Parlamentskorrespondenz Nr. 1094 vom 15.10.2015

Nationalrat entscheidet über Auslieferungsbegehren

Staatsanwaltschaft darf wegen möglicher Wählertäuschung und Beleidigung des Nationalrats ermitteln, Strache wird nicht ausgeliefert

Wien (PK) – Im Zuge seiner heutigen Sitzung hat sich der Nationalrat auch mit zwei Auslieferungsbegehren beschäftigt und dabei in einem Fall den Weg für behördliche Ermittlungen geebnet. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt kann demnach gegen FPÖ-Abgeordneten Christian Höbart wegen möglicher Wählertäuschung ermitteln. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der mit dem Vorwurf der üblen Nachrede konfrontiert ist, bleibt hingegen aufgrund seiner Immunität vor behördlicher Verfolgung geschützt. Darüber hinaus  erteilten die Abgeordneten der Staatsanwaltschaft Wien die Ermächtigung, gegen eine Privatperson wegen des Verdachts der Beschimpfung bzw. Verspottung des Nationalrats vorzugehen.

Im Fall von FPÖ-Abgeordnetem Christian Höbart sehen die Abgeordneten wie der Immunitätsausschuss keinen Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und Höbarts Tätigkeit als Abgeordneter. Konkret steht der Verdacht der unzulässigen Wählerbeeinflussung bei den niederösterreichischen Gemeinderatswahlen in Verbindung mit einer etwaigen Verwendung falscher Urkunden im Raum, dem die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt nun nachgehen kann. Der Beschluss im Hohen Haus fiel einstimmig, inhaltlich wurde über das Auslieferungsbegehren wie in der Regel nicht diskutiert.

Auch die Entscheidung, der behördlichen Verfolgung von FPÖ-Chef Heinz Christian Strache nicht zuzustimmen, fiel einstimmig. In diesem Fall sehen die Abgeordneten sehr wohl einen Zusammenhang zwischen der politischen Tätigkeit Straches und dem vermeintlichen Delikt. Es geht um eine Anzeige wegen übler Nachrede, die das Landesgericht für Strafsachen Wien prüfen wollte.

Außergewöhnlich ist der dritte Fall, über den der Nationalrat heute entschied. Die Staatsanwaltschaft Wien hat Ermittlungen gegen eine Privatperson, Karl Steinhauser, wegen des Verdachts der Beschimpfung bzw. Verspottung des Nationalrats aufgenommen und den Nationalrat um eine Ermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung ersucht. Diese wurde heute von den Abgeordneten mit Stimmenmehrheit erteilt, nachdem der Immunitätsausschuss zuvor – gegen die Stimmen der FPÖ und des Team Stronach – eine entsprechende Empfehlung abgegeben hatte. Strafbare Handlungen gegen die Ehre sind gemäß Strafgesetzbuch von Amts wegen zu verfolgen, wenn sie sich gegen den Bundespräsidenten, einen allgemeinen Vertretungskörper, das Bundesheer oder gegen eine Behörde richten, allerdings ist dafür eine Ermächtigung des betroffenen Organs erforderlich. Keine Aussage wird damit über Schuld oder Unschuld der strafrechtlich verfolgten Person getroffen. (Fortsetzung Nationalrat) gs