Parlamentskorrespondenz Nr. 989 vom 24.09.2015

Neu im Umweltausschuss

Anpassungen im Klimaschutzgesetz; Anträge zu Gewässerschutz, Anrainerrechte, Hexachlorbenzol-Skandal

Wien (PK) – Zum Thema Klimaschutz liegen dem Umweltausschuss der kommenden Woche ein Novellenentwurf der Regierung zum Klimaschutzgesetz und zum Emissionszertifikategesetz mit Anpassungen an die neue Klimaschutzperiode 2013 bis 2012 sowie ein Klimaschutzantrag der Grünen vor. Dazu kommen ein Verlangen der Grünen auf mehr Geld für Schutz und Sanierung von Gewässern sowie Initiativen der NEOS für Parteienstellung von Anrainern in Feststellungsverfahren, für Umweltverträglichkeitsprüfungen und für Konsequenzen aus dem Kärntner Hexachlorbenzol-Skandal.

Klimaschutzgesetz und Emissionszertifikategesetz werden aktualisiert

Aufgrund neuer völkerrechtlicher und unionsrechtlicher Klimaschutz -Verpflichtungen muss Österreichs seine Treibhausgasemissionen (außerhalb des EU-Emissionshandels) von 2013 bis 2020 gegenüber  2005 um 16% senken. Dies erfordert Anpassungen im Klimaschutzgesetz und im Emissionszertifikategesetz. Außerdem wird die Umstellung des internationalen Berichtswesens auf die IPCC-Richtlinien für Nationale Treibhausgasinventuren berücksichtigt und Bestimmungen für die Übertragung von Emissionsgutschriften aus der Handelsperiode 2008 bis 2012 im Emissionszertifikategesetzes verankert.

Im Klimaschutzgesetzes werden die jährlichen Höchstmengen an Treibhausgasemissionen auf die einzelnen Sektoren aufgeteilt. In der Abfallwirtschaft lautet der vorgeschlagene Zielwert für 2020 2,7 Mio. t CO2-Äquivalent, wobei von einer steigenden Menge verbrannten Abfalls ausgegangen wird. Außerhalb des Emissionshandels rechnet das Umweltbundesamt bei Energie und Industrie auf Grundlage des Maßnahmenprogramms 2015-2018 mit einem zusätzlichen Reduktionseffekt von 165.000 t CO2-Äquivalent. Der Zielwert für 2020 von 6,5 Mio. t CO2-Äquivalent berücksichtigt die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die zu erwartenden Maßnahmen im Sektor. Bei den fluorierten Gasen ist der Zielwert von 2,1 Mio. t CO2-Äquivalent nur mit konsequenten Maßnahmen und unter Berücksichtigung geplanter EU-rechtlicher Maßnahmen erreichbar, heißt es in den Erläuterungen. Bei den Gebäuden lautet der Zielwert auf 7,9 Mio. t CO2-Äquivalent, wobei berücksichtigt wurde, dass in den nächsten Jahren die angestrebte Erhöhung der thermischen Sanierungsrate nicht gänzlich umgesetzt werden wird. In der Landwirtschaft gilt ein Zielwert von 7,9 Mio. t CO2-Äquivalent und im Verkehr 21,7 Mio. t CO2-Äquivalent, der nur bei konsequenter Umsetzung von Maßnahmen erreichbar ist, liest man in den Erläuterungen des Gesetzentwurfs (800 d.B. ).

Grüne beantragen eine Klimaschutzoffensive

Die Grün-Abgeordneten Christiane Brunner, Wolfgang Pirklhuber und Georg Willi verlangen im Hinblick auf die bevorstehende Klimaschutzkonferenz in Paris Kurs auf den Klimaschutz zu nehmen. Die Bundesregierung soll umgehend ein Bündel wirksamer kurz- und langfristiger Klimaschutzmaßnahmen verbindlich verankern und sofort umsetzen. Zu dieser Klimaschutzoffensive gehöre eine Ökologische Steuerreform, die fossile Energie, CO2-Emissionen und den Straßenverkehr durch Schadstoffsteuern verteuert. Abgaben auf Arbeitseinkommen für private Haushalte und die

Lohnnebenkosten für Unternehmen sollen im Gegenzug gesenkt werden. In einer Novelle zum Klimaschutzgesetz sollten die Klimaschutzziele für 2030 bereits ab 2016 verankert werden. Die Reduktionsziele sollten verbindlich auf die Sektoren aufgeteilt werden und ein verursachergerechter Sanktionsmechanismus zwischen Ressorts und Bundesländern vorgesehen werden. Zudem schlagen die Antragsteller Klimamaßnahmen in allen Sektoren vor und unterbreiten dazu ein umfangreiches Maßnahmenprogramm, das vom Ausbau der Fernwärme aus Erneuerbaren Energien über Investitionen in den öffentlichen Verkehr bis zur kreislauforientierten Bodenbewirtschaftung mit Leguminosenanbau, Humusaufbau und CO2-Speicherung in der Landwirtschaft reicht (1333/A(E) ).

NEOS: Parteistellung für AnrainerInnen im UVP-Feststellungsverfahren 

Michael Pock von den NEOS beantragt die Parteistellung für Anrainerinnen im UVP-Feststellungsverfahren. AnrainerInnen haben zwar bei einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Parteistellung, nicht aber im Feststellungsverfahren, obwohl dort darüber entschieden wird, ob eine UVP nötig ist oder nicht. Der Verwaltungsgerichtshof hat jüngst klarstellt, dass diese Rechtslage unionswidrig ist, und hat damit eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bestätigt, der die Bindungswirkung eines UVP-Feststellungsbescheides gegenüber AnrainerInnen verneinte, wenn diese ein ausreichendes Interesse oder eine Rechtsverletzung geltend machen können (1320/A(E) ).

NEOS für Konsequenzen aus dem Kärntner Hexachlorbenzol-Skandal

Michael Pock (N) verlangt Konsequenzen aus dem Skandal um die nicht fachgerechte Entsorgung von Hexachlorbenzolhältigem Blaukalk in einem Kärntner Zementwerk und die damit einhergehenden Umweltbelastung im Kärntner Görtschitztal. Der Antragsteller macht auf die diesbezügliche Petition betroffener BürgerInnen aufmerksam und verlangt lückenlosen Aufklärung, die Übernahme politischer Verantwortung, die Einbindung der betroffenen Bevölkerung, die Entsorgung von Problemstoffen in streng überwachten Anlagen, die Beschränkung der Anzahl solcher Entsorgungsanlagen bundesweit und die Verpflichtung der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) zur Veröffentlichung aller Mess- und Testergebnisse. Ein Maßnahmenpaket soll die Rahmenbedingungen bei der Beseitigung gefährlicher

Altlasten verschärfen, damit Skandale wie im Kärntner Görtschitztal nicht mehr vorkommen. Zudem soll die Informationspflicht der Behörden gegenüber den BürgerInnen  im Sinne einer vollständigen Umsetzung der Aarhus-Konvention deutlich ausgeweitet werden, verlangen die NEOS (1321/A(E) ).

Grüne: Mehr Geld für die ökologische Sanierung von Gewässern

Abgeordnete der Grünen mit Christiane Brunner an der Spitze drängen auf die Finanzierung wasserökologischer Sanierungsmaßnahmen und erinnern die Bundesregierung an die in der EU-Wasserrahmenrichtlinie enthaltene Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, ihre Gewässer zu schützen und deren ökologischen Zustand zu verbessern. Bis spätestens 2027 sollen alle Gewässer zumindest in "gutem" ökologischen Zustand sein. Derzeit weisen erst 37% aller Gewässer einen guten Zustand auf, fast zwei Drittel der Gewässer verfehlen derzeit laut dem Begutachtungsentwurf des 2. Nationalen

Gewässerbewirtschaftungsplans dieses Ziel. Defizite liegen vor allem  bei den Abflussverhältnissen, der Gewässerstruktur (Morphologie) sowie der Durchgängigkeit der Fließgewässer, klagen die Antragsteller und fordern eine Novelle zum Umweltförderungsgesetz für die ausreichende Finanzierung von gewässerökologischen Maßnahmen. Zudem sollte der Minister die von den österreichischen Umweltanwälten geforderte Einhebung von Gebühren für Wasserdienstleistungen zur zusätzlichen Finanzierung von gewässerökologischen Maßnahmen prüfen, verlangen die Grünen (1337/A(E) ). (Schluss) fru