Parlamentskorrespondenz Nr. 1187 vom 06.11.2015

Neu im Verfassungsausschuss

Bundesrat will wechselseitige Zustimmungsrechte von Bund und Ländern reduzieren

Wien (PK) – Der Bundesrat will die wechselseitigen Zustimmungsrechte von Bund und Ländern reduzieren und hat dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgelegt (869 d.B.). Konkret geht es den BundesrätInnen etwa darum, die Zustimmungsrechte der Bundesregierung zu Landesgesetzen, die die Organisation von Behörden regeln, zu streichen. Gleiches soll für eine Verschiebung der Grenzen politischer Bezirke sowie für Änderungen in der Organisation des Amts der Landesregierung und für die Bestellung des Landesamtsdirektors gelten. Im Gegenzug sollen die Länder künftig keine Mitspracherechte mehr bei der Festlegung der Bezirksgerichtssprengel haben. Außerdem wird eine einheitliche Vorgangsweise bei verbleibenden Einspruchsrechten der Bundesregierung gegen einzelne Landesgesetze vorgeschlagen.

Abseits der wechselseitigen Zustimmungsrechte hält es der Bundesrat außerdem nicht mehr für notwendig, dass die jeweiligen LandesamtsdirektorInnen sowie die Abteilungs- und Gruppenleiter in den Ämtern der Landesregierung BeamtInnen sein müssen. Dieser gesetzlich verankerte Beamtenvorbehalt soll zugunsten von mehr Flexibilität bei Postenbesetzungen entfallen.

Begründet wurde der Gesetzesantrag bei einer Debatte im Bundesrat unter anderem damit, dass die gegenseitigen Zustimmungsrechte aus einer Zeit stammten, als Bund und Länder einander noch misstraut hätten, und heute nicht mehr notwendig seien. Außerdem beruft sich der Bundesrat auf das Regierungsprogramm sowie auf Vorschläge der von der Regierung eingesetzten Deregulierungskommission. (Schluss) gs