Parlamentskorrespondenz Nr. 1392 vom 04.12.2015

Wohnbauoffensive zielt auf zusätzliche 30.000 leistbare Wohnungen ab

Bautenausschuss ebnet Weg für Bauinvestitionen von 5,75 Mrd. €

Wien (PK) - Um das Angebot an leistbarem Wohnraum budgetschonend zu verbessern, schlägt die Regierung ein Gesetz zur Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) mit Gesellschaftern aus dem Kreis der Wohnbaubanken und Bausparkassen und eine Bundeshaftung von bis zu 500 Mio. € für das neue Institut vor. Die Bank soll zusätzlich zur Wohnbauförderung der Länder bis zu 700 Mio. € an EU-Mitteln kostengünstig und langfristig an gewerbliche und gemeinnützige Bauträger sowie an Gebietskörperschaften für den Wohnbau vergeben. Damit sollen in fünf bis sieben Jahren 30.000 Wohnungen neu errichtet und die Kostenvorteile unmittelbar an die WohnungsmieterInnen weitergegeben werden. Änderungen im Wohnbaubankengesetz und im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz dienen einer raschen, effizienten und konjunkturwirksamen Umsetzung der Wohnbauoffensive (895 d.B.).

Der Bautenausschuss empfahl dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung eines umfangreichen SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrags mit den Stimmen der Koalitionsparteien und mit teilweiser Zustimmung der Grünen. Auf Proteste der Opposition gegen die verspätete Vorlage der Abänderungen reagierten Ausschussobfrau Ruth Becher (S) und ÖVP-Abgeordneter Johann Singer mit der Bitte um Entschuldigung und der Erklärung, dass es sich um eine rechtlich schwierige Materie handle. Die Abänderungen bringen Compliance-Regeln für Wohnbaugenossenschaften, legistische Präzisierungen, etwa bei den Begriffen "Kleinreparaturen" und "Bagatellreparaturen" und ein ausdrückliches Spekulationsverbot. Ein Entschließungsantrag (1264/A(E)) der Grünen für Compliance-Regelungen, Unvereinbarkeiten und eine bessere Kontrolle gemeinnütziger Wohnbauträger wurde miterledigt. Mehrheitlich abgelehnt wurden FPÖ-Entschließungsanträge für mehr Wettbewerb (557/A) und ein Spekulationsverbot (506/A(E)).

45.000 günstige Wohnungen sollen jährlich auf den Markt kommen 

ÖVP-Abgeordneter Johann Singer brachte den Abänderungsantrag ein, bekannte sich zu dem Ziel, die jährliche Neubauleistung im Wohnbau von 30.000 Wohnungen auf 45.000 Wohnungen zu steigern und damit 20.000 Arbeitsplätze zu schaffen. Außerdem sprach sich Singer für Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz aus, die MieterInnen entlasten, Spekulationen verbieten,  Compliance-Regeln verankern und die Rechnungslegungsvorschriften verbessern.

Grüne für Vorkehrungen gegen Spekulation mit öffentlichen Wohnungen

Sie trage diese Änderungen großteils mit, sagte Gabriela Moser von den Grünen, vor allem auch die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank. Kritik verdiene aber der Verzicht auf eine Parallelregelung in der Raumordnung, die verhindern sollte, dass Wohnungen teuer auf der "grünen Wiese" gebaut werden. Ablehnend verhielten sich die Grünen gegenüber der Möglichkeit, eine öffentlich geförderte Mietwohnung, die man nach zehn Jahren als Eigentum erwirbt, nach 20 Jahren verkaufen und ohne Berücksichtigung der öffentlichen Förderung vermieten zu können. Diese dann frei vermietbaren Wohnungen verteuerten das Wohnungsangebot insgesamt, argumentierten Gabriela Moser und Albert Steinhauser (G). Eine zehnjährige Frist für den Verkauf einer ehemals öffentlichen Mitwohnung stelle kein Spekulationsverbot dar, sagte Steinhauser und verlangte, dafür zu sorgen, dass der Mietzins solcher Wohnungen nach dem Mitrechtsgesetz festgesetzt wird. Die Wohnbauförderung diene dem Angebot leistbarer Wohnungen, nicht der Pensionsvorsorge, sagte Steinhauser, eine Ansicht, der sich SPÖ-Abgeordneter Franz Kirchgatterer anschloss. 

5,75 Mrd. € zusätzliche Wohnbauinvestitionen bis 2022

Für die Sozialdemokraten plädierte Josef Muchitsch für die Wohnbauinvestitionsbank, die zusätzliches neues Geld in den Wohnbau bringe, in den kommenden Jahren 5,75 Mrd. € an Investitionen auslösen, die Konjunktur stärken und Jobs schaffen werde. Das Thema Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel für die Länder werde eine "harte Nuss" bei den Finanzausgleichsverhandlungen werden, sagte Muchitsch und gab Gabriela Moser beim Thema Baulandmobilisierung Recht. Die Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz begrüßte Muchitsch ausdrücklich als Fortschritt.

Kritik an der Wohnbau-Doppelstruktur zwischen Bund und Ländern 

Abgeordneter Gerald Loacker (N) bezweifelte den als Gesamtinvestitionssumme angegebenen Betrag von 5,75 Mrd. € und die prognostizierten Konjunktureffekte. Das vorgelegte Gesetz solle offenbar den Mangel beheben, dass "Landesfürsten" den Wohnbau nicht förderten, obwohl sie vom Bund dafür Geld bekommen. So entstehe eine Doppelkonstruktion zu den bereits bestehenden Wohnbaubanken. "Das ist kein großer Wurf", meinte Loacker, der Kontrolllücken ortete und Erleichterungen beim Eigenerwerb von Mietwohnungen vermisste.

Christian Hafenecker (F) schloss sich der Kritik Gerald Loackers an, und meinte, man solle die Wohnbauförderung gemeinsam mit den Bundesländern regeln, statt eine Parallelstruktur zu schaffen, was Koordinierungsprobleme zwischen der neuen Bank und den Ländern aufwerfe. Überdies wandte sich Hafenecker aus gegebenen Anlass gegen Spekulationen bei Wohnbaugenossenschaften und kartellartige Strukturen im gemeinnützigen Wohnbau.

Ulrike Weigerstorfer (T) sah positive Punkte in der Regierungsvorlage, kritisierte aber die Gründung einer neuen Bank, wies auf verfassungsrechtliche Bedenken, Doppelgleisigkeiten, mangelnde Transparenz und die Erfahrung hin, dass der Staat kein guter Banker sei.

Junge Menschen sollen die Chance haben, Wohnungseigentum zu erwerben

Dem gegenüber sah Abgeordnete Michaela Steinacker (V) die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank positiv, weil diese die niedrigen Zinsen zum langfristigen Nutzen der MieterInnen nützen könne, denn eines Tages werden die historisch niedrigen Zinsen wieder steigen. Junge Menschen bekommen die Chance, über zehn Jahre hin in den Erwerb ihrer Wohnung hineinzuwachsen und können günstig Wohnungseigentum schaffen. Raumordnungsprobleme räumte Steinacker ein, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass Länder und Gemeinden aus finanziellen Gründen gezwungen seien, bestehnde Wohnbauflächen zu nutzen und Aufschließungskosten möglichst zu sparen. Steinacker plädierte für eine unbürokratische Vorgangsweise bei der Förderung des Wohnbaus.

Klaus Uwe Feichtiger (S) bekannte sich zum Generationenausgleich beim öffentlichen Wohnbau. Dort investiertes Kapital soll langfristig für günstige Wohnungsangebote erhalten bleiben. Als Beispiele nannte Feichtinger öffentliche Wohnhäuser aus der Zwischenkriegszeit, die bereits in der sechsten Generation weitergegeben werden. Feichtinger plädierte auch dafür, große Sprünge bei den Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen für MieterInnen zu vermeiden, die Beiträge der MieterInnen auf Bagatellreparaturen zu beschränken und die restlichen Erhaltungspflichten den Genossenschaften zu übertragen. In der Frage des Eigentumserwerbs wies Feichtinger unisono mit Katharina Kucharowits (S) darauf hin, dass die Nachfrage nach Eigentumserwerb bei den verschiedenen Wohnbaugenossenschaften sehr unterschiedlich sei. Dabei problematisierte Kucharowits Eigenmittelanteile von 40.000 €, die für viele junge, aber auch ältere MieterInnen unerschwinglich seien. Die SPÖ bekenne sich zum Wohnungseigentum, wolle beim Erwerb von Mietwohnungen aber zwischen frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen unterschieden wissen, merkte Ruth Becher an. 

Thomas Schellenbacher (F) mahnte die Notwendigkeit einer Rechnungshofprüfung bei der Errichtung gemeinnütziger Wohnbauten ein, während die Abgeordneten Gerald Loacker und Katharina Kucharowits darauf drängten, die Lesbarkeit des Wohnbaugemeinnützigkeitsgesetzes zu verbessern. Kucharowits begrüßte die verbesserte Mitbestimmung für junge und behinderte MieterInnen im WGG.

Mahrer: Wohnbauoffensive ohne Steuergeld und Administrationskosten

Staatssekretär Harald Mahrer betonte die Notwendigkeit, mehr leistbaren Wohnbau anzubieten und zerstreute Zweifel an den vorgelegten Beträgen mit dem Hinweis auf die volkswirtschaftliche Abteilung der Nationalbank, von der die Berechnungen stammten. Bei der einzurichtenden Bank handle es sich nicht um ein Bundesinstitut oder eine staatliche Bank, sondern um eine "virtuelle Einrichtung", eine Bank der Marktteilnehmer, die dazu diene, Mittel der Europäischen Investitionsbank für den Wohnbau einsetzen zu können. Die Arbeit werde von den bestehenden Wohnbaubanken erledigt werden, erklärte der Staatssekretär, dazu komme ein ehrenamtlich arbeitender Beirat. Die Administrationskosten werden denkbar gering und die Finanzierungsvorteile dieses "schlauen Modells" bei den MieterInnen ankommen. Für diese Wohnbauförderung setze man keine zusätzlichen Steuermittel ein, der Bund übernehme lediglich Haftungen und erhalte dafür ein Entgelt. Der Ansicht, dass es klug sei, die Bildung von Wohnungseigentum zu fördern, schloss sich der Staatssekretär ausdrücklich an und sprach sich für den Mietkauf von Genossenschaftswohnungen aus, wenn dabei Spekulationen ausgeschlossen werden können.

RH-Prüfung von Gemeinnützigen, Beschränkung von Bauverwaltungskosten und Eigenmittelzinsen: Keine Mehrheit für weitere Anträge der FPÖ

Unter das Motto "leistbares Wohnen" stellten die Freiheitlichen eine Reihe weiterer Entschließungsanträge, die bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit blieben. So verlangte Christian Hafenecker eine Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs auf gemeinnützige Bauvereinigungen unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen (304/A), um, wie er argumentierte, für mehr Transparenz zu sorgen und sicherzustellen, dass die Gemeinnützigen ihre Steuervorteile an die Nutzer in Form möglichst niedriger Nutzungsgebühren weitergeben. ÖVP-Abgeordneter Norbert Sieber erinnerte hingegen an die bereits bestehende Prüfung durch den Revisionsverband und gab zu bedenken, eine zusätzliche Kompetenzaufteilung würde bloß zu Doppelgleisigkeiten führen.

In einem weiteren Entschließungsantrag (505/A(E)) forderte Christian Hafenecker klare Regeln für die Beschränkung der Bauverwaltungskosten und übte dabei Kritik an der Entgeltrichtlinienverordnung, die die Pauschalbeträge zur Deckung der Bauverwaltungskosten festlegt. MieterInnen können Höchstbeträge auch bei geringeren Kosten in Rechnung gestellt werden, klagte er und erinnerte an eine Beanstandung durch den Landesrechnungshof Kärnten. Konkret verlangte er eine gesetzliche Regelung, die gemeinnützige Bauträger dazu verpflichtet, Mieten und Nutzungsentgelte nur auf Basis der Bauverwaltungskosten zu berechnen. SPÖ-Mandatar Harald Troch sah keinen Grund für eine derartige Regelung, zumal die geltenden Bestimmungen bereits eine Kostenbeschränkung bewirkten. Die Umsetzung des FPÖ-Antrags würde lediglich zu einer Flut von Einzelforderungen im Bagatellbereich führen und damit hohen Verwaltungsaufwand auslösen. 

Keinen Regelungsbedarf orteten die Regierungsparteien auch bezüglich der Forderung der Freiheitlichen nach einer Grenze für Eigenmittelzinsen von Wohnbaugenossenschaften. FPÖ-Abgeordneter Harald Jannach problematisierte in einem Entschließungsantrag (571/A(E)) Bestimmungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), die es Bauträgern erlauben, den BewohnerInnen Zinsen für die von der Genossenschaft eingesetzten Eigenmittel zu verrechnen. Obwohl die Zinsen mit 3,5% gedeckelt seien, ermögliche das WGG eine Maximalhöhe von 5%, womit das Kostendeckungsprinzip als Säule der Gemeinnützigkeit unterlaufen werde, kritisierte Jannach und forderte eine gesetzliche Beschränkung der Verzinsung von Eigenmitteln auf 1%. (Schluss) fru/hof


Themen