Weiterer Schritt zur Verbesserung der Abschlussprüfung von Unternehmen
Justizausschuss setzt EU-Richtlinie um, Oppositionsanträge vertagt bzw. abgelehnt
Wien (PK) – Die Qualität der Abschlussprüfung soll nun weiter verbessert werden. Eine heute vom Justizausschuss des Nationalrats verabschiedete Gesetzesvorlage steigert in diesem Sinn die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und forciert zudem auch die Rolle des Prüfungsausschusses. Die neuen Bestimmungen wurden von den Regierungsparteien als vernünftiger Kompromiss begrüßt, während die Opposition vor allem Kritik an den ihrer Meinung nach zu langen externen Rotationsfristen übte und gegen die Vorlage stimmte.
Auf der Tagesordnung standen überdies eine Reihe von Anträgen der Opposition, deren Themenspektrum vom Vorschlag einer eigenen Haftanstalt für Senioren über bürokratische Erleichterungen für Unternehmen bis hin zu strengeren Strafen bei Angriffen auf Exekutivbeamte reichte. Diese Initiativen wurden durchwegs vertagt bzw. abgelehnt.
EU-Anpassung bei Abschlussprüfungen
Das sogenannte Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 (1109 d.B.) setzt im Wesentlichen jene Teile der geänderten Abschlussprüfungs-Richtlinie der Europäischen Union um, die das Unternehmens-, das Gesellschafts- und das Genossenschaftsrevisionsrecht betreffen. Ziel ist dabei die Steigerung der Qualität der Prüfungen unter Vermeidung einer zu großen Kostenbelastung für die Unternehmen.
Man habe bei der Regelung der externen Rotationsfristen einen vernünftigen Kompromiss gefunden, stellte ÖVP-Abgeordneter Werner Groiß im Einklang mit Justizminister Wolfgang Brandstetter fest. Hubert Fuchs von der FPÖ begrüßte zwar grundsätzlich, dass es nicht zu einer generellen Verlängerung der Fristen für die externe Rotation gekommen ist, kritisierte aber die Verkürzung bei der internen Rotationsfrist. Seiner Meinung nach sollte der Wechsel erst nach sieben Jahren, und nicht wie in der Vorlage vorgesehen schon nach fünf Jahren stattfinden, wobei er eine Cool-off-Phase von drei Jahren vorschlug. Auch sollte die Bestellung des Abschlussprüfers bereits vor dem Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres erfolgen.
Von einer verpassten Chance sprach Ruperta Lichtenecker (G), deren Einschätzung, man habe aus dem Hypo-Untersuchungsausschuss keine Lehren gezogen, auch NEOS-Justizsprecher Nikolaus Scherak teilte. So seien die Fristen für die externe Rotation nach wie vor viel zu lang, gaben beide Abgeordneten zu bedenken. Ähnlich kritisch über die Rotationsfristen äußerte sich auch Christoph Hagen (T).
Werner Groiß (V) räumte im Zuge der Debatte Verbesserungsbedarf bei der Festsetzung der Frist für die interne Rotation ein und bemerkte, für mittelständische Kanzleien könnten sich angesichts der kurzen Fünf-Jahres-Frist Probleme ergeben, überhaupt Prüfaufträge anzunehmen. Die Regierungsparteien signalisierten in dieser Frage ihre Bereitschaft, bis zur Beschlussfassung im Plenum noch Abänderungen zu treffen.
Haftanstalt für Senioren: FPÖ will Machbarkeit evaluieren
Von den Freiheitlichen kommt die Idee einer eigenen Haftanstalt für ältere Menschen. Christian Lausch ortet dringenden Handlungsbedarf und gibt zu bedenken, dass in Österreichs Gefängnissen bereits mehr Menschen zwischen 60 und 85 Jahren als Jugendliche einsitzen. Seinem Vorschlag (551/A(E)), die Machbarkeit einer eigens für Senioren adaptierten Haftanstalt zu evaluieren, wurde von den Koalitionsparteien allerdings mit Skepsis begegnet. In der Strafvollzugsanstalt Suben laufe ohnehin ein Versuchsmodell, hoben SPÖ-Abgeordneter Hannes Fazekas und ÖVP-Abgeordnete Gertrude Aubauer hervor. Zudem verwies Aubauer auf die bestehende Außenstelle der Justizanstalt Josefstadt auf der Wilhelmshöhe, in der auch Hospizbetreuung möglich sei.
Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter kann einer eigenen Justizanstalt für Senioren wenig abgewinnen. Wenn alle älteren Strafgefangenen in einer zentralen Einrichtung untergebracht werden, wäre es schwierig, familiäre Kontakte aufrechtzuhalten, gab er zu bedenken. Man beschäftige sich aber sehr intensiv mit der Frage der Haftbedingungen für ältere Häftlinge und setze laufend Maßnahmen, bekräftigte er. Laut Brandstetter sind derzeit rund 350 Häftlinge älter als 60.
Hinter den Antrag der FPÖ stellten sich die Justizsprecher der Grünen und der NEOS, Albert Steinhauser und Nikolaus Scherak. Man solle sich die Situation genau anschauen, meinte Steinhauser, auch wenn sich dann vielleicht herausstelle, dass eine sinnvolle Nachbetreuung entlassener älterer Häftlinge notwendiger wäre.
Grüne fordern Videoaufzeichnungen bei Gebärden-Übersetzung
Der Antrag wurde ebenso mit S-V-Mehrheit vertagt wie ein Initiativantrag der Grünen (1212/A) , der darauf abzielt, bei der polizeilichen Einvernahme von gehörlosen Personen Bild- und Tonaufzeichnungen anzufertigen, um bestehenden Problemen beim Dolmetschen in Gebärdensprache zu begegnen. Es komme dabei immer wieder zu schweren Missverständnissen, zumal Protokolle über die Einvernahme von gehörlosen Personen nur sinngemäß und nicht wortident angefertigt werden, betont Grünen-Mandatarin Helene Jarmer.
Justizminister Brandstetter wertete das Anliegen zwar als nachvollziehbar, machte jedoch geltend, dass es derzeit technisch nicht möglich sei, in allen Polizeidienststellen Videoaufzeichnungen zu machen. Er und ÖVP-Abgeordneter Friedrich Ofenauer verwiesen aber auf ein Pilotprojekt in der Landespolizeidirektion Steiermark zur ton- und bildunterstützten Vernehmung. Generell sehen sowohl Ofenauer als auch Abgeordneter Christoph Hagen vom Team Stronach das Problem weniger dringlich als Jarmer, schließlich müsse ein angefertigtes Protokoll nicht unterschrieben werden, sollte etwas falsch übersetzt bzw. protokolliert worden sein.
NEOS für Veröffentlichung aller letztinstanzlichen Urteile
Eine generelle Veröffentlichungspflicht für alle Urteile der letzten Instanz schlägt Nikolaus Scherak vor (1400/A(E)). Der Justizsprecher der NEOS führte dabei ins Treffen, dass lediglich der Oberste Gerichtshof (OGH) seine Entscheidungen veröffentlichen muss, während für die Oberlandesgerichte eine derartige gesetzliche Bestimmung fehlt. Dies sei vor allem deshalb problematisch, da auch Oberlandesgerichte in zahlreichen wichtigen Materien letztinstanzliche Entscheidungen fällen, die dann oft als Grundlage für die Judikatur herangezogen werden.
Der Antrag wurde von der Ausschussmehrheit mit der Begründung abgelehnt, dass die Umsetzung der Forderung aufgrund der notwendigen Anonymisierung der Urteile einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand zur Folge hätte und dafür kein Personal vorhanden sei. Laut Justizminister Brandstetter wären 40.000 Entscheidungen betroffen. Viele davon seien überdies keine richtungsweisenden Urteile, die für die Allgemeinheit interessant wären, sagte ÖVP-Abgeordnete Beatrix Karl. Richtungsweisende Judikatur werde ohnehin veröffentlicht.
Praxiserfahrung für RichterInnen und StaatsanwältInnen im Exekutivdienst
Vom Ausschuss mit S-V-Mehrheit vertagt wurde eine Initiative von Abgeordnetem Christoph Hagen (1422/A(E)), wonach angehende RichterInnen und StaatsanwältInnen einen Teil ihrer Ausbildungszeit bei der Exekutive absolvieren sollen. Derzeit hätten Gerichte und Staatsanwaltschaften nur wenig Bezug zur Arbeit der Polizei, beklagt der Sicherheitssprecher des Team Stronach. Zwischen Theorie und Praxis klafften oft große Unterschiede.
SPÖ-Abgeordneter Hannes Fazekas zeigte zwar ein gewisses Verständnis für das Anliegen, über die Ausbildungsinhalte von RichterInnen und StaatsanwältInnen nachzudenken, er warnte aber davor, in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung einzugreifen. ÖVP-Abgeordneter Bernd Schönegger setzt auf eine weitere Verlängerung der Gerichtspraxis, um eine breitere Praxisausbildung der RichterInnen und StaatsanwältInnen zu ermöglichen.
Firmenbuch: NEOS wollen rascheren Transfer der Eintragungen und kostenlosen Online-Zugang
Nach den geltenden Bestimmungen werden Neugründungen von Unternehmen mit der Veröffentlichung der Eintragung im Firmenbuch wirksam. NEOS-Justizsprecher Nikolaus Scherak gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass die Daten des Firmenbuchs ebenso wie jene des Grundbuchs aber nur einmal pro Tag, und zwar um 0.00 Uhr, an das Bundesrechenzentrum (BRZ) übertragen werden, sodass in der Praxis Firmengründungen erst einen Tag nach der Eingabe der Daten als wirksam angesehen werden können. In einem Entschließungsantrag (1584/A(E)) fordert er nun eine häufigere Datenübertragung an das BRZ und argumentiert, dadurch könnten Wirtschaftstreibende flexibler gründen und noch am selben Tag ihre Gesellschaft rechtswirksam errichten.
Weiters kritisierte Scherak die Gebührenpflicht bei der Abfrage von Firmenbuchdaten, wobei er in einer Initiative (1585/A(E)) für einen kostenlosen Online-Zugang zu Basisinformationen wie Firma, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Geschäftszweig, Geschäftsführung und Kapital plädierte.
Beide Anträge wurden vom Ausschuss mit breiter Mehrheit abgelehnt. Seit Anfang dieses Jahres sei es ohnehin möglich, zentrale Firmenbuchdaten kostenlos abzurufen, deshalb habe sich der entsprechende Antrag der NEOS erübrigt, machten ÖVP-Abgeordneter Nikolaus Berlakovich und SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr geltend. Eva-Maria Himmelbauer (V) hob überdies hervor, dass eine Datenbankarchitektur, bei der auf einer Produktionsdatenbank erfasste Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt in die Abfragedatenbank übertragen werden, üblich sei. Ein weiteres Problem sprach FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan an. Seiner Meinung nach würde die Rechtssicherheit leiden, würde eine Firmengründung im Laufe eines Tages wirksam, etwa was die wirksame Fertigung von Dokumenten durch Zeichnungsberechtigte betrifft.
FPÖ fordert Mindeststrafen für Verletzung von ExekutivbeamtInnen
Schließlich vertagte der Justizausschuss einen Antrag der FPÖ auf Änderung des Strafgesetzbuches (1590/A), der darauf hinausläuft, das Strafausmaß für Körperverletzungen an BeamtInnen, ZeugInnen und Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung ihrer Aufgaben anzuheben und Mindeststrafen vorzusehen. Bei leichter Körperverletzung von BeamtInnen sollte die Strafdrohung demnach mindestens sechs Monate bis drei Jahre, bei schwerer Körperverletzung ein bis fünf Jahre betragen, während Justizsprecher Harald Stefan für Körperverletzung mit Todesfolge einen Strafrahmen von drei bis fünfzehn Jahren vorschlägt. Außerdem spricht sich die FPÖ dafür aus, den Verhetzungsparagraphen zu adaptieren. Johannes Hübner ortet einen großen Druck auf die Justiz, Strafen aufgrund von Meinungsdelikten zu verhängen, wobei seiner Auffassung nach das Strafrecht in solchen Fällen nur "ultima ratio" sein solle.
ÖVP-Abgeordneter Rouven Ertlschweiger wies daraufhin, dass die Strafrechtsreform, mit der Delikte gegen Leib und Leben unter wesentlich höhere Strafen gestellt wurden, erst vor kurzen in Kraft getreten sei, und wandte sich dagegen, das seiner Ansicht nach ausgewogene Paket gleich wieder aufzuschnüren. Auch Hannes Fazekas (S) ist skeptisch, ob ein höherer Strafrahmen für Aggressionen gegen PolizistInnen in der Praxis etwas bewirken würde. Handlungsbedarf sieht neben FPÖ-Abgeordnetem Christian Lausch aber auch Christoph Hagen vom Team Stronach. Verletzungen von PolizeibeamtInnen seien laut einer Anfragebeantwortung des Innenministeriums stark angestiegen, erklärte Hagen. Er führt das auf die massive Zuwanderung zurück und ist überzeugt, dass die Hemmschwelle, BeamtInnen anzugreifen, nicht zuletzt auch deshalb sehr gering sei, weil die Täter mit milden Strafen rechnen könnten.
Justizminister Brandstetter hob hervor, dass die Arbeitsgruppe, die die Strafrechtsreform vorbereitet hat, keine Erhöhung des Strafrahmens für Aggressionshandlungen gegen Exekutivbeamte vorgeschlagen habe. Er will die Sachlage aber weiter beobachten. Der Schutz der Exekutive sei ein wichtiges Thema, bekräftigte er. Für Brandstetter ist es ein Alarmzeichen, dass es in Teilen der Exekutive eine gewisse Verunsicherung gibt und die Demotivation steigt, man müsse die Gefahr ernst nehmen. (Schluss Justizausschuss) hof/gs
Themen
Stichworte
Links
- 1422/A(E) - "Obligatorische Erweiterung der praktischen Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten im Bereich der Exekutive"
- 551/A(E) - Evaluierung einer eigenen Justizanstalt für Senioren
- 1585/A(E) - die kostenlose Zurverfügungstellung von Basis-Informationen aus dem Firmenbuch
- 1584/A(E) - die raschere Übertragung von Firmenbuch- und Grundbuch-Eintragungen an das BRZ
- 1400/A(E) - die Veröffentlichung aller letztinstanzlicher Urteile
- 1590/A - Strafgesetzbuch - StGB
- 1109 d.B. - Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 – APRÄG 2016
- 1/A-JU - Justizausschuss
- 1212/A - Strafprozessordnung 1975