Parlamentskorrespondenz Nr. 22 vom 19.01.2016

EU will alle Mitgliedsländer bei Strukturreformen unterstützen

EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Verordnungsvorschlag

Wien (PK) – Das sogenannte "Structural Reform Support Service (SRSS)" zur Unterstützung von Strukturreformen soll allen EU-Mitgliedstaaten offenstehen. Im Sommer 2015 im Generalsekretariat der Europäischen Kommission eingerichtet, stellt es die Nachfolgestruktur der speziellen Task Forces dar, die im Zuge der Finanzkrise für Griechenland und Zypern ins Leben gerufen worden waren.

Dem EU-Ausschuss des Bundesrats lag nun ein Verordnungsvorschlag der Kommission über ein Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020 vor. Damit sollen dem SRSS aus Mitteln der Technischen Hilfe der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds Gelder in Höhe von bis zu 142,8 Mio. € an operativen Mitteln sowie 7,6 Mio. € an Administrationskosten zur Implementierung anvertraut werden. Mit Hilfe dieses speziellen Programms will die EU den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung und Durchführung von Strukturreformen unter die Arme greifen. Die Reformbestrebungen umfassen die öffentliche Verwaltung allgemein und Budgetverwaltung im Besonderen, weiters das Justizwesen – insbesondere Korruptionsbekämpfung -, den Finanzsektor und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Auch die Bereiche Bildung, soziale Sicherheit, Migration und nachhaltige Entwicklung gehören dazu.

Wie die Vertreterin des Finanzressorts unterstrich, seien die Möglichkeiten dieses Angebots viel weitgehender und flexibler als das enge Korsett der kofinanzierten Programme der Strukturfonds. Alle Mitgliedstaaten können eine Unterstützung beantragen, die Kommission entscheidet darüber. Auf die Frage von Monika Mühlwerth (F/W), ob auch Österreich eine Unterstützung beantragen könne, antwortete die Ressortexpertin, selbstverständlich stehe auch Österreich diese Möglichkeit offen, es stelle sich aber die Frage, ob man förderungswürdig sein wolle. Das Ganze soll eine Unterstützung zur Selbsthilfe darstellen und ist budgetneutral. Das heißt, die aus der Technischen Hilfe entnommenen Mittel kürzen den Anteil für Strukturprogramme entsprechend. Es werde auch eine begleitende Kontrolle geben, die Form hänge aber von der Art der Unterstützung ab, erfuhren die Bundesrätinnen und Bundesräte aus dem Finanzressort. Große Sanktionsmechanismen seien nicht vorgesehen, stellte die Expertin gegenüber Stefan Schennach (S/W) und Ferdinand Tiefnig (V/O) fest. Heidelinde Reiter (G/S) sprach die Flüchtlingsproblematik an, worauf die Vertreterin des Ministeriums erläuterte, Asyl und Migration seien Teil der förderungswürdigen Maßnahmen, stellten aber keinen Schwerpunkt dar. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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