Parlamentskorrespondenz Nr. 1005 vom 29.09.2016

Neu im Sozialausschuss

Oppositionsanträge zu den Themen Flüchtlinge, Arbeitsrecht und Pflegeheime

NEOS beantragen Änderung des Freiwilligengesetzes

Wien (PK) – Die NEOS halten wenig von der Forderung, anerkannte Flüchtlinge zwangsweise zu 1-Euro-Jobs zu verpflichten, wie sie unter anderem Integrationsminister Sebastian Kurz erhoben hat. Ihrer Meinung nach ist es sinnvoller, auf bestehende Instrumente wie das eigens für Flüchtlinge konzipierte Freiwillige Integrationsjahr zurückzugreifen, um den Betroffenen Perspektiven zu bieten und ihre gesellschaftliche und berufliche Integration zu fördern. Abgeordneter Gerald Loacker hält allerdings einige Anpassungen für notwendig, um dieses Instrument attraktiver zu machen, und hat eine entsprechende Änderung des Freiwilligengesetzes beantragt (1826/A).

Das Freiwillige Integrationsjahr wurde konzipiert, um Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigen die Möglichkeit zu geben, in gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen erste berufliche Erfahrungen in Österreich zu sammeln, wobei neben dem Arbeitseinsatz auch eine umfangreiche pädagogische Begleitung vorgesehen ist. An diesen Grundsätzen will Loacker auch nicht rütteln. Er hält es aber für angebracht, in das für die pädagogische Begleitung vorgesehene Stundenkontingent auch Deutschkurse und andere Angebote des AMS einzurechnen, um in Frage kommenden Einrichtungen, die Flüchtlinge beschäftigen wollen, die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen zu erleichtern. Außerdem tritt er für eine Ausdehnung des möglichen Einsatzgebietes der Flüchtlinge auf kommunale Einrichtungen sowie auf Einrichtungen der Daseinsvorsorge ein, wobei er konkret etwa an Bauhöfe denkt. Als finanziellen Anreiz für Flüchtlinge schlägt Loacker ein verpflichtendes Taschengeld vor, das nicht auf die Mindestsicherung anzurechnen ist.

NEOS wollen Arbeiterkammer in die Pflicht nehmen…

Ein weiterer Gesetzesantrag der NEOS zielt darauf ab, die Arbeiterkammer dazu zu verpflichten, einen Bescheid auszustellen, wenn sie einem Arbeitnehmer keinen Rechtsschutz in einer arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheit gewähren (1827/A). Damit hätten Betroffene die Möglichkeit, ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung zu ergreifen, argumentiert Abgeordneter Loacker. Für ihn wäre das ein sinnvoller Schutz vor Willkür der Interessenvertretung.

…und fordern mehr Entscheidungsspielraum für GmbH-GesellschafterInnen

Für mehr Entscheidungsspielraum für GmbH-GesellschafterInnen, was ihre sozialversicherungsrechtliche Einstufung betrifft, macht sich NEOS-Abgeordneter Nikolaus Alm stark. Er hält es für problematisch, dass GesellschafterInnen einer GmbH gegen ihren Willen als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin eingestuft werden können. Die Grenze zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit sei längst verwischt, meint er, es sei an der Zeit, dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Konkret fordert Alm, GesellschafterInnen, die mit zumindest 1% an einer GmbH beteiligt sind, das Recht einzuräumen, sich als Selbstständige zu deklarieren (1830/A(E)). Generell beklagt er, dass es UnternehmerInnen in Österreich besonders schwer hätten.

Grüne drängen auf Mindestpersonalschlüssel in Alten- und Pflegeheimen

Die Grünen sorgen sich um die Betreuung der BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen und sprechen sich in diesem Sinn für einen bundesweit einheitlichen Mindestpersonalschlüssel aus (1836/A(E)). Eine permanent hohe psychische und physische Belastung des Pflegepersonals wirke sich nicht nur negativ auf die Pflege- und Betreuungsqualität aus, sondern habe auch eine hohe Personalfluktuation zur Folge, gibt Abgeordnete Judith Schwentner zu bedenken. Die Verweildauer im Beruf sei oft nur kurz. Die Einrichtung und der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen ist zwar Ländersache, Schwentner urgiert aber einen entsprechenden Druck des Bundes im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen zum Pflegefondsgesetz.

Grüne verlangen besseren Schutz von Beschäftigten vor großer Hitze…

Ein weiteres Anliegen ist den Grünen ein besserer Schutz von Beschäftigten vor großer Hitze (1842/A(E)). Abgeordnete Birgit Schatz kritisiert, dass es derzeit nur im Baubereich spezifische Regelungen gibt, um ArbeitnehmerInnen vor extremen Wetterbedingungen wie hohen Temperaturen zu schützen, obwohl die Reaktionsgeschwindigkeit und die Koordinationsfähigkeit bei Hitze allgemein deutlich nachlasse. Zwar sei der Arbeitgeber grundsätzlich angehalten, für ein Raumklima zwischen 19 Grad und 25 Grad Celsius zu sorgen, hält Schatz fest, die Bestimmungen seien aber allein schon wegen unzureichender Kontrollstrukturen zahnlos, wie die Praxis in vielen Bäckereien und Küchen zeige. Sie fordert daher konkrete Regelungen zu Arbeitsunterbrechungen, Arbeitsdauer und Arbeitsorganisation bei großer Hitze und beruft sich dabei nicht zuletzt auch auf den Klimawandel.

…und niedrigere Pensions-Mindestbeitragsgrundlage für Selbstständige

Den Grün-Abgeordneten Aygül Berivan Aslan und Matthias Köchl ist die Pensions-Mindestbeitragsgrundlage für Selbstständige in der Höhe von rund 720 € ein Dorn im Auge. Sie sprechen sich dafür aus, diesen Betrag innerhalb von Jahresfrist auf die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze – derzeit 415,72 € – abzusenken (1846/A(E)). Die geltende Mindestbeitragsgrundlage sei für viele Betroffene mit niedrigem Einkommen eine unzumutbare Belastung, so die Begründung. Schließlich seien auch in Monaten, in denen man nichts oder kaum verdiene, Pensionsbeiträge in der Höhe von 133,85 € fällig. Vor allem selbstständige Frauen sind laut Antrag betroffen: Sie hatten 2013 mit monatlich 670 € brutto ein deutlich niedrigeres Median-Einkommen als selbstständige Männer. Die Mindestbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung wurde bereits 2016 auf die ASVG-Geringfügigkeitsgrenze gesenkt. (Schluss) gs