Parlamentskorrespondenz Nr. 1098 vom 17.10.2016

Verfassungsausschuss ebnet Weg für Zentrales Wählerregister

Bund und Länder übernehmen Kosten für Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl

Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute den Weg für die Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters geebnet. Die Ausschussmitglieder stimmten teils einstimmig, teils mehrheitlich für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsparteien. Damit dürfte auch die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gesichert sein. Neben der SPÖ und der ÖVP zeigte sich grundsätzlich auch die Opposition zufrieden, die NEOS verlangten allerdings Nachjustierungen.

Mit der Einführung des Zentralen Wählerregisters wird es künftig auch möglich sein, Volksbegehren elektronisch bzw. auf allen Gemeindeämtern zu unterstützen. Zudem werden mit dem Gesetzespaket in Reaktion auf die Aufhebung der Bundespräsidentenwahl durch den Verfassungsgerichtshof erste Anpassungen im Wahlrecht vorgenommen. So ist etwa geplant, vorläufig zu den alten Wahlkarten ohne Lasche zurückzukehren. Außerdem werden jene Bestimmungen adaptiert, die die Prüfung und Öffnung von Wahlkarten am Tag nach der Wahl regeln.

Aufgrund der Auflösung des Bezirks Wien-Umgebung kommt es zu einer Änderung bei den Regionalwahlkreisen. Um die Gemeinden nicht zu belasten, teilen sich Bund und Länder die Kosten für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl.

Gegen das Zentrale Wählerregister und die Online-Unterstützung von Volksbegehren stimmten die NEOS und das Team Stronach. Abgeordneter Nikolaus Scherak begrüßte das Vorhaben zwar grundsätzlich und behielt sich in diesem Sinn auch die Zustimmung seiner Fraktion im Plenum des Nationalrats vor. Er hat aber kein Verständnis dafür, dass künftig zwar Unterstützungserklärungen für Volksbegehren in jedem Gemeindeamt abgegeben werden können, nicht aber Unterstützungserklärungen für Parteien, die bei Nationalrats- oder Europawahlen antreten wollen. Damit würde das Antreten neuer Parteien unnötig erschwert, machte er sich für eine Nachjustierung des Gesetzes stark. Ein entsprechender Zusatzantrag der NEOS wurde bei der Abstimmung allerdings lediglich von der Opposition unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

Die Zustimmung der FPÖ zum Gesetzespaket begründete Harald Stefan damit, dass gewährleistet sei, dass das Zentrale Wählerregister keine "Gesinnungsdatenbank" werde. In diesem Sinn erachtet er es auch für wesentlich, dass Unterstützungserklärungen für Volksbegehren nach Vorliegen des amtlichen Ergebnisses wieder aus dem Register zu löschen sind. Die Löschung müsse für den Bürger auch nachvollziehbar sein. Mit dem Wählerregister würden allerdings weniger Probleme gelöst als von der FPÖ erhofft, sagte Stefan, wobei er als Beispiel das Wählen in allen Wahllokalen ohne Briefwahl-Karte nannte.

Seitens der Grünen begrüßte Albert Steinhauser das Gesetzespaket. Er sieht in der Einrichtung des Zentralen Wählerregisters einen wesentlichen Schritt zur Vermeidung von Wahlanfechtungen. Sein Fraktionskollege Dieter Brosz kritisierte jedoch, dass die Anwendung des Registers für die Länder nicht verpflichtend sei. Seiner Meinung nach wäre das gerade im Hinblick auf die Zweitwohnsitzproblematik bei Landtags- und Gemeinderatswahlen in einzelnen Bundesländern dringend geboten.

ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl bedankte sich für die breite Unterstützung und sprach von einem Meilenstein im Wahlrecht. Durch das Zentrale Wählerregister sei in Zukunft ausgeschlossen, dass WählerInnen zweimal wählen oder nicht Wahlberechtige zur Wahl gehen können. Man habe die Reform "in unaufgeregter Art und Weise zustande gebracht", betonte auch Ausschussobmann Peter Wittmann (S). Ihm zufolge ist es auch sehr wohl so gedacht, dass auch die Länder die Daten des Zentralen Wählerregisters verwenden. Eine größere Wahlrechtsreform stellten Gerstl und Wittmann für das erste Halbjahr 2017 in Aussicht.

Vorläufig sollen wieder Wahlkarten ohne Lasche verwendet werden

Einig waren sich die Abgeordneten darin, vorläufig zu den alten Wahlkarten ohne Lasche zurückzukehren. Damit stelle man sicher, dass es im Falle vorzeitiger Neuwahlen im Jahr 2017 nicht zu den gleichen Problemen bei der Briefwahl kommt wie bei der Bundespräsidenten-Stichwahl, hielt unter anderem ÖVP-Abgeordneter Gerstl fest. Für alle Fraktionen ist aber klar, dass die alten Wahlkarten "nicht der Weisheit letzter Schluss sind", wie es Albert Steinhauser und Harald Stefan formulierten. Man müsse im Sinne des Datenschutzes eine bessere Lösung finden, so Steinhauser.

Um dieses Anliegen zu unterstreichen, fasste der Ausschuss einstimmig eine Entschließung. Demnach fordern die Abgeordneten die Regierung auf, einen Vergleich mit anderen Ländern anzustellen und bis zum 1. März Optionen vorzulegen, die nicht nur den Anforderungen der Wahlgrundsätze, sondern auch dem Datenschutz Rechnung tragen.

Bundespräsidenten-Wahl: Für Zusatzkosten ist budgetär vorgesorgt

Im Rahmen der Debatte hob Gerstl darüber hinaus ausdrücklich hervor, dass die Gemeinden aufgrund der vereinbarten Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern nicht auf den Kosten für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl sitzen bleiben. Für die 9,5 Mio. €, die der Bund übernimmt, ist budgetäre Vorsorge getroffen. Es gebe bereits eine entsprechende Zusage von Finanzminister Hans Jörg Schelling, teilte Innenminister Wolfgang Sobotka FPÖ-Abgeordnetem Günter Kumpitsch auf eine entsprechende Frage mit.

Generell unterstrich Sobotka, dass das Zentrale Wählerregister auch bei Landtagswahlen und Gemeinderatswahlen anzuwenden ist. In Richtung Abgeordnetem Scherak hielt er fest, bevor man die Frage der elektronischen Unterstützungserklärung für Parteien regle, müsse man sich "das Mengengerüst überlegen". Die Zahl der notwendigen Unterstützungserklärungen für einen Wahlantritt sei sehr unterschiedlich und zum Teil sehr niedrig.

Zentrales Wählerregister soll Abwicklung von Wahlen erleichtern

Einen ersten Anlauf zur Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters haben SPÖ und ÖVP bereits 2013 genommen. Das damals vorgelegte "Demokratiepaket" wurde nach monatelangen Beratungen allerdings wieder ad acta gelegt, da sich Regierungs- und Oppositionsparteien nicht auf eine automatische Volksabstimmung bzw. Volksbefragung über erfolgreiche Volksbegehren einigen konnten. Nun hat man, zumindest in Sachen Wählerregister, aber doch noch einen gemeinsamen Nenner gefunden. Beschleunigt wurden die Verhandlungen nicht zuletzt durch die aufgetretenen Probleme bei der Briefwahl rund um die Bundespräsidenten-Wahl.

Basis für den heutigen Beschluss im Verfassungsausschuss bildete ein von SPÖ und ÖVP bereits im Juli vorgelegtes "Wahlrechtsänderungsgesetz 2017" (1809/A), das neben der Einrichtung eines Zentralen Wählerregisters auch Bestimmungen über die elektronische Unterstützung von Volksbegehren enthält. In diesen Entwurf wurden mittels V-S-Abänderungsantrag weitere Punkte wie die Kostentragungsregelung für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl und die nachfolgende Verschiebung des Wahltermins vom 2. Oktober auf den 4. Dezember eingebaut. Außerdem wurde auf Initiative der FPÖ ausdrücklich klargestellt, dass Volksbegehren und damit auch dafür abgegebene Unterstützungserklärungen nach Vorlage eines amtlichen Ergebnisses unwiderruflich aus dem Zentralen Wählerregister zu löschen sind.

Ziel des Zentralen Wählerregisters ist es, die administrative Abwicklung von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen zu erleichtern und die Datenqualität zu verbessern. So wird es etwa einfacher, Doppelregistrierungen, insbesondere von AuslandsösterreicherInnen, zu vermeiden. Erstmals werde eine Gesamtsicht auf die Wählerdaten ermöglicht, heißt es dazu in den Erläuterungen. Darüber hinaus will man die Ausstellung von Wahlkarten künftig zentral erfassen und damit lückenlos dokumentieren. Die Gemeinden werden in diesem Sinn angehalten, Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten nicht mehr in den Wählerverzeichnissen, sondern in der Wählerevidenz zu vermerken.

Volksbegehren können künftig elektronisch unterstützt werden

Das Zentrale Wählerregister ist auch Voraussetzung für die Online-Unterstützung von Volksbegehren. Sobald das Zentrale Wählerregister vorliegt und das Innenministerium eine entsprechende Datenanwendung bereitstellt, soll es möglich sein, Volksbegehren unter Verwendung der Bürgerkarte bzw. der Handysignatur elektronisch zu unterschreiben. Alternativ kann weiter eine Unterschrift am Gemeindeamt bzw. beim Magistrat geleistet werden, dies muss jedoch nicht mehr in der Heimatgemeinde erfolgen. Auch AuslandsösterreicherInnen wird es ermöglicht, Volksbegehren zu unterstützen.

Detailliert geregelt wird das neue Procedere im "Volksbegehrensgesetz 2018". Demnach wird das System der qualifizierten digitalen Signatur nicht nur für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens in der vom Innenministerium festgelegten Eintragungswoche, sondern auch schon für das Sammeln der erforderlichen Unterschriften zur Einleitung eines Volksbegehrens (1 Promille der Wohnbevölkerung) verwendet werden können. Für die Registrierung eines Anliegens wird eine Gebühr von 500 € fällig. Auch für die Gemeinden gibt es eine Erleichterung: Sie werden von der Pflicht befreit, Eintragungslokale auch am Sonntag offenzuhalten.

Erste Anpassungen im Wahlrecht

In Reaktion auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Bundespräsidenten-Stichwahl werden erste Anpassungen im Wahlrecht vorgenommen. So wird, neben der Rückkehr zu den alten Wahlkarten, etwa auch die im Bundespräsidentenwahlgesetz bereits verankerte Bestimmung nachvollzogen, wonach WählerInnen berechtigt sind, ihr Kuvert selbst in die Wahlurne zu werfen.

Neu definiert wird die Rolle der einzelnen Wahlorgane beim Registrieren und beim Auszählen von Wahlkarten. So ist künftig die Bezirkswahlbehörde, "allenfalls unter Heranziehung von Hilfsorganen", dafür zuständig, die bis zum Wahlschluss eingelangten Wahlkarten am Tag nach der Wahl ab 9.00 Uhr auf die Unversehrtheit des Verschlusses und das Vorliegen der eidesstattlichen Erklärung zu prüfen. Nach geltender Rechtslage ist dafür "der Bezirkswahlleiter unter Beobachtung durch die anwesenden Beisitzer" zuständig.

Neue Wahlkreise "Niederösterreich Ost" und "Thermenregion"

In Folge der bevorstehenden Auflösung des niederösterreichischen Bezirks Wien-Umgebung kommt es zu einer Neuordnung der Regionalwahlkreise in Niederösterreich. Demnach werden die bisherigen Wahlkreise "Wien Umgebung" und "Niederösterreich Süd-Ost" durch die Wahlkreise "Thermenregion" (3 F) mit den Verwaltungsbezirken Baden und Mödling und "Niederösterreich Ost" (3 G) mit den Verwaltungsbezirken Bruck an der Leitha und Gänserndorf ersetzt. Zu einer Mandatsverschiebung soll es dadurch aber nicht kommen, wie Abgeordneter Gerstl betonte.

Keine finanzielle Zusatzbelastung für Gemeinden durch Wahlwiederholung

Um finanzielle Zusatzbelastungen für Gemeinden durch die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl zu vermeiden, sieht der Abänderungsantrag schließlich eine Kostenübernahme durch den Bund und die Länder vor. Konkret wird pro Wahlberechtigtem ein Pauschalbetrag von 1,72 € an die Gemeinden überwiesen, wobei der Bund und die Länder je 0,86 € übernehmen. Dazu kommen weitere 0,63 € pro Wahlberechtigtem für die Verschiebung der Stichwahl, die der Bund alleine trägt. In den Erläuterungen wird unter anderem auf die erhebliche Zahl notwendiger Überstunden in den Gemeinden durch die Wahlwiederholung und die beschlossene Aktualisierung der Wählerverzeichnisse sowie anfallende Portokosten für Wahlkarten verwiesen. (Schluss) gs