Parlamentskorrespondenz Nr. 286 vom 21.03.2016

Neu im Justizausschuss

Anträge der Regierungsparteien: Drogenhandel im öffentlichen Raum als neuer Tatbestand, "Aus" für Gerichtsstandort Hietzing-Purkersdorf

Wien (PK) – Bereits in der nächsten Sitzung des Justizausschusses werden die Abgeordneten über einen gemeinsamen Antrag der Regierungsparteien beraten, der einen neuen Tatbestand des Drogenhandels auf öffentlichen Plätzen in das Suchtmittelgesetz einführt. Eine von SPÖ und ÖVP vorgeschlagene Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes wiederum besiegelt das "Aus" für die geplante Zusammenlegung der Bezirksgerichte Hietzing und Purkersdorf.

Drogenhandel im öffentlichen Raum als Tatbestand im Suchtmittelgesetz

Die Koalitionsparteien reagieren nun mit einem Initiativantrag (1613/A) auf die in jüngster Zeit verstärkt in Ballungsräumen, vor allem auf öffentlichen Plätzen und Verkehrsknotenpunkten auftretende Drogenszene und wollen diese Erscheinungsform des Suchtgifthandels durch Einführung eines neuen Tatbestands im Suchtmittelgesetz bekämpfen. Konkret lautet die von den Abgeordneten Michaela Steinacker (V) und Johannes Jarolim (S) vorgeschlagene Textierung: "Mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer vorschriftswidrig in einem öffentlichen Verkehrsmittel, in einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Anlage, auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, in einem öffentlichen Gebäude oder sonst an einem allgemein zugänglichen Ort öffentlich oder unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, Suchtgift einem anderen gegen Entgelt anbietet, überlässt oder verschafft."

Bezirksgerichte Hietzing und Purkersdorf werden nicht zusammengelegt

Der ursprünglich geplante bundesländerübergreifende Bezirksgerichtssprengel Hietzing-Purkersdorf wird nun doch nicht kommen. Die eingehende Abwägung verfassungsrechtlicher Fragen spreche gegen eine Zusammenlegung der beiden Standorte, heißt es dazu in einem von den Abgeordneten Michaela Steinacker (V) und Johannes Jarolim eingebrachten Initiativantrag (1614/A), der nun die Aufhebung der entsprechenden Gerichtsorganisations-Novelle vorschlägt. Weiterer Punkt des gemeinsamen Vorstoßes der Regierungsparteien ist die Forcierung der elektronischen Aktenführung. So sollen in Zukunft auch Urkunden und Protokolle gerichtlicher und staatsanwaltschaftlicher Erledigungen elektronisch unterfertigt werden können, wie dies bereits in einem Pilotbetrieb am Arbeits- und Sozialgericht Wien erprobt wurde. (Schluss) hof