Parlamentskorrespondenz Nr. 1157 vom 29.10.2015

Bundesrat diskutiert Missstände im Pflege- und Asylwesen

Volksanwaltschaftsbericht als Handlungsanleitung für die Politik

Wien (PK) - Anhand des Tätigkeitsberichts der Volksanwaltschaft (VA) widmete sich der Bundesrat heute der Frage, wie es um die Menschenrechte in Österreich bestellt ist. In den Fokus gerückt wurde dabei die Situation bei sozialen Diensten wie Pflegeeinrichtungen, deren Agenden bei den Bundesländern liegen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingssituation kamen aber auch Asylfragen zur Sprache, wobei Volksanwalt Günther Kräuter auf Unzulänglichkeiten bei der Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge hinwies. Auf Probleme bei Sachwalterschaften ging Volksanwältin Gertrude Brinek ein und beschrieb die Arbeiten im Justizministerium an einer Reform des Sachwalterschaftsrechts, die voraussichtlich Mitte 2016 in einen Novellenvorschlag münden sollten, wie sie sagte. Volksanwalt Peter Fichtenbauer nutzte die Debatte im Bundesrat für ein erneutes Plädoyer, der Ombudsstelle analog zum Zuständigkeitsbereich des Rechnungshofs die Prüfung ausgelagerter Körperschaften zuzugestehen. Dadurch könnte die Volksanwaltschaft wirklich umfassend im Sinne der BürgerInnen Verwaltungsmissstände aufzeigen.

Gegen den Volksanwaltschaftsbericht erhoben die Bundesrätinnen und Bundesräte einstimmig keinen Einspruch. Dokumentiert ist darin ein neuerlicher Beschwerderekord: 2014 gingen insgesamt 19.648 Beschwerden wegen Problemen mit Behörden bei der Volksanwaltschaft ein, in 9.473 Fällen wurde ein formelles Prüfverfahren gestartet. Die ersten Plätze im Beschwerdeaufkommen belegten nahezu gleichauf die Bereiche Inneres (27,48%) und Soziales (27,19%), gefolgt von Justiz (16,57%). Abgeschlossen wurden insgesamt 10.598 Prüffälle, wobei 17% der erledigten Beschwerden von BürgerInnen - 1.814 Fälle – auf Missständen in der Verwaltung basierten.

Im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus (NPM), mit dem die Volksanwaltschaft seit 2012 ihren verfassungsrechtlichen Auftrag zu Schutz und Förderung der Menschenrechte wahrnimmt, fanden im Berichtsjahr insgesamt 428 Einsätze statt. Die VA-Kommissionen besuchten zur Klärung der menschenrechtlichen Situation dabei Einrichtungen wie Justizanstalten, Jugend-, und Pflegeheime, Heime für Menschen mit Behinderung sowie Polizeianhaltezentren. Aus den Kommissionsberichten ergibt sich, dass vor allem mangelnde Personalressourcen zu verschärften Bedingungen in vielen dieser Institutionen führen – beispielsweise schlechte Gesundheitsversorgung in Haftanstalten.

Parteiübergreifendes Lob für die Ombudsstelle

Einhellig begrüßten die BundesrätInnen das Wirken der Volksanwaltschaft und dankten der Ombudsstelle für ihre Jahr für Jahr gesteigerten Aktivitäten, zumal der Volksanwaltschaft dafür nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt werde, wie Werner Herbert (F/N) und Heidelinde Reiter (G/S) kritisch anmerkten. Der Erfolg der VA lasse sich schon an der hohen Akzeptanz in der Bevölkerung messen, meinte Rene Pfister (S/N), der den unbürokratischen Zugang zur Ombudsstelle, beispielsweise im Rahmen von Sprechstunden oder online über die Volksanwaltschafts-Website, hervorhob.

Besonders wichtig erachtete Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (V/T) die Kontrollen diverser sozialer Einrichtungen wie Pflegeheime durch die Volksanwaltschaft. Nicht nur würden so Missstände in einzelnen Fällen aufgezeigt, beispielsweise menschenrechtlich bedenkliche Praktiken wie Übermedikation in Altenheimen, sondern die Ombudseinrichtung bewirke auch Verbesserungen. Als weiteres Problemfeld sprach Ledl-Rossmann die Sachwalterschaft an, besonders wenn SachwalterInnen ohne Naheverhältnis zur betreuenden Person eingesetzt würden. Sie setzt dabei auf die Reformarbeiten des Justizressorts unter Mitwirkung der Volksanwaltschaft, wobei ihr speziell Erleichterungen bei der Patientenverfügung ein Anliegen sind, damit vorab Vertrauenspersonen festgelegt werden können.

Dem sozialen Bereich im Volksanwaltschaftsbericht widmete sich auch Gregor Hammerl (V/St): Immerhin betreffe jede vierte Beschwerde sozialrechtliche oder arbeitsmarktbezogene Fälle, etwa hinsichtlich Pflegevorsorge. So klagten viele BürgerInnen im Zusammenhang mit Pflegekarenz und –teilzeit über mangelhafte Information, gerade seitens der Gemeinden. Aber auch bundespolitisch ist aus Hammerls Sicht für die langfristige Absicherung der Pflege noch viel zu tun, wobei er bedauerte, dass durch die jüngsten gesetzlichen Änderungen der Zugang zum erschwert worden sei.  

Die Zunahme an Individualbeschwerden im Strafvollzug sprach Rene Pfister (S/St) an, was er nicht zuletzt auf die präventive Menschenrechtskontrolle der Volksanwaltschaft zurückführte. Werner Herbert (F/N) ortet eindeutig Systemversagen in der Organisation von Justizanstalten und bezog sich dabei konkret auf den Fall eines verwahrlosten Häftlings in Stein, wobei er monierte, das Justizministerium habe die Verantwortung für diesen Skandal einem einzelnen Justizwachebeamten zugeschoben. Die Regierung sollte lieber auf Grundlage der Volksanwaltschaftsberichte Systemmängel wie personelle Unterbesetzung beheben, empfahl er.

Das Thema Asylwesen griff Heidelinde Reiter (G/S) aus dem Volksanwaltschaftsbericht heraus. Wiewohl sie die jüngsten Leistungen der Behörden im Umgang mit Flüchtlingen ausdrücklich würdigte, wertet sie in Übereinstimmung mit der Ombudsstelle Verzögerungen bei der Familienzusammenführung als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Da Asylwerbende im Kreis ihrer Familie sich sozial eher stabilisieren und besser in die Gesellschaft eingliedern könnten, so Reiter, dürfe es keine weiteren Verschärfungen in diesem Bereich geben. Zum lange umstrittenen Durchgriffsrecht des Bundes zur Unterbringung von Asylsuchenden sagte sie, alle Gebietskörperschaften müssten besser miteinander kommunizieren, um eine faire Lastenverteilung zu bewirken.

Ewald Lindinger (S/O) widmete sich besonders dem Beschwerdeaufkommen zur Landes- und Gemeindeverwaltung, wo von der Volksanwaltschaft neben einer Abnahme in Kärnten lediglich geringfügige Steigerungen bei Beschwerden in anderen Kommunen aufgezeigt worden seien. Daraus schließt Lindinger, dass der Großteil der kommunalen Verwaltung ohne Missstände vonstattengehe, obwohl in der Gemeindeadministration bei häufig geringem Personalstand eine Vielzahl von Aufgaben zu erledigen seien, beispielsweise im komplexen Bereich Raumordnung.

VolksanwältInnen bauen auf Unterstützung des Bundesrats

Volksanwalt Peter Fichtenbauer bestätigte die Feststellungen der BundesrätInnen, die Volksanwaltschaft erfahre als direkt erreichbare Hilfsorganisation breite Akzeptanz in der Bevölkerung. Ungeachtet möglicher Begehrlichkeiten der Verwaltung gehe die Ombudsstelle unermüdlich möglichen Missständen auf den Grund, so Fichtenbauer, der an die MandatarInnen appellierte, sich für eine Erweiterung der VA-Prüfkompetenzen einzusetzen. Konkret zu den in der Debatte angesprochenen Familienzusammenführungen bei Flüchtlingen meinte der Volksanwalt, diese würden tatsächlich oft viel zu lange dauern. Er wollte aber verfassungsrechtliche Änderung in dieser Hinsicht aufgrund der aktuellen Lage nicht vollständig ausschließen und fügte an, grundsätzlich erledigten die österreichischen Behörden im internationalen Vergleich diverse Anliegen äußerst effizient.

Speziell auf Obsorge-Engpässe bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ging Volksanwalt Günther Kräuter näher ein und wies darauf hin, gesetzlich sei klar geregelt, dass ausländische und österreichische Kinder und Jugendliche völlig gleich zu behandeln sind. Der österreichische Staat sollte die gute Eingliederung von Flüchtlingskindern schon als Investition in die Zukunft begreifen, da diese Minderjährigen ansonsten in die Sozialhilfe gedrängt würden. Weiters bezog Kräuter Stellung zu Strukturproblemen in Alten- und Pflegeheimen und hob angesichts des Personalmangels in diesem Bereich die präventive Wirkung der Volksanwaltschaftskontrollen hervor. Volksanwältin Gertrude Brinek schilderte in ihrer Zuständigkeit für das Justizfeld die Fortschritte der Arbeiten im Justizministerium zur Novelle des Sachwalterschaftsrechts. Im Zentrum stünden dabei die Stärkung der Angehörigenrechte sowie Möglichkeiten, den Umfang der Sachwalterschaft zu limitieren und zeitlich zu begrenzen. Hinsichtlich Strafvollzug betonte Brinek, neben Hilfen für Häftlinge bei der Resozialisierung sei wichtig, Justizpersonal die Annahme von Weiterbildungs- und Supervisionsangeboten schmackhaft zu machen, um so Missstände wie in der Justizanstalt Stein künftig zu verhindern. (Fortsetzung Bundesrat) rei


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