Parlamentskorrespondenz Nr. 762 vom 29.06.2016

Polizei erhält erweiterte Befugnisse zur Verhinderung von Straftaten

Innenausschuss billigt umfangreiche Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz

Wien (PK) – Die Polizei erhält zur Bekämpfung terroristischer und anderer Straftaten weitere Befugnisse. Vor allem der Aspekt der Prävention steht im Mittelpunkt einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz und begleitender Gesetzesänderungen, die heute den Innenausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit passierten. Unter anderem wollen die Abgeordneten mit so genannten "Gefährderansprachen" und Meldepflichten terroristisch, ideologisch und religiös motivierten Straftaten vorbeugen. Außerdem sollen neue gesetzliche Bestimmungen die Verletzung der sexuellen Integrität von Frauen sowie familiäre Gewalt verhindern helfen.

Besonders umstritten sind neue Wegweisungs- und Strafbefugnisse der Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Durch die vagen gesetzlichen Formulierungen eröffne man Willkür Tür und Tor, warnen Grüne und NEOS. Die beiden Fraktionen haben außerdem auch gegen andere Bestimmungen des Gesetzespakets Vorbehalte. Er verstehe die Motive, die hinter den meisten Punkten des Pakets stehen, meinte Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz, manche der gewählten Lösungen seien aber "total missglückt". NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm fürchtet, dass die Summe aller Einzelmaßnahmen, die er teilweise durchaus positiv sieht, ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat sind.

Zustimmend zur Gesetzesnovelle äußerten sich hingegen neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ und das Team Stronach. Es sei sinnvoll, der Polizei erweiterte Möglichkeiten zu geben, um präventiv einzugreifen, unterstrich FPÖ-Abgeordneter Günther Kumpitsch. Die neuen Bestimmungen würden es der Polizei künftig leichter machen, ihren Job auszuüben, ist Christoph Hagen (T) überzeugt. Innenminister Wolfgang Sobotka verwies auf Erfolge im Umgang mit der Hooligan-Szene in Österreich, die auf ähnlichen Bestimmungen basierten.

Im Gesetzespaket enthalten sind auch eine organisatorische Bündelung der Einsatzzentralen der Polizei sowie erhöhte Sicherheitsvorkehrungen in Amtsgebäuden des Innenministeriums. Abseits des Sicherheitsaspekts bringt die Gesetzesnovelle bürokratische Vereinfachungen für Fundämter.

Eingeleitet wurde die Sitzung des Innenausschusses mit einer Trauerminute für die Opfer des Terroranschlags am Istanbuler Flughafen. Ausschussvorsitzender Otto Pendl wies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden hin. Das Innenministerium hat nach Auskunft von Minister Wolfgang Sobotka derzeit keine detaillierten Informationen, da die Türkei eine Nachrichtensperre verhängt habe.

"Gefährderansprache" und Meldepflichten für radikalisierte Personen

Konkret wird es die so genannte "Präventions-Novelle 2016" (1151 d.B.) dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Hinkunft ermöglichen, zur Verhinderung extremistisch motivierter Straftaten einschlägig auffällig gewordene Personen gezielt zu Gesprächen zu laden und zu regelmäßigen Meldungen zu verpflichten. Bei diesen "Gefährderansprachen" sollen den Betroffenen etwa die Rechtsfolgen von Handlungen klarmacht und sie auf bestehende Unterstützungsangebote und Anlaufstellen wie Deradikalisierungsprogramme hingewiesen werden. Außerdem soll eine ergänzende Meldepflicht dafür sorgen, dass man mit den Personen in regelmäßigem Kontakt bleibt und Ortsveränderungen zeitnah erkennt. Die Meldepflicht kann überdies dafür eingesetzt werden, die Betroffenen von bestimmten Veranstaltungen fernzuhalten. Ähnliche Instrumente gibt es bereits zur Verhinderung von Gewalt und Rassismus bei Sportgroßveranstaltungen durch amtsbekannte Hooligans.

Besserer Schutz vor massiver sexueller Belästigung

Auch wer Frauen massiv sexuell belästigt hat bzw. in gewalttätige Auseinandersetzungen verwickelt war, muss künftig mit spezifischen behördlichen Ermahnungen rechnen. Entsprechende Bestimmungen wurden heute mit Hilfe eines Abänderungsantrags in die Präventions-Novelle eingebaut. Demnach können Personen, die "einen gefährlichen Angriff gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung oder einen gefährlichen Angriff unter Anwendung von Gewalt" begangen haben, von den Sicherheitsbehörden vorgeladen werden, um sie über rechtskonformes Verhalten zu belehren und auf drohende Konsequenzen von fortgesetztem Fehlverhalten hinzuweisen. Vorausgesetzt, dass weitere ähnliche Vorkommnisse drohen. Insbesondere Fremde sind bei dieser Gelegenheit zusätzlich über die Grundwerte des Zusammenlebens in einem demokratischen Staat und über das gesellschaftliche Leben in Österreich aufzuklären, wie in den Erläuterungen festgehalten wird. Personen, die Ladungen bzw. Meldepflichten nicht nachkommen, droht eine Verwaltungsstrafe.

Störung der öffentlichen Ordnung kostet künftig bis zu 500 €

Darüber hinaus werden mit dem Abänderungsantrag die Bestimmungen im Sicherheitspolizeigesetz in Bezug die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung neu gefasst. Demnach kann die Exekutive künftig bereits dann eingreifen, wenn eine oder mehrere Personen die öffentliche Ordnung durch ein Verhalten stören, "das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen". Konkrete Beschwerden müssen nicht vorliegen, auch "ein besonders rücksichtsloses Verhalten" ist, anders als bisher, keine Voraussetzung für ein polizeiliches Einschreiten mehr. Als Beispiele werden in den Erläuterungen etwa das aufdringliche Nachgehen einer Person oder das Verstellen von Geschäftspassagen genannt. Das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit darf, innerhalb der allgemeinen gesetzlichen Schranken allerdings nicht beeinträchtigt werden.

Neben einer Wegweisung durch die Polizei drohen bei einer Störung der öffentlichen Ordnung auch Geldstrafen, wobei der Strafrahmen von 350 € auf 500 € angehoben wird. Auch allgemeines aggressives Verhalten gegenüber der Polizei kann künftig als Verwaltungsübertretung geahndet werden, selbst wenn dadurch keine konkrete Amtshandlung behindert wird.

Möglichkeit zur Abnahme von DNA-Proben wird ausgeweitet

Ausgeweitet wird auch die Möglichkeit, Personen zum Zweck der Feststellung ihrer Identität erkennungsdienstlich zu behandeln, also etwa ihre Fingerabdrücke abzunehmen. Bisher ist das, abseits von Straftaten, grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn sich der Betreffende in einem Zustand der Hilflosigkeit befindet. Außerdem können künftig auch Personen, die im Verdacht stehen, ein vergleichsweise geringfügiges Sexualdelikt begangen zu haben, zur Abgabe einer DNA-Probe gezwungen werden. Derzeit gilt das nur für einschlägige Straftaten, die mit einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe bedroht sind.

Gesetzliche Nachschärfungen zur Verhinderung familiärer Gewalt

Zur Vorbeugung familiärer Gewalt ist es künftig möglich, für Kindergärten und Schulen ein gesondertes Betretungsverbot zu verhängen. Außerdem wird eine gesetzliche Grundlage für die "präventive Rechtsaufklärung" geschaffen. Diese wird seit 2011 durch besonders geschulte BeamtInnen durchgeführt, um mit dem Gefährder seine persönliche Situation zu besprechen und ihm die Konsequenzen seines Verhaltens vor Augen zu führen. Künftig können die Betroffenen auch zwangsweise geladen werden. Ebenso dürfen PolizeibeamtInnen zur Durchsetzung eines verhängten Betretungsverbots für bestehende Schutzzonen, etwa zur Verhinderung von Drogenhandel rund um Schulen, in Hinkunft notfalls auch Zwangsgewalt ausüben.

Weitere Befugniserweiterungen der Exekutive

Weitere Befugniserweiterungen der Exekutive betreffen die Speicherung von Daten mutmaßlich gefährlicher Personen und deren Ausschreibung zur verdeckten Kontrolle sowie die Konfiszierung von Ausweisdokumenten, die von einer ausländischen Behörde zur Verhinderung der Ausreise von "foreign fighters" für ungültig erklärt wurden. Fahndungsdaten dürfen künftig auch an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bzw. an ausländische Asylbehörden weitergegeben werden. Auch wird es erlaubt sein, aus Anlass der Anmeldung eins Fahrzeugs zu überprüfen, ob dieses zur Fahndung ausgeschrieben ist. Zu mehr Sicherheit sollen darüber hinaus ein Waffenmitnahmeverbot und die Durchführung von Sicherheitskontrollen in Gebäuden des Innenministeriums und nachgeordneter Dienststellen beitragen.

Zentralisierung der Einsatzkoordination

Auf organisatorischer Ebene enthält das Gesetzespaket Bestimmungen über eine Bündelung der Einsatzzentralen der Polizei. Es kommt zu einer Zentralisierung der Einsatzkoordination und beim Notrufrouting. Gleichzeitig wird die Möglichkeit des sprengelübergreifenden Einschreitens von Sicherheitsorganen ausgeweitet. Damit will man sicherstellen, dass die Exekutive möglichst rasch am Einsatzort eintrifft, unabhängig davon, welcher Behörde die BeamtInnen zugeordnet sind. Unterstützt werden soll die Einsatzkoordination durch ein neues Informationsverbundsystem mit umfangreicher Datenbank (siehe auch Parlamentskorrespondenz Nr. 617/2016).

Grüne und NEOS kritisieren vage Gesetzesbestimmungen

Bedenken gegen das Gesetzespaket äußerten insbesondere die Grünen und die NEOS. Er verstehe in fast allen Punkten die Motive, die hinter dem Paket stehen, sagte Grünen-Sicherheitssprecher Peter Pilz, die gewählte Lösung sei in vielen Bereichen aber nicht gut und teilweise sogar "total missglückt". Er erachtet es beispielsweise als "keine gute Idee" zum Begriff des öffentlichen Ärgernisses zurückzukehren. Damit öffne man Willkür Tür und Tor. Was von manchen nur als abweichendes Verhalten wahrgenommen werde, sei für andere schon ein öffentliches Ärgernis.

Justizsprecher Albert Steinhauser veranschaulichte die Kritik der Grünen anhand einiger konkreter Beispiele. Er frage sich beispielsweise, ob sich eine Gruppe von Leuten, die vor einem Lokal steht und raucht, schon strafbar macht, weil sie PassantInnen wegen der Blockade des Gehsteigs zwingt, die Straßenseite zu wechseln und so für Ärger sorgt. Gleiches gelte für jemanden, der es mit der Körperhygiene nicht so genau nimmt und in der U-Bahn andere Fahrgäste zum Wechseln in einen anderen Wagon bewege. Es gehe ja nicht nur um Strafen, sondern auch um die Möglichkeit der Wegweisung, so Steinhauser. Seiner Ansicht nach ist es nicht Aufgabe der Polizei, eine gesellschaftliche Etikette durchzusetzen, es brauche eine gewisse Toleranz, wie dies derzeit der Fall sei. Im Übrigen werde Sozialarbeit auch künftig nicht durch Polizeiarbeit ersetzt werden können.

Wenig anfangen kann Pilz darüber hinaus mit der sogenannten "Meldepflicht zur Normenverdeutlichung", etwa bei Angriffen auf die sexuelle Integrität. Dass solche Meldepflichten bei Hooligans zu Erfolg geführt haben, ist für ihn kein Argument, da man im Fall von Sexualdelikten nicht einschätzen könne, zu welchem Zeitpunkt konkret eine Gefahr droht. Er glaubt nicht, dass dadurch Straftaten verhindert werden können.

Besonders wichtig wäre es Pilz außerdem, jene Bestimmung neu zu formulieren, die Dateneinträge über vermutliche radikalisierte Personen in die EKIS-Datenbank regelt. Es gelte sicherzustellen, dass davon tatsächlich nur Personen umfasst sind, von denen die Gefahr terroristischer Straftaten und ähnlich schwerer Delikte ausgeht. Sobotka signalisierte in diesem Punkt Gesprächsbereitschaft, er sieht hier keine inhaltlichen Differenzen zwischen den Intentionen des Ressorts und der Grünen.

Einen weiteren Kritikpunkt der Grünen brachte Steinhauser vor. Er fürchtet, dass die neue Befugnis der Polizei, aggressives Verhalten gegenüber PolizeibeamtInnen zu ahnden, ohne dass durch dieses Verhalten eine Amtshandlung gestört wird, dazu benutzt werden könnte, das Mitfilmen und Fotografieren von Amtshandlungen zu unterbinden. Damit verstoße man aber gegen den wichtigen Grundsatz der Transparenz. Seine Fraktionskollegin Alev Korun äußerte massive Zweifel daran, dass regelmäßige Vorladungen zur Polizei in probates Mittel zur Eindämmung von Extremismus sind.

Seitens der NEOS meinte Nikolaus Alm, er könne etlichen Punkten im Gesetzespaket zustimmen. Die neuen Bestimmungen in Bezug auf die Störung der öffentlichen Ordnung hält er aber für hinterfragenswert. Es brauche eine präzisere Formulierung, um den Ermessensspielraum einzuengen und Willkür zu verhindern, mahnte er. Überdies sei die Norm zu ungenau formuliert, um einen Durchschnittsbürger die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten danach auszurichten. Allgemein fürchtet Alm, dass sich die Einzelmaßnahmen im Paket zu einem Schritt in Richtung Überwachungsstaat summieren könnten. Die Bevölkerung drohe in ihren Handlungen eingeschränkt zu werden.

FPÖ und Team Stronach begrüßten Gesetzespaket

Begrüßt wurde die Gesetzesnovelle demgegenüber von der FPÖ und vom Team Stronach. Es sei sinnvoll, der Polizei mehr Möglichkeiten für präventive Eingriffe in die Hand zu geben, betonte Günther Kumpitsch (F). Er erachtet es allerdings für notwendig, zu evaluieren, wie die Gefährderansprache zur Deradikalisierung in der Praxis funktioniert.

Die Bevölkerung wolle Sicherheit, erklärte Christoph Hagen (T). Dazu müsse man der Polizei aber gewisse Mittel in die Hand geben. Durch das vorliegende Paket werde es die Exekutive künftig leichter haben, ihren Job auszuüben, ist er überzeugt. Die neuen Formulierungen in Bezug auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sieht Hagen als unproblematisch, es sei wichtig, dass die Polizei Ermessensspielräume habe. Auch im Straßenverkehr könne sie entscheiden, ob sie bei einem Fehlverhalten nur verwarne oder bestrafe.

SPÖ und ÖVP heben Gewaltschutzmaßnahmen hervor

Namens der Koalitionsparteien äußerten sich Werner Amon (V), Gisela Wurm (S), Michaela Steinacker (S) und Rudolf Plessl (S) über das Gesetzespaket erfreut. Österreich sei beim Schutz von Frauen vor Gewalt schon jetzt Vorbild in Europa, mit dem vorliegenden Paket werde ein weiterer Mosaikstein gesetzt, sagte Wurm. Sie begrüßte in diesem Sinn ausdrücklich, dass Betretungsverbote künftig auch mit Hilfe von Zwangsgewalt durchgesetzt werden können und die Polizei neue Möglichkeiten der Rechtsbelehrung bekomme. ÖVP-Justizsprecherin Steinacker wies insbesondere auf die Maßnahmen zur Unterbindung sexueller Belästigung und anderer sexueller Übergriffe hin. Die Abgabe einer DNA-Probe sei wesentlich zur Wiedererkennung eines Täters.

Die vorgebrachten Bedenken gegen die Neuformulierung der Bestimmungen über die öffentliche Ordnung teilte Steinacker nicht. Sie sei froh, dass es diesen erweiterten Begriff gebe, sagte sie. Damit erhalte die Polizei etwa die Möglichkeit, Gruppen von Personen, die rund um einen Bahnhof SchülerInnen und andere PassantInnen "anpöbeln", wegzuweisen.

Abgeordneter Amon hält das Paket auch für ein taugliches Instrument, um "selbsternannten Sittenwächtern" einen Riegel vorzuschieben. Man gebe der Exekutive mit Augenmaß neue Mittel in die Hand, fasste er zusammen.

Sobotka hält Ermessensspielraum der Polizei für nicht überschießend

Innenminister Wolfgang Sobotka wies darauf hin, dass man mit der Gefährderansprache und Meldepflichten gute Erfahrungen im Kampf gegen die Hooligan-Szene gemacht habe. Seiner Ansicht nach kommt es nicht von ungefähr, dass Österreich bei der Fußball-EM in Frankreich für seine Fans und für die gute Kooperation mit der österreichischen Polizei gelobt wurde. Es sei eines der Ziele der Novelle, terroristische Gefahren besser im Vorfeld zu erfassen und radikalisierte Personen wieder auf den richtigen Pfad zurückzuführen. Laut Sobotka dürfe man zudem nicht aus den Augen verlieren, dass es bei vielen Punkten des Gesetzespakets auch um Opferschutz gehe.

Verteidigt wurden von Sobotka auch die neuen Bestimmungen zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung. Seiner Meinung nach ist es wichtig, dass die Polizei einen gewissen Ermessensspielraum bekommt. Dieser sei keineswegs überschießend. Durch die neue Möglichkeit der Wegweisung als gelinderes Mittel könne man zudem die Verhängung von Strafen vermeiden. Es sei erstes Interesse der Polizei, dass Konflikte gar nicht erst entstehen, betonte Sobotka.

Die ausgeweitete Möglichkeit zur Abnahme von DNA-Proben begründete Sobotka damit, dass sich in der Praxis gezeigt habe, dass Vergewaltiger oft mit geringfügigeren Sexualdelikten wie Belästigungen oder Nötigungen beginnen. Sollte sich herausstellen, dass eine verdächtige Person die Straftat nicht begangen habe, würden die DNA-Daten selbstverständlich sofort gelöscht, versicherte er Abgeordnetem Steinhauser.

Verwaltungsvereinfachung für Fundämter

Neuerungen bringt das Gesetzespaket, das mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Team Stronach beschlossen wurde, schließlich auch für ehrliche FinderInnen. Sie müssen künftig nicht mehr per Einschreiben vom Fundamt verständigt werden, wenn der abgegebene Wertgegenstand nicht abgeholt wird und damit in ihr Eigentum fällt. Stattdessen soll die Verständigung via SMS, E-Mail oder einfachem Brief erfolgen. Außerdem wird der Wert des Fundes, ab dem eine Verständigung erforderlich ist, von 20 € auf 100 € angehoben und die Frist für die weitere Aufbewahrung des Gegenstandes durch das Fundamt nach Verständigung des Finders von sechs Monaten auf zwei Monate verkürzt. Mit dieser Verwaltungsvereinfachung kommt man einer Anregung des Städtebunds nach. (Fortsetzung Innenausschuss) gs