Parlamentskorrespondenz Nr. 392 vom 21.04.2016

Konsumentenschutzausschuss: Finanzierung des VKI ist gesichert

Stöger kündigt Initiativen bei Heilbehelfen und Gruppenklagen an

Wien (PK) – Die finanzielle Ausstattung des VKI, die geplante Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Sachen Heilbehelfe und Hilfsmittel sowie die bisherigen Erfahrungen mit dem Alternativfinanzierungsgesetz (Stichwort Crowd-Funding) waren nur einige Punkte über die Bundesminister Alois Stöger in der heutigen Sitzung des Konsumentenschutzausschusses Auskunft gab. Im Rahmen einer Aktuellen Aussprache unterstrich er, dass der Verein für Konsumenteninformation eine ganz zentrale und wichtige Position einnehme. Auch wenn nicht das Füllhorn ausgeschüttet werden könne, tue er sein Möglichstes, um eine solide Dotierung zu gewährleisten. Intensiv bemühen werde er sich auch hinsichtlich eines verbesserten Zugangs zu Heilbebelfen, hier soll im Sinne der Betroffenen ein "one-stop-shop"-Modell etabliert werden.

Opposition fordert mehr Mittel für den Verein für Konsumenteninformation

Mit einer grundsätzlichen Kritik an der bisherigen Konsumentenschutzpolitik der Regierung leitete FPÖ-Mandatar Peter Wurm seine Wortmeldung ein. Seiner Ansicht nach ist in vielen Fragen (z.B. Mieten, Verzugszinsen etc.) viel zu wenig passiert, außerdem wurde die Position der VerbraucherInnen in den letzten Jahren kontinuierlich geschwächt. Als Beispiel führte er an, dass es immer schwieriger werde, die Interessen gegenüber großen Konzernen, die teilweise in Steueroasen sitzen, durchzusetzen. Sorgen machte er sich auch um die Nahversorgung im ländlichen Raum, zumal etwa die Postfilialen drastisch reduziert wurden. Wurm appellierte noch an den Minister, für eine ausreichende finanzielle Ausstattung des Vereins für Konsumenteninformation zu sorgen, der gerade im Vorfeld von TTIP große Aufgaben bewältigen muss. Dieser Meinung schloss sich auch der Vertreter des Team Stronach, Leopold Steinbichler, an.

Die ÖVP-Abgeordneten Franz-Joseph Huainigg und Angela Fichtinger (V) wiesen auf die Problematik hin, dass behinderte und kranke Menschen oft von einer Organisation zur anderen geschickt werden, um Heilbehelfe und Hilfsmittel zu beantragen. Sie plädierten dafür, dass eine zentrale Anlaufstelle in diesem Bereich geschaffen wird. Ihr Fraktionskollege Friedrich Ofenauer wiederum erkundigte sich nach den Auswirkungen des Anfang des Jahres in Kraft getretenen Alternativen Streitbeilegungsgesetzes.

Die MandatarInnen der SPÖ interessierten sich vor allem für die Erfahrungen mit dem so genannten Crowd-Funding-Gesetz (Andrea Gessl-Ranftl) und die mögliche Einführung von Gruppenklagen (Angela Lueger).

Von Seiten der Grünen setzte sich Abgeordneter Georg Willi dafür ein, dass die im Zuge des VW-Abgasskandals geschädigten KonsumentInnen ähnlich wie in den USA ein Entschädigung erhalten oder die Autos zurückgeben können. Aygül Berivan Aslan (G) sah Handlungsbedarf bei der ihrer Meinung nach oft exorbitant hohen Inkassokosten und forderte auch eine "Begrenzung der Zinsenspirale". Wolfgang Pirklhuber brachte die angespannte budgetäre Situation des VKI zur Sprache, die nach dem Ausstieg der Wirtschafts- und der Landwirtschaftskammer noch unsicherer sei. Mehr Engagement erwartete er sich vom Minister in Sachen Direktvermarkter, die derzeit gegenüber den großen Lebensmittelkonzernen stark benachteiligt sind.

NEOS-Vertreter Nikolaus Scherak hielt es für dringend notwendig, klare Regeln in Bezug auf die "sharing economy" (z.B. Airbnb) zu entwickeln, um sowohl den Anbietern als auch den KonsumentInnen mehr Rechtssicherheit zu verschaffen.

Stöger zu Gruppenklagen, Inkassogebühren, VW-Abgasskandal und Schließung von Postfilialen

Einleitend skizzierte Bundesminister Alois Stöger die Leitlinien seiner zukünftigen Arbeit in Konsumentenschutzangelegenheiten, wobei die Schwerpunkte nicht nur auf der Rechtsgestaltung, sondern vor allem auch auf der Rechtsdurchsetzung sowie der Prävention und Information liegen werden. Da ein gemeinsames Auftreten in vielen Bereichen wirksamer sei, gab und gibt es eine Reihe von kollektiven Klageaktionen, die von Beschwerden über ungerechtfertigte Zahlscheingebühren, mangelnde Informationen über Finanzprodukte bis hin Qualitätsproblemen bei der 24-Stunden-Betreuung reichen. Er halte Gruppenklagen generell für eine wichtige Maßnahme, sein Ressort werde sich daher bei den Verhandlungen über den Entwurf des Justizressorts in dieser Frage einbringen. Dadurch würde man nämlich nicht nur die Position der VerbraucherInnen stärken, sondern auch die Gerichte deutlich entlasten. Auch in Sachen überhöhter Inkassogebühren sei der Justizminister zuständig, führte Stöger weiter aus. Er habe es jedoch von Anfang an für einen Fehler gehalten, den "Zahlungsverzug zu privatiseren", da die Kosten am Ende immer die KonsumentInnen zu tragen haben.

In Sachen VKI gab es von Seiten Stögers ein klares Signal in Richtung ausreichender finanzieller Ausstattung, wie dies auch im Regierungsprogramm festgelegt wurde. Zusätzlich müsse intern in der Organisation noch geklärt werden, welche Produkte angeboten werden können.

Stöger stimmte mit den Abgeordneten Huainigg und Fichtinger überein, dass es in der Frage der Heilbehelfe und Hilfsmittel Handlungsbedarf gibt. Dieses Thema stehe bei ihm ganz oben auf der Agenda und er werde sich intensiv dafür einsetzen, dass eine Art "one-stop-shop"-Modell entwickelt wird, um den Betroffenen unnötige Wege ersparen zu können. Es habe bereits erste Vorgespräche mit den zuständigen Trägern gegeben.

Im Hinblick auf die Diskussion über die zunehmende Schließung von Postfilialen und Postpartnern gab Stöger zu bedenken, dass diese Entwicklung leider schon vor vielen Jahren eingeleitet wurde und es die FPÖ-Ministerin Monika Forstinger war, die die Universaldienstverordnung erlassen hat. Er habe schon immer die Meinung vertreten, dass zentrale Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr, Wohnen, Infrastruktur etc. durch die öffentliche Hand gesteuert werden sollten.

Dem Abgeordneten Scherak (N) teilte der Minister mit, dass man sich die von ihm angesprochenen neuen Geschäftsmodelle genau anschauen und einen möglichen Regelungsbedarf prüfen werde. Bezüglich der privaten Taxi-Vermittlungsplattform "Uber" seien z.B. aber noch keine Beschwerden eingegangen; diese Geschäftstätigkeit sei laut österreichischem Recht auch gar nicht zugelassen. In Bezug auf Crowd-Funding, das natürlich eine hochriskante Anlageform darstellt, teilte Stöger mit, dass in der Zwischenzeit 40 Emissionen gemeldet wurden. Interessant sei die Tatsache, dass dem VKI in 60 % der Fällen unvollständige Unterlagen übermittelt wurden. Eine positive Zwischenbilanz zog der Minister in Sachen alternative Streitbelegungsmaßnahmen; in 50 % der Verfahren ging es um Finanzfragen.

Auf eine Frage des Abgeordneten Georg Willi (G) zum VW-Abgasskandal merkte Stöger an, dass mit den österreichischen Importeuren zumindest schon ein Verjährungsverzicht vereinbart wurde; es müsse jedoch noch weitere Konsequenzen geben. Was die von den Abgeordneten Birgit Schatz (G) und Leopold Steinbichler (T) thematisierte Täuschung der KonsumentInnen im Bereich der Kinderlebensmittel anbelangt, so verwies Stöger auf die dafür zuständige Gesundheitsministerin Oberhauser, bei der diese Problematik in guten Händen sei. (Fortsetzung Konsumentenschutzausschuss) sue