Parlamentskorrespondenz Nr. 118 vom 11.02.2016

Pflanzenschutz: Handhabe gegen fremde invasive Arten beschlossen

Bundesrat einstimmig für Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes

Wien (PK) – Sogenannte invasive, nicht einheimische Arten von Pflanzen und Tieren dürfen in Zukunft nur mehr über Grenzkontrolleinrichtungen bzw. bestimmte Eingangsorte, die bereits aufgrund bestehender veterinärrechtlicher und pflanzenschutzrechtlicher EU-Richtlinien eingerichtet worden sind, nach Österreich und damit in die EU eingeführt werden. Die Länderkammer hat der entsprechenden Novelle des Pflanzenschutzgesetzes heute einstimmig zugestimmt. Die neue Handhabe, mit der eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt wird, soll einheimische Pflanzen vor der Gefahr bewahren, durch gebietsfremde Pflanzen und Tiere verdrängt zu werden.

"Hier geht es darum, die Natur vor der Natur zu schützen," brachte Martin Preineder (V/N) die Stoßrichtung der Novelle auf den Punkt, die er im Namen seiner Fraktion begrüßte. Da fremde Arten hier in Österreich keine natürlichen Feinde hätten, würde das heimische Ökosystem bedroht. Auf entsprechende Gefahren für die heimischen Pflanzen machte auch Günther Novak (S/K) aufmerksam. Eingeschleppte Pflanzen wie der Staudenknöterich oder der Riesenbärenklau würden das Ökosystem massiv gefährden und aus dem Gleichgewicht bringen. Die Novelle bedeutet für Novak aber nicht, dass das Problem aus der Welt geschaffen ist, wie er sagte. Ähnlich sah das auch sein Fraktionskollege Peter Heger (S/B). Um biologische Vielfalt in Österreich zu sichern, würden gesetzliche Bestimmungen alleine nicht ausreichen. Gefordert seien die Wirtschaft, die Landwirtschaft sowie die gesamte Gesellschaft.

Als einen ersten und sinnvollen Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Thomas Schererbauer (F/O) die Novelle. Hauptverantwortlich für die Verbreitung invasiver Pflanzen und Tiere sei nämlich der Mensch selbst, wie er sagte. Zustimmung erhielt die Umsetzung der EU-Richtlinie auch von den Grünen. Die nächste Etappe betreffe nun aber die Länder, sagte Nicole Schreyer (G/T). Erstellt werden müssten dort Aktionspläne und Handlungsleitfäden zur Erkennung und Entsorgung der sogenannten Neophyten. Ein gutes Beispiel sei hier bereits Tirol. (Fortsetzung Bundesrat) keg


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