Parlamentskorrespondenz Nr. 1132 vom 23.10.2015

Neu im Wirtschaftsausschuss

Regierung legt Druckgerätegesetz und Novelle zum Maß- und Eichgesetz vor

Wien (PK) – Anpassungen an das Unionsrecht sind der Regelungsschwerpunkt von zwei Regierungsvorlagen, die auf einheitliche Marktbedingungen bei Druckgeräten und auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens abzielen.

EU-Harmonisierung bei Druckgeräten und Messgeräten

Durch ein Druckgerätegesetz (850 d.B.) soll der geltende österreichische Rechtsbestand für druckführende Geräte an die neuen unionsrechtlichen Erfordernisse angepasst werden. Wie die Erläuternden Bemerkungen zur diesbezüglichen Regierungsvorlage betonen, bleibt damit die umfassende sicherheitstechnische Rechtsbasis für den Druckgerätemarkt erhalten. Das Gesetz definiert die Kompetenzverteilung zwischen der gegenüber der EU notifizierenden Behörde und der nach dem Unionsrecht erforderlichen Marktüberwachungsbehörde. Darüber hinaus werden die EU-einheitlichen Regelungen zum Schutzklauselverfahren betreffend nicht konforme oder gefährliche Geräte implementiert. Inhalt des Gesetzes sind auch grundlegende Sicherheitsbestimmungen für das Aufstellen, die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden Überprüfungen von Druckgeräten.

Die Anpassung der Rechtsvorschriften an EU-Richtlinien ist auch Hintergrund einer Novelle zum Maß- und Eichgesetz (851 d.B.). Konkret geht es dabei um die Bestimmungen für die Notifizierung und die Marktüberwachung. So wird nun der Wirtschaftsminister als notifizierende Behörde zur Durchführung der Notifizierungsverfahren bestimmt. Zugleich legt das Gesetz auch die entsprechenden Verfahrensbestimmungen fest und regelt die Tätigkeit der Marktüberwachungsbehörde. (Schluss) hof


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