Parlamentskorrespondenz Nr. 320 vom 31.03.2016

Bundesrat: Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit greift

Einhelliges Lob der LändervertreterInnen für die Höchstgerichte

Wien (PK) – Die große Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Übergang zu einem zweistufigen System bei den Verwaltungsgerichten, ging 2014 vollkommen problemlos vor sich. Je nach Materie entscheidet nunmehr in erster Instanz eines der neun Landesverwaltungsgerichte, das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesfinanzgericht. Rechtsfragen, die beim Übergang gelöst werden mussten, konnten ohne Nachteile für die Rechtsuchenden gelöst werden, berichtet der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seinem Tätigkeitsbericht 2014. Diese Entwicklung lobten die BundesrätInnen in ihrer heutigen Sitzung ebenso übereinstimmend wie die Verfahrensbeschleunigung, die die Jahresbilanz des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) (III-569-BR/2015 d.B.) dokumentiert. Den gemeinsamen Bericht der beiden Höchstgerichte akzeptierte der Bundesrat einstimmig und zeigte Verständnis für Personalwünsche der Gerichte.

An ihr übereinstimmendes Lob für die problemlose Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform knüpften Adelheid Ebner (S/N) und Andreas Köll (V/T) Hinweise auf die Verkürzung der Verfahrensdauer, die einheitliche Kontrolle durch den Verwaltungsgerichtshof und die Zunahme der Qualität des Rechtsstaates für alle Rechtssuchenden. Köll warnte in Übereinstimmung mit VwGH-Präsident Rudolf Thienel allerdings vor Personalreduktionen beim Verwaltungsgerichtshof, dem es nur mit ausreichenden Ressourcen möglich sei, rasch zu entscheiden. Problematisch sah Köll allerdings die Möglichkeit des Verwaltungsgerichtshofes, die Behandlung von Rechtsfragen mit der Begründung abzulehnen, es handle sich nicht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung.   

"Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit greift", konstatierte Michael Raml (F/O), äußerte sich ebenfalls anerkennend für die Verkürzung der Verfahrensdauer in beiden Gerichtshöfen und unterstützte die Personalwünsche der HöchstrichterInnen. Angesichts der enormen Arbeit, vor der der VfGH infolge der Flüchtlingskrise steht, warnte Raml die NGOs davor, Flüchtlinge weiterhin zu ermuntern, den Rechtsweg auch in aussichtslosen Fällen bis zum Ende auszuschöpfen – dies verlängere die Verfahrensdauer. Gemeinsam mit den Grünen werde die FPÖ eine Verfassungsklage gegen das Staatsschutzgesetz einbringen, sagte Raml und kündigte zudem eine Klage gegen die Minderung von Nachbarschaftsrechten bei der Unterbringung von Asylwerbern in Wien an.

Heidelinde Reiter (G/S) sprach von ausgezeichneten Berichten der beiden Höchstgerichte und bezeichnete das Vertrauen der Menschen in das Rechtssystem als gerechtfertigt. Ihr Lob galt der Souveränität, mit der die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit über die Bühne gebracht wurde und der im internationalen Vergleich kurzen Verfahrensdauer – Wünsche auf personelle Ausstattung sollten wohlwollend behandelt werden, meinte auch Heidelinde Reiter. Gründe für die – auch von Adelheid Ebner (S) und Michael Raml (F/O) beklagte - späte Behandlung des Berichts ortete Reiter beim Bundesrat selbst. Diese Ansicht wies der Vorsitzende des Verfassungsausschusses des Bundesrates, Gottfried Kneifel (V/O), mit Hinweis auf den konkreten Zeitablauf, die eingehende Ausschussdebatte und auf langjährige Usancen im Bundesrat zurück. Bundesminister Josef Ostermaier erklärte die späte Vorlage des Berichts im letzten Herbst mit Verzögerungen durch Umstellungen bei der Berichterstellung infolge der Reform der Verwaltungsgerichte und versprach eine raschere Vorlage künftiger Berichte. Das Lob der BundesrätInnen für die Umsetzung des Großprojekts Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform nahm Minister Ostermayer gerne entgegen. (Fortsetzung Bundesrat) fru


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