Parlamentskorrespondenz Nr. 425 vom 28.04.2016

Nationalrat beschließt Änderungen bei Online-Nutzung von Urheberrechten

Gesetzesnovellen bei Verwertungsgesellschaften und Handelsvertretern

Wien (PK) – Das in der heutigen Nationalratssitzung einstimmig beschlossene Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 setzt eine EU-Richtlinie über Urheberrechte bei Online-Nutzung um. Im Gegensatz zu der ursprünglichen Bestimmung beschlossen die Abgeordneten in Form eines Allparteienantrags, den Medianwert anstelle des Durchschnittswerts für die Auskünfte über Bezüge der Kunstschaffenden heranzuziehen.

Weiters diskutierte der Nationalrat Gesetzesanträge der Regierungsparteien und der FPÖ. Während von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossene Änderungen im Handelsvertretergesetz künftig Klarstellung über Provision bei Kündigung bringen, konnte sich das Anliegen der FPÖ, eine Folgeprovision nach Vertragsauflösung zur Gänze auszuzahlen, nicht durchsetzen.

Neuregelung der Urheberrechte bei Online-Nutzung

Durch eine Novelle des Verwertungsgesellschaftengesetzes wird nun die EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrfachlizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung umgesetzt. Hauptaspekte sind die Konkretisierung der Rechte und Pflichten gegenüber Nutzern sowie der Ausbau der Transparenz- und Berichtspflichten. Zudem werden Sondervorschriften für Verwertungsgesellschaften, die Mehrfachlizenzen für Online-Rechte an Musikwerken vergeben, eingeführt. Neu sind auch ein Beschwerdemanagement und der Ausbau alternativer Streitbeilegungsmechanismen. In dem Gesetz wird auch klargestellt, dass kein einheitlicher Gesamtvertrag erforderlich ist, sollten mehrere Verwertungsgesellschaften betroffene Nutzungsrechte wahrnehmen. Überdies wurde das Verwertungsgesellschaftengesetz in Form eines von den Grünen initiierten Allparteien-Abänderungsantrags beschlossen. Um ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Konsequenz des Urheberrechts für Kunstschaffende zu erhalten, ist die Veröffentlichung der Verteilungsparameter sinnvoll, argumentierte Wolfgang Zinggl (G) und erhielt dafür die Zustimmung aller Fraktionen.

Mit dem vorliegenden Gesetz sei es gelungen, die Transparenz in Verwertungsgesellschaften, deren Aufgabe in der treuhänderischen Auswertung von Urheberrechten für eine große Anzahl von Rechtsinhabern liegt, zu steigern, kamen Werner Groiß (V), Johannes Jarolim und Elisabeth Hakel (beide S) überein. Verwertungsgesellschaften hätten oft Monopolstellung, weshalb die vorgesehenen Transparenzregeln im Sinne der UrherberInnen und NutzerInnen notwendig seien, hob Eva-Maria Himmelbauer (V) hervor und begrüßte Bemühungen der Europäischen Kommission im Bereich der Mehrgebietslizenzen. Abzuwarten bleibe dennoch ein Urteil des Obersten Gerichtshofs bezüglich der Speichermedienabgabe, gab Jarolim zu bedenken. Um Rechtssicherheit in diesem Belange zu schaffen, brachte Wolfgang Zinggl seitens der Grünen einen Entschließungsantrag ein, der insbesondere auf die Anpassungen an eine diesbezügliche EuGH-Entscheidung abzielt und Diskriminierungen bei Speichermedienabgaben auszugleichen versucht. Der Vorschlag fand breite Zustimmung bei den Oppositionsparteien, der Antrag fand jedoch ohne die Stimmen von ÖVP und SPÖ keine Mehrheit.

Handelsvertretergesetz: Klarstellung über Folgeprovisionen

VersicherungsvertreterInnen erhalten künftig bei ordentlicher Kündigung des Agenturvertrags zumindest 50% der Folgeprovision. Dies wurde durch Beschluss eines Initiativantrags der Regierungsparteien klargestellt, der eine Reaktion auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) darstellt. Der OGH erklärte darin Vereinbarungen mit Versicherungsvertretern für sittenwidrig, wenn diese bei Eigenkündigung des Vertreters das Erlöschen der bereits verdienten Folgeprovisionen vorsehen. Den Angeordneten lag zu diesem Thema auch ein Gesetzesvorschlag von Harald Stefan (F) vor, der dafür eintritt, die Folgeprovision zur Gänze auszuzahlen. Der Vertreter habe die ganze Leistung erbracht, weshalb ihm auch die volle Prämie zustehe, insbesondere, da in der Branche übliche Konkurrenzklauseln zu Abhängigkeitsverhältnissen führen. Dieser Antrag fand aber im Nationalrat keine Mehrheit.

Die Vertragsfreiheit zweier Parteien sei durch Bestimmungen über Sittenwidrigkeit begrenzt, unterstrich Georg Vetter (V) und folgerte aus der OGH-Entscheidung den Wunsch nach mehr Stabilität des Gesetzgebers. Dem schloss sich Albert Steinhauser (G) an, der ausführte, der Gesetzgeber müsse einen Rahmen festlegen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Elisabeth Grossmann (S) hob hervor, die festgelegte Folgeprovision in Höhe von 50% stelle eine Untergrenze dar, die Vertragsparteien könnten jedoch auch höhere Provisionsansprüche vereinbaren. Gerald Loacker (N) hingegen betrachtete das Gesetz als nicht notwendig, es trage zu einer Flut an Gesetzen bei. Auch Leopold Steinbichler (T) gab dem Gesetz keine Zustimmung. (Fortsetzung Nationalrat) gro