Parlamentskorrespondenz Nr. 609 vom 03.06.2016

Neu im Finanzausschuss

Ein Haftungsgesetz-Kärnten soll Rechtsbasis für Vergleich mit HETA-GläubigerInnen schaffen

Wien (PK) – In seinem Bemühen, bei der HETA/Hypo-Abwicklung mit GläubigerInnen der HETA eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, hat Finanzminister Hans Jörg Schelling mit InhaberInnen landesbehafteter Schuldtitel folgende Vorgangsweise vereinbart ("Memorandum of Understanding" vom 18.5.2016): Über eine Barabfindung von 75% des Nominales für Vorranggläubiger und von 30% für Nachranggläubiger hinaus können die Papiere gegen Nullkupon-Anleihen mit Bundesgarantie und dreizehneinhalb Jahren Laufzeit getauscht werden. Diese Inhaberschuldverschreibungen sollen vom Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds emittiert und von diesem oder der Abbaubeteiligungsgesellschaft des Bundes (ABBAG) - nach einer Behaltedauer von 60 Tagen - innerhalb von 180 Tagen zum Barwert einer vergleichbaren Bundesanleihe zurückgekauft werden. Überlegt wird auch ein Angebot an Nachranggläubiger, ihre Titel in ein bundesbehaftetes Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von 54 Jahren umzutauschen. Mit diesen Angeboten will Schelling die gesetzlich erforderliche Gläubigermehrheit gewinnen.

Der Ankauf landesbehafteter Schuldtitel der HETA durch den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds wird zu 1,2 Mrd. € von Kärnten finanziert. Den Rest stellt die ABBAG mit Darlehen der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) bereit. Da noch unbekannt ist, wie viele GläubigerInnen sich für eine Barabfindung oder die Zeichnung einer Anleihe des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds entscheiden, kann die Regierung derzeit noch keine Aussage über die Höhe der vom Bund bereitzustellenden Mittel und zum Zeitpunkt der Fälligkeit machen.

Als Rechtsgrundlagen für diese Vorgangsweise legt die Regierung dem Nationalrat ein "Haftungsgesetz-Kärnten" (1152 d.B.) vor. Es enthält eine weit gefasste Ermächtigung des Finanzministers, Haftungen von 11 Mrd. € für Kreditoperationen des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds zu übernehmen. Dabei wird berücksichtigt, dass die nähere Ausgestaltung der durch den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds auszugebenden und durch eine Bundeshaftung zu garantierenden Inhaberschuldverschreibungen noch aussteht und außerdem Überlegungen für ein weiteres Angebot an Nachranggläubiger bestehen. Der Finanzminister wird den Haftungsrahmen nur dann zur Gänze ausschöpfen müssen, wenn sämtliche GläubigerInnen den Umtausch ihrer HETA-Schuldtitel in die bundesbehaftete Nullkupon-Inhaberschuldverschreibungen wählen. Die neuen Haftungen und die Anhebung des Haftungsrahmens im Finanzmarktstabilitätsgesetz um 1,5 Mrd. € machen es notwendig, das Limit im  Bundeshaftungsobergrenzengesetz um 12,5 Mrd. € zu erhöhen. Technische Rechtsanpassungen sind auch im Bundesgesetzes zur Schaffung einer Abbaueinheit (ABBAG-Gesetz) notwendig. (Schluss) fru