Parlamentskorrespondenz Nr. 1316 vom 25.11.2015

Neu im Innenausschuss

Kostensätze für Grundversorgung von AsylwerberInnen werden angehoben

Wien (PK) – Im Zuge der Verankerung des Durchgriffsrechts des Bundes bei der Schaffung von Flüchtlingsquartieren haben sich SPÖ, ÖVP und Grüne auch darauf verständigt, den Kostenhöchstsatz für die Grundversorgung von AsylwerberInnen in zwei Schritten anzuheben. Nun hat die Regierung dem Nationalrat eine entsprechende Vereinbarung mit den Ländern zur Genehmigung vorgelegt (892 d.B.). Vorgesehen ist nicht nur eine Erhöhung des Tagsatzes für die Unterbringung und Verpflegung von Erwachsenen in organisierten Unterkünften von derzeit 19 € auf 20,5 € rückwirkend ab Anfang Oktober und auf 21 € ab Jänner 2016, auch andere ausgewählte Sätze werden erhöht. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner rechnet dadurch mit zusätzlichen Ausgaben für den Bund von 15,54 Mio. € im Jahr 2016 und 23,59 Mio. € in den Folgejahren.

Begründet wird die Anhebung der in der Grundversorgungsvereinbarung (GVV) verankerten Kostenhöchstsätze damit, dass diese seit Inkrafttreten der Vereinbarung im Jahr 2004 erst einmal, und zwar im Jahr 2012, erhöht wurden. Die Grundvesorgung könne daher nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden, heißt es in den Erläuterungen. Laut Regierungsvorlage werden derzeit rund 50.000 AsylwerberInnen und schutzbedürftige Fremde im Rahmen der Grundversorgung von Bund und Ländern betreut und versorgt, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sprach bei den Budgetberatungen im Nationalrat allerdings von bereits 70.000 Personen.

Am deutlichsten angehoben wird der Kostenersatz für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Fremder in kleinen Wohngruppen bis zu 10 Personen, und zwar von 77 € auf 95 € pro Tag. Bei einem höheren Betreuungsschlüssel (1:15 bzw. 1:20) beträgt das Plus hingegen lediglich 1,50 € täglich. Ebenfalls mehr Geld gibt es für die Verpflegung und die Begleichung von Mietkosten individuell untergebrachter Flüchtlingsfamilien und Einzelpersonen, wobei die jeweiligen Sätze zwischen 10 € und 60 € pro Monat steigen. Das monatliche Taschengeld bleibt hingegen wie bisher bei 40 € pro Person, auch andere Kostenhöchstsätze, etwa für Bekleidungshilfen und Schulbedarf, werden nicht angehoben. Grundsätzlich gelten die neuen Sätze ab 1. Jänner 2016, nur der erhöhte Satz für Wohngruppen kann schon rückwirkend ab dem 1. August 2015 verrechnet werden. (Schluss) gs