitiativen und mit erforderlichen Beteiligungsquoren auseinander, ohne jedoch konkrete Festlegungen zu treffen.

Abseits der Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung und von Vetoreferenden sprechen sich die Oppositionsparteien unter anderem für ein offenes Beteiligungsverfahren bei der Begutachtung von Gesetzen, innovative, dialogorientierte Formen der Bürgerbeteiligung wie beispielsweise Bürgerräte und Bürgerforen, die stärkere Einbeziehung von WissenschaftlerInnen und der Zivilgesellschaft in Entscheidungsprozesse, jährliche Vorhabensberichte der Regierung und öffentliche Ausschusssitzungen, auch in Form von Live-Stream-Übertragungen, aus.

Um das Parlament zu stärken, wollen sie außerdem die Möglichkeit der endlosen Vertagung von Anträgen abschaffen und der Opposition die Möglichkeit einräumen, Auskunftspersonen in Ausschüsse zu laden und Parlamentarische Enqueten einzusetzen. Ebenso sind FPÖ, Grüne, NEOS und Team Stronach eine Ausdehnung des Interpellationsrechts auf staatsnahe Unternehmen, verpflichtende Hearings für neue MinisterInnen, ein vergrößerter und unabhängiger Legislativ- und wissenschaftlicher Dienst der Parlamentsdirektion, eine bessere Ausstattung des parlamentarischen Budgetdienstes, die Einrichtung eines Demokratiebüros im Parlament, die Aufnahme sämtlicher Erlässe in das öffentlich zugängliche Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und lebenslange politische Bildung ein Anliegen.

Schließlich werden auch eine elektronische Einbringungsmöglichkeit parlamentarischer Bürgerinitiativen, ein Anhörungsrecht der InitiatorInnen bei besonders hohen Unterstützungszahlen und eine Ausweitung der Rechte des Petitionsausschusses vorgeschlagen. Dieser soll etwa Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen oder Bürgerinitiativen den EU-Ausschüssen zuweisen können.

Zur Belebung des Parlamentarismus brauche es erhöhte Transparenz, Zugänglichkeit für alle BürgerInnen, mehr Fairness in der Behandlung von Gesetzesinitiativen und eine weitere Stärkung der Kontrollrechte des Parlaments, heißt es zu diesen Punkten in der Begründung. Die bessere Einbindung der BürgerInnen in den Gesetzgebungsprozess, etwa durch Crowdsourcing, sei allerdings kein Ersatz für den Ausbau der direkten Demokratie, heißt es ausdrücklich im Minderheitenbericht. Skeptisch äußerten sich die Oppositionsparteien zur vorgeschlagenen Einrichtung von Ausschusssektretariaten, solche würden nur bei einer fundamentalen Reform der Ausschüsse Sinn machen, sind sie überzeugt.

Der insgesamt 42-seitige Minderheitenbericht enthält auch einen Abriss über die Vorgeschichte der parlamentarischen Enquete-Kommission und ausführliche Zusammenfassungen der Stellungnahmen der geladenen Experten und Expertinnen.

Stellungnahmen der BürgerInnen

In einer weiteren Anlage zum Abschlussbericht sind die Stellungnahmen jener per Los ermittelten BürgerInnen enthalten, die an allen Sitzungen der Enquete-Kommission teilgenommen haben. Sie zeigen sich zum Teil enttäuscht über das Ergebnis der Beratungen und plädieren nachdrücklich dafür, das zwischen den Koalitionsparteien und den Grünen im Jahr 2013 ausverhandelte Demokratiepaket nicht zu schubladisieren, sondern umzusetzen. Volksbegehren, die von mehr als 7% der Wahlberechtigten unterstützt werden, sollen einer Volksbefragung unterzogen werden, sind sich Heinz Emhofer, Michelle Missbauer, Marlen Ondrejka, Felix Ofner, Harald Petz und Barbara Ruhsmann einig. Zudem wünschen sie sich eine intensivere Auseinandersetzung des Nationalrats mit Volksbegehren, die mehr als 100.000 Unterschriften erhalten, eine elektronische Unterstützungsmöglichkeit für Volksbegehren sowie – wie in den Empfehlungen vorgesehen – die Bereitstellung offizieller Informationsbroschüren mit sämtlichen Sachargumenten als Entscheidungshilfe vor Volksabstimmungen und Volksbefragungen nach dem Vorbild der Schweiz. Schließlich wird von ihnen auch eine eigene Internet-Plattform des Parlaments zur umfassenden Information der Bevölkerung über Volksbegehren gefordert.

Ergänzend zur gemeinsamen Stellungnahme wenden sich Michelle Missbauer und Marlen Ondrejka mit persönlichen Appellen an die Politik, die BürgerInnen künftig stärker in politische Entscheidungen einzubinden. Missbauer hält das etwa bei Themen wie Tierschutz, Gleichstellung, Wohnen, Geld, Ausbildung und Silvesterknallerei für sinnvoll und fordert zudem eine Volksabstimmung über die weitere EU-Mitgliedschaft Österreichs. Überdies empfiehlt sie dem Parlament eine Zusammenarbeit mit dem Verein gegen Tierfabriken und der Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Ondrejka schlägt Volksabstimmungen über Gemeindebudgets, Politikergehälter, Sicherheits- und Asylfragen sowie zum Thema E-Voting vor und wendet sich dezidiert gegen die Wiedereinführung einer Schenkungs- und Erbschaftssteuer. Auch Heinz Emhofer hat ein persönliches Statement abgegeben. Er bedauert, dass sich die Mitglieder der Enquete-Kommission nicht auf ein gemeinsames Gesetz zur intensiveren Beteiligung des Volkes an politischen Entscheidungen einigen konnten.

Enquete-Kommission hörte in acht Sitzungen rund 50 ExpertInnen an

Insgesamt hat die Enquete-Kommission betreffend Stärkung der Demokratie in Österreich acht Sitzungen abgehalten und dabei rund 50 ExperInnen angehört. Neben 18 stimmberechtigten Abgeordneten (5 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 2 Grüne, 1 Team Stronach, 1 NEOS) und ihren Ersatzmitgliedern gehörten ihr 9 weitere von den Fraktionen nominierte Mitglieder sowie acht geloste Bürgerinnen und Bürger an. Für die Bevölkerung bestand darüber hinaus die Möglichkeit, Stellungnahmen an das Parlament zu schicken und bei den Sitzungen über Twitter mitzudiskutieren. Die erste Möglichkeit wurde allerdings nur wenig genutzt, auf der Parlaments-Website werden insgesamt nur 23 Stellungnahmen verzeichnet. Bei der Enquete-Kommission zur Würde am Ende des Lebens waren es 713. (Fortsetzung) gs/keg

HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung finden Sie im Fotoalbum auf www.parlament.gv.at.