Parlamentskorrespondenz Nr. 1093 vom 17.10.2016

Neu im Gesundheitsausschuss

Apothekengesetz, Gewebesicherheit und Ausstattung der E-Cards mit Fotos

EuGH verlangt Einzelfallprüfung bei der Bewilligung von neuen Apotheken

Wien (PK) – Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) macht eine Novellierung des Apothekengesetzes notwendig, wobei dafür ein gemeinsamer Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ und den Grünen vorliegt (1863/A). Im konkreten geht es um die Kriterien der nationalen Behörden, die bei Bedarfsprüfungsverfahren im Hinblick auf die Bewilligung von neuen Apotheken zugrunde gelegt werden. Obwohl Österreich bereits 2014 infolge des EuGH-Urteils in Sachen "Sokoll-Seebacher" das Apothekengesetz anpassen musste, gingen den europäischen Richtern die Änderungen nicht weit genug, da u.a. die "starre Grenze" von 5.500 zu versorgenden Personen weiterhin im Widerspruch zum Artikel 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) steht.

Da nach Auffassung des EuGH die Verbesserung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung das grundlegende Kriterium darstellt, muss die Behörde in jedem einzelnen Fall prüfen, ob besondere örtliche Verhältnisse vorliegen bzw. ob eine rasche und zumutbare Erreichbarkeit von Apotheken gewährleistet ist. Bei der Prüfung des Versorgungsangebots sollen "bestehende Apotheken einschließlich Filialapotheken und ärztliche Hausapotheken" berücksichtigt werden, heißt es im Antrag. In der Begründung wird noch näher erläutert, was unter besonderen örtlichen Verhältnissen zu verstehen ist: Diese können beispielsweise auch dann vorliegen, wenn die neu zu errichtende öffentliche Apotheke in einem sich nachhaltig und stetig entwickelnden Siedlungsgebiet liegt, sich im näheren Umkreis größere medizinische Einrichtungen oder ein Krankenhaus mit mehreren Anstaltsambulatorien befinden, oder wenn es um die Versorgung an bedeutenden und stark frequentierten Verkehrsknotenpunkten, wie etwa an Flughäfen oder Hauptbahnhöfen geht.

Europäische Harmonisierung betreffend Import von menschlichem Gewebe und Zellen

Der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in innerstaatliches Recht dient die von der Regierung geplante Änderung des Gewebesicherheitsgesetzes (1293 d.B.) Einerseits geht es um die Kodierungsrichtlinie der EU, mit der ein verpflichtender Einheitlicher Europäischer Code ("Single European Code", SEC) geschaffen wird, um die Rückverfolgbarkeit von Spendern und Empfängern von Zellen und Gewebe, die zur Verwendung beim Menschen dienen, in den Mitgliedstaaten bzw. in der EU zu erleichtern. Andererseits werden durch die Einfuhrrichtlinie detaillierte Verfahrensvorschriften für den Import menschlicher Gewebe und Zellen in die Union geschaffen. Damit zusammenhängend ist auch vorgesehen, dass Gewebebanken, die Einfuhren aus Drittstaaten tätigen, einer Bewilligung durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) bedürfen. Das BASG ist zudem verpflichtet, ein Register über sämtliche zertifizierten Entnahmeeinrichtungen und bewilligten Gewebebanken zu führen und dieses auf der Homepage zu veröffentlichen.

E-Cards sollen mit Fotos ausgerüstet werden

Für die Ausstattung der E-Cards mit Fotos tritt der Abgeordnete Marcus Franz (o.F.) in einem Entschließungsantrag ein (1861/A(E)). Es habe sich nämlich gezeigt, dass die seit Jänner 2016 eingeführte Ausweispflicht in allen Ambulanzen und Ordinationen einen zu hohen bürokratischen Aufwand darstellt. Außerdem vertritt Franz die Auffassung, dass m it einer persönlichen Zuordenbarkeit per Foto auf der E-Card Missbrauchsfälle sofort erkannt und abgestellt werden könnten. Der Nutzen für den Sozialversicherungsträger würde anfallende Mehrkosten mehr als amortisieren, ist er überzeugt. Im Sinne einer Patienten- und Bürgerfreundlichkeit in der Verwaltung, könnte und sollte durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger auf gespeicherte und gesicherte Datensätze des BMI zugegriffen werden können. Die Kosten für die Überprüfung von offiziellen Fotos und die Neuausgabe z.B. an Kinder, sollten zwischen Versicherten und Sozialversicherungsträger im Verhältnis 50:50 aufgeteilt werden. (Schluss) sue