Parlamentskorrespondenz Nr. 989 vom 26.09.2016

Neu im Wissenschaftsausschuss

ÖH-Wahlsystem wird nach Evaluierung an PädagogInnenbildung NEU angepasst

Wien (PK) – Das Wahlsystem der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften (ÖH) wird mit einer Novelle an die "PädagogInnenbildung NEU" angepasst (1258 d.B. ). Damit werden Fragen der Wahlberechtigung zur Wahl von Hochschulvertretungen und Studienvertretungen für Studierende, die ein gemeinsam eingerichtetes Studium an zwei Bildungseinrichtungen belegen, geklärt.

Einige Änderungen gibt es auch bei Details der Durchführung von ÖH-Wahlen. So werden etwa die Bestimmungen über die Ausstellung von Wahlkarten und die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte präzisiert. Im Falle von Wahlwiederholungen gibt es keine Briefwahl mehr. Die Möglichkeit von vorgezogenen Wahltagen für berufsbegleitende Studien und duale Studiengänge soll zudem die Wahlbeteiligung stärken. In das Gesetz aufgenommen werden auch Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn eine Wahl unterblieben ist. Die Bestimmungen über die Zusammensetzung von Wahlkommissionen und deren Unterkommissionen werden adaptiert. Klarstellungen gibt es auch bei der Berücksichtigung von Zeiten als StudierendenvertreterIn für den Studienerfolg.

Mit der Novelle werden auch Festlegungen über die Einhebung von ÖH-Beiträgen und für erhöhte Transparenz bei deren Verwendung getroffen. Jahresvoranschlag und Jahresabschluss samt dem schriftlichen Ergebnis einer Wirtschaftsprüfung müssen in Zukunft auf der Homepage der ÖH veröffentlicht werden.

Bereits 2014 wurden mit dem Bundesgesetz über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014) und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2014 (HSWO 2014) sämtliche Studierende an höheren Bildungseinrichtungen in die ÖH einbezogen. Nach der verpflichtenden Evaluierung des HSG 2014 und der HSWO 2014 fließen deren Ergebnisse nun in die vorliegende Novelle zur Änderung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 und des Fachhochschul-Studiengesetzes ein. Sie wurden gemeinsam mit VertreterInnen der Österreichischen HochschülerInnenschaft diskutiert und erarbeitet, halten die Erläuterungen zum Gesetzestext fest. (Schluss) sox


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